Voraussetzungen

  • Ärztliche Verordnung
  • Genehmigung durch uns
  • Wir übernehmen dann die Kosten.

Leistungsrechtliche Voraus­setzungen

Damit wir die Kosten für eine Kur bzw. Vorsorgemaßnahme übernehmen können, wird die ärztliche Verordnung durch uns gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst (MD) daraufhin geprüft, ob die leistungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die medizinische Notwendigkeit besteht.

Kann nach ärztlicher Einschätzung das Behandlungsziel durch ambulante Maßnahmen nicht erreicht werden, übernehmen wir die Kosten der Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorgeeinrichtung.

Leistungsrechtliche Voraussetzung ist auch, dass die geplante Maßnahme geeignet ist,

  • um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen.
  • um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken.
  • um Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Eine Ärztin spricht freundlich mit einer Patientin im Krankenbett.
Eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für eine Kur.

Medizinischer Dienst

Informationen rund um den Medizinischen Dienst.

Rechtliche Wiederholungsfristen

Wenn keine besonderen, dringenden medizinischen Gründe vorliegen, kann nach der Teilnahme an einer Kur ein erneuter Antrag erst nach drei Jahren erfolgreich neu gestellt werden. Bei stationären Vorsorgeleistungen beträgt diese Frist vier Jahre.

Kostenbeteiligung und Zuzahlungen

Die ambulante Vorsorgeleistung ist auch unter dem Begriff „Offene Badekur“ bekannt. Wir übernehmen die Kosten des Badearztes sowie die verordneten, kurortspezifischen und sonstigen Anwendungen (Massagen, Fangopackungen, medizinische Bäder usw.).

Für Ihre Unterkunft, die Verpflegung und die sonstigen Kosten erhalten Sie einen Zuschuss. Die Unterkunft in einem anerkannten Kurort können Sie selbst wählen.

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sieht der Gesetzgeber einen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung vor:

  • Bei ambulanten Vorsorgeleistungen beträgt diese 10,00 Euro für die ärztliche Verordnung und 10 v. H. für die verordneten Anwendungen (Heilmittel).
  • Bei stationären Vorsorgeleistungen liegt sie bei 10,00 Euro je Kalendertag.

Befreiung von der Zuzahlung

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Sie von dieser Zuzahlung befreien, wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Die Kompaktkur

Eine besondere Form der ambulanten Vorsorgeleistung ist die Kompaktkur. Verschiedene Kurorte in Deutschland bieten hierzu - auf die Therapie bestimmter Krankheitsbilder spezialisiert - Maßnahmen an.

  • Das Konzept der Kompaktkuren vereint die klassischen Elemente einer ambulanten Vorsorgeleistung mit einer intensivierten physikalischen und kurortspezifischen Therapie mit Heilmitteln (z. B. Moor, Sole, Kohlensäure).
  • Die klar strukturierten Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Selbsthilfe fördern dabei die Krankheitsbewältigung.
  • Bei der Kompaktkur werden Gruppen von bis zu 15 Teilnehmern mit gleichem oder ähnlichem Krankheitsbild intensiv ärztlich betreut. Dabei wird eng mit Physio- und Sporttherapeuten, Psychologen und Ernährungsberatern zusammengearbeitet.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Arzt hat Ihnen eine ambulante oder stationäre Vorsorgemaßnahme verordnet? Wir beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns, damit wir das weitere Vorgehen persönlich besprechen können und lassen Sie sich das Antragsformular schicken.

Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 können Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr erreichen.

Zu unserem Kontakt

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