Voraussetzungen

  • Sie und Ihre ggf. mitversicherten Angehörigen waren in einem Kalenderjahr länger als drei Monate bei der Mobil Krankenkasse versichert.
  • Sie haben zwölf Monate keine Leistungen in Anspruch genommen.
  • Die Beiträge werden nicht vollständig durch Dritte getragen.
  • Ihre Teilnahme am Wahltarif cashback muss im Vorfeld aktiv erklärt worden sein.

Teilnahme ohne Risiko

Und wenn Sie doch krank werden und mit einer Grippe zum Arzt gehen?

Dann haben Sie natürlich den vollen Versicherungsschutz und erhalten die medizinische Versorgung, die Sie benötigen.

Lediglich Ihr Anspruch auf eine Rückzahlung entfällt in diesem Fall.

Leistungen, die Sie jederzeit nutzen können

  • Gesundheitskurse und -reisen
  • zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
  • Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
  • medizinische Vorsorgeleistungen, ausgenommen ambulante Maßnahmen in anerkannten Kurorten
  • Gesundheitsuntersuchungen (Gesundheits-Check-up)
  • Krebsfrüherkennung
  • Kinderuntersuchungen (U-Untersuchungen)
  • uneingeschränkt alle Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren

Beginn und Laufzeit

Die Teilnahme am Wahltarif cashback ist zu jedem Ersten eines Quartals möglich.
Der Tarif endet nach der Mindestbindungsfrist von einem Jahr automatisch.

Höhe der Erstattung

Sie erhalten ein Zwölftel Ihres Jahresbeitrags (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), maximal 600,00 Euro, zurück.

Wir berücksichtigen die Beiträge, die ab Beginn des Tarifs gezahlt wurden.

Der Tarif mit flexiblem Bewertungszeitraum!

Laufzeit cashback
Keine Selbstbeteiligung, ohne Kosten, kein Risiko, bei vollen gesetzlichen Vorsorgeleistungen.

Beispielrechnung

3.000,00 Euro brutto pro Monat × 15,89 % Krankenkassenbeitrag = 476,70 Euro.
Erstattung Zeitraum 1 = 238,35 Euro.
Erstattung Zeitraum 2 = 238,35 Euro.


Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000,00 Euro beträgt die mögliche
Gesamterstattung pro Jahr 476,70 Euro. Durch zwei Bewertungszeiträume verdoppelt
sich die Chance, eine Beitragsrückerstattung zu erhalten.


Lediglich die Auszahlungssumme würde sich in diesem Fall halbieren, in der möglichen
Maximalsumme jedoch gleich bleiben.

Unser Tipp

Unser Tipp
Mehr Informationen zum Wahltarif
cashback finden Sie unter:
https://mobil-krankenkasse.de/cashback