Häufige Fragen und Antworten
Inhaltsübersicht
- Arbeitsunfähigkeit
- Beiträge
- Bonusprogramm fitforcash
- elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- Familienversicherung
- Heilmittel
- kieferorthopädische Behandlung
- Kinderkrankengeld
- Kostenerstattung
- Krankenhausbehandlung
- Mitgliedschaft
- Schwangerschaft
- Sport- und Präventionskurse
- Vorsorge und Rehabilitation
- Wahltarif cashback
- Wechsel der Krankenkasse
- Werbeartikel & Sponsoring
- Zahnärztliche Leistungen
- Zuzahlung
- Sonstiges
Arbeitsunfähigkeit
Wohin schicke ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankmeldung?
Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (die Ausfertigung für die Krankenkasse) können Sie ganz einfach über den Link im linken Kasten hochladen oder per Post an uns senden.
Hier können Sie die Bescheinigung über die Erkrankung Ihres Kindes hochladen.
Muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überhaupt einreichen?
Ja, Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl bei Ihrem Arbeitgeber als auch bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Hierfür enthält Ihre Bescheinigung zwei Ausfertigungen - eine zur Vorlage beim Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse.
Reichen Sie die Ausfertigung für die Krankenkasse bitte innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der BKK Mobil Oil ein. Bei Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gilt als Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit der Tag der ärztlichen Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb der Wochen-Frist einreichen, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld. Für diesen Ruhenszeitraum können wir Ihnen kein Krankengeld auszahlen.
Kann ich vor Ablauf meiner AU-Zeit die Arbeit wieder aufnehmen?
Ihr Arbeitgeber darf Sie aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht während Ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeiten lassen (OLG Hamm, Az. 17 SA 605/88). Wenn Sie vor dem bescheinigten Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten, sollten Sie sich vorher die schriftliche Zustimmung Ihres Arztes einholen. Legen Sie diese bitte Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse vor.
In welchen Fällen steht mir Krankengeld zu?
Anspruch auf Krankengeld haben Sie zum einen, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit arbeitsunfähig sind, und zum anderen, wenn Sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Im ersten Fall beginnt Ihr Anspruch mit dem Tag, an dem der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, im zweiten Fall bei Antritt der stationären Behandlung. Voraussetzung ist jeweils, dass Sie am Tag des Entstehens Ihres Krankengeldanspruchs mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Bitte beachten Sie: Selbst wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, kommt es nicht immer zur Auszahlung, beispielsweise wenn Sie noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber haben. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrem Krankgeldanspruch haben.
Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?
Krankengeld wird grundsätzlich rückwirkend bis zum dem Tag gezahlt, an dem Ihr Arzt zuletzt Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Waren Sie zum Beispiel am 03.05. beim Arzt und haben eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis einschließlich 20.05. erhalten, wird das Krankengeld bis zum 03.05. gezahlt.
Wie beantrage ich Krankengeld?
Um Krankengeld zu beantragen, kontaktieren Sie uns gern.
Mehr zum Thema Krankengeld erfahren Sie auf unserer Informationsseite "Krankengeldanspruch".
Beiträge
Wer legt den Beitragssatz fest?
Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist vom Gesetzgeber festgelegt und beträgt 14,6 %. Da dieser Beitragssatz nicht ausreicht, um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu decken, wird von den Krankenkassen ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag erhoben. Die Höhe dieses Zusatzbeitrages variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und muss jeweils von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ist das Bundesversicherungsamt (BVA).
Was ist der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse selbst festgelegt und ist zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) oder zum ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) grundsätzlich vom Versicherten selbst zu tragen.
Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?
Anders als sein Name vermuten lässt, stellt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nicht den Durchschnitt der von den Kassen erhobenen Zusatzbeiträge dar, sondern beschreibt den durchschnittlichen Finanzbedarf der Kassen über den allgemeinen Beitragssatz hinaus. Er wird jeweils zum 1. November vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt gegeben und gilt für das gesamte folgende Kalenderjahr. Grundlage hierfür bilden Schätzungen eines Expertengremiums, dem sogenannten GKV-Schätzerkreis, über die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen, die Einnahmen des Gesundheitsfonds und die Versichertenentwicklung für das folgende Kalenderjahr.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesversicherungsamt (BVA) im GKV-Schätzerkreis teilen die Einschätzung, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,0 % abzusenken. Es wird mit steigenden Ausgaben aber auch mit steigenden Einnahmen und einem Zuwachs an Versicherten gerechnet. Der Zuwachs der Einnahmen (inkl. das Mehr an Versicherten) fällt dabei stärker aus als der Zuwachs an Ausgaben, weshalb sich rechnerisch eine Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ergibt.
Die Schätzung des GKV-Spitzenverbands ergibt hingegen rechnerisch keine Änderung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes, vielmehr verweist dieser auf erhebliche Ausgabensteigerungen in 2018. Die BKK Mobil Oil teilt diese Ansicht und hält den Zusatzbeitragssatz stabil bei 1,1 %
Für wen gilt der kassenindividuelle und für wen der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz?
Für alle Mitglieder, die ihre Beiträge ganz oder teilweise selbst zahlen, z. B. Arbeitnehmer oder Selbstständige gilt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (1,1 % bei der BKK Mobil Oil).
Der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag von derzeit 1,0 % gilt hingegen für Mitglieder, deren Beiträge von Dritten gezahlt werden, beispielsweise:
-
Bezieher von Arbeitslosengeld II
-
Auszubildende, deren Arbeitsentgelt monatlich unter 325,00 Euro liegt (Geringverdiener)
-
Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen
-
Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
-
Behinderte Menschen, die in Werkstätten tätig sind
-
Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe
Die fälligen Beiträge werden vom Träger direkt an die Krankenkasse überwiesen.
Welche Besonderheiten gelten bei Empfängern von Renten und Versorgungsbezügen?
Bei versicherungspflichtigen Rentnern wird der Zusatzbeitrag aus der Rente vom zuständigen Rentenversicherungsträger einbehalten und zusammen mit den übrigen Krankenversicherungsbeiträgen abgeführt. Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes wirken sich aufgrund ausdrücklicher Regelung jedoch erst mit einer zweimonatigen Verzögerung aus.
Erhöht zum Beispiel eine Krankenkasse zum 01.01.2018 ihren Zusatzbeitrag, würde der neue Zusatzbeitragssatz erstmals zum 01.03.2018 gelten.
Für Versicherte, die sowohl eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Einkünfte aus Versorgungsbezügen erhalten, gilt: Im Rahmen des Zahlstellenverfahrens werden sowohl die gesetzlichen Beiträge aus den Versorgungsbezügen einbehalten als auch der Zusatzbeitrag. Soweit die Beiträge bei Versicherungspflichtigen bisher von der Zahlstelle an die Krankenkasse abgeführt wurden, ist der Zusatzbeitrag ebenfalls zu zahlen. Veränderungen wirken sich auch hier erst mit einer zweimonatigen Verzögerung aus.
Kann der Zusatzbeitrag steuerlich abgesetzt werden?
Ja. Jeder Arbeitnehmer kann seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als "Sonderausgaben" voll von der Steuer absetzen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dazu gehören auch die Zusatzbeiträge.
Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Personengruppen?
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie müssen sich nicht um eine gesonderte Beitragsabführung kümmern. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, für Bezieher von Arbeitslosengeld II der durchschnittliche Zusatzbeitrag maßgebend (derzeit jeweils 1,1 %).
Sind Sie pflichtversicherter Arbeitnehmer, dann behält Ihr Arbeitgeber den Zusatzbeitrag ein und führt diesen zusammen mit Ihren übrigen Krankenversicherungsbeiträgen ab. Sie müssen sich also nicht um eine gesonderte Beitragsabführung kümmern.
Wenn Sie Ihre Beiträge direkt an uns zahlen, beispielsweise im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft (Selbstzahler), erhalten Sie einen gesonderten Beitragsbescheid.
Sind Sie versicherungspflichtiger Student oder Praktikant, dann beläuft sich der Beitragssatz auf 10,22 %. Der Zusatzbeitragssatz beträgt ebenfalls 1,1 %. Sie erhalten einen gesonderten Beitragsbescheid über die Höhe Ihrer Beiträge.
Betrifft nur pflichtversicherte Arbeitnehmer. Freiwillig Versicherte Arbeitnehmer nicht.
Warum wurde zum 01.01.2017 der Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht?
Zum 01.01.2018 wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst. Versicherte, die ihre Beiträge selbst an uns zahlen, erhalten im Januar einen Bescheid über ihre neuen Beiträge.
Deshalb ändert sich der Beitrag ab 01.01.2018:
Die vom Gesetzgeber jährlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenzen wurden ebenfalls angehoben. Die für die meisten freiwillig Versicherten gültige Mindestbemessungsgrenze steigt von 991,67 Euro auf 1.015,00 Euro und für Selbstständige beträgt die Mindestbemessungsgrenze anstatt 2.231,25 Euro nun 2.283,75 Euro. Die Höchstbemessungsgrenze erhöht sich von 4.350,00 Euro auf 4.425,00 Euro.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der BKK Mobil Oil bleibt hingegen unverändert bei 1,1 %.
Bonusprogramm fitforcash
Wie nehme ich am Bonusprogramm fitforcash teil?
Die Teilnahme ist ganz einfach: Mit Ihrem Bonusformular weisen Sie uns verschiedene Gesundheits- und Vorsorgemaßnahmen nach. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre erhalten ein eigenes Bonusformular.
Und so geht's:
- Bonusformular anfordern
- Erfüllen Sie die angegebenen Voraussetzungen? Dann lassen Sie sich diese von offizieller Seite bestätigen (z. B. Arzt, Fitnessstudio, etc.).
- Unterschreiben Sie das Bonusformular und senden Sie es an uns zurück.
Sie können uns das Bonusformular auf folgenden Wegen zukommen lassen:
Wie bekomme ich mein Bonusformular?
Füllen Sie das Formular aus und Sie erhalten das Bonusformular der BKK Mobil Oil per Post oder E-Mail.
Wer kann am Bonusprogramm teilnehmen?
An unserem Bonusprogramm fitforcash kann jedes Mitglied und/oder jeder familienversicherte Angehörige teilnehmen.
Wann wird mein Bonus ausgezahlt?
Sie erhalten Ihren Bonus, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt und den Antrag bei uns eingereicht haben.
Wie oft kann ich am Bonusprogramm teilnehmen?
Als Mitglied und/oder familienversicherter Angehöriger können Sie einmal pro Bonuszeitraum (Kalenderjahr) am Bonusprogramm teilnehmen.
Wie lang ist ein Bonuszeitraum und welche Frist muss berücksichtigt werden?
Der Bonuszeitraum entspricht dem Kalenderjahr. So lange haben Sie Zeit, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Bitte reichen Sie das Bonusformular spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres ein. Danach können wir Ihren Antrag leider nicht mehr berücksichtigen.
Wie hoch ist mein Bonus?
Sie haben die Wahl: Mit unserem Aktiv-Bonus belohnen wir Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit maximal 90,00 Euro. Über unsere Bonusvariante Aktiv-Konto erhalten Sie bis zu 250,00 Euro Zuschuss zu Ihren privaten Gesundheitskosten.
Welche Nachweise können erbracht werden?
Bei Teilnehmern ab 18 Jahren erkennen wir folgende Nachweise an:
- Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung
- Hautkrebsscreening
- Gesundheits-Check-up
- Zahnvorsorge
- Mutterschaftsvorsorge
- aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder im Betriebs-/Hochschulsport
- aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio
- aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen, bei denen eine körperliche Ausdauerleistung im Mittelpunkt steht, unter qualifizierter Leitung (z. B. durch zertifizierte Übungsleiter) und bei denen eine entsprechende Vorbereitung erfolgte
- Schutzimpfung
- Präventionskurse nach § 20 SGB V in den Bereichen Bewegung, gesunde Ernährung oder Gewichtsreduktion, Stressbewältigung oder Entspannung sowie Suchtmittelkonsum
Teilnehmer bis 17 Jahren können diese Nachweise einreichen:
- Kinderfrüherkennungsuntersuchung U1 bis U3
- Neugeborenen-Hörscreening
- Kinderfrüherkennungsuntersuchung U4
- Kinderfrüherkennungsuntersuchung U5
- Kinderfrüherkennungsuntersuchung U6
- Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7/U7a bis U9
- Jungendgesundheitsuntersuchung J1
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung 2x
- aktive Mitgliedschaft im Sportverein
- aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio (ab 12 Jahren)
- Baby-Schwimmkurs
- Eltern-Kind-Turnen
- aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen, bei denen eine körperliche Ausdauerleistung im Mittelpunkt steht, unter qualifizierter Leitung (z. B. durch zertifiziere Übungsleiter) und bei denen eine entsprechende Vorbereitung erfolgte
- Schutzimpfung
- Präventionskurse nach § 20 SGB V in den Bereichen Gewaltprävention in Kitas oder Schulen, Bewegung, gesunde Ernährung oder Gewichtsreduktion, Stressbewältigung oder Entspannung sowie Suchtmittelkonsum
- Settingbezogene Gesundheitsförderung in einer Kindertagesstätte oder Schule
Wie weise ich die erfüllten Voraussetzungen nach?
Einige Leistungen können Sie mit einer Bestätigung des Arztes nachweisen, andere anhand einer Bescheinigung des Leistungsanbieters.
Bei Vorsorgeuntersuchungen sind Ärzte nach § 36 Abs. 7 des Bundesmantelvertrags grundsätzlich dazu verpflichtet, das Bonusformular kostenlos abzustempeln, sofern die Untersuchung im gleichen Quartal erfolgt ist. Eine Stempelgebühr wird nicht erstattet.
Wenn ein Nachweis nicht erfüllt werden kann, weil zum Beispiel das Alter zur Teilnahmeberechtigung noch nicht erreicht ist, können wir diesen Nachweis nicht anerkennen.
Welche Gesundheitskosten werden im Rahmen des Aktiv-Kontos bezuschusst?
Wenn Sie sich für unsere Bonusvariante Aktiv-Konto entschieden haben, erhalten Sie bis zu 250,00 Euro Zuschuss zu folgenden privaten Gesundheitskosten:
- Akupunktur
- anthroposophische Heilmittel (z. B. Heileurythmie)
- Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
- Daten- und Dokumentenservice für medizinische Notfälle (Serviceangebot zur Speicherung von Patientendaten)
- erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z. B. Fissurenversiegelung, Funktionsanalyse)
- Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (auch Fitness-Tracker oder Fitness-Armband)
- geburtsvorbereitende Akupunktur
- Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen
- Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
- Osteopathie (Kosten für qualitätsgesicherte Behandlungen durch einen Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen Parietale, Viszerale und Craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt wäre)
- private Kranken- und Pflegezusatzversicherungsverträge
- professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen (z. B. Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Sono-Check, M2-PK Stuhltest, Bestimmung HbA1c-Wert zur Diabetes-Vorsorge)
- Zusatzdiagnostik zur Vorsorge in der Schwangerschaft
- künstliche Befruchtung
- Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio
Was sind Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus?
Diese sogenannten Fitness-Tracker (auch Fitness-Armband oder Smart-Band genannt) sind Geräte oder Applikationen, mit denen sich fitness- und gesundheitsrelevante Daten aufzeichnen und versenden lassen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um so genannte Wearables, also am Körper tragbare, mit Sensoren ausgestattete Geräte, die mit einem Computer oder Smartphone für die Datenerfassung (z. B. Strecke, Bewegung, Herzfrequenz) über einen längeren Zeitraum synchronisiert werden.
Was sind Daten- und Dokumentenservices für medizinische Notfälle?
Einige medizinische Informationen aus der Vorgeschichte eines Patienten werden als "notfallrelevant" eingestuft. Sie sollten dem behandelnden Arzt sofort zugänglich sein, um einen ungünstigen Krankheitsverlauf abzuwenden. Zu diesen Daten zählen unter anderem:
- Befunddaten
- Besondere Hinweise (z. B. Schwangerschaft, Implantate)
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Diagnosen
- Medikationsdaten
- Arzneimittel (Wirkstoffe, Dosierschema)
- freiwillige Zusatzinformationen: Zusatzinformationen durch den Versicherten (z. B. Blutgruppe)
Aktuell ist es noch nicht möglich, solche Notfalldaten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Allerdings bieten verschiedene Anbieter diesen Service unabhängig von der Gesundheitskarte an. Hierdurch können Kosten entstehen, die zu den privaten Gesundheitskosten zählen.
Wann entfällt der Anspruch auf den Bonus?
Direkt nach Beginn Ihrer Versicherung bei uns, haben Sie die Möglichkeit am Bonusprogramm teilzunehmen. Wir dürfen den Bonus nur dann auszahlen, wenn ein Anspruch auf Leistung besteht. Mit dem Ende Ihrer Versicherung bei uns, endet dann zeitgleich auch Ihre Teilnahme am Bonusprogramm sowie der Anspruch auf eine Auszahlung.
Ist eine parallele Teilnahme an einem Wahltarif möglich?
Ja, eine gleichzeitige Teilnahme an unserem Wahltarif cashback ist problemlos möglich, es ergeben sich keinerlei Einschränkungen für Sie.
Welche Auswirkungen ergeben sich zum Bürgerentlastungsgesetz?
Die BKK Mobil Oil ist aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes (§ 10 Abs. 2 Satz 4 EStG) ab dem Jahr 2010 verpflichtet, die Höhe von Prämienzahlungen an das Finanzamt zu übermitteln. Das Bonusmodell Aktiv-Bonus wird bei dieser Übermittlung berücksichtigt. Dieser Betrag mindert Ihre abzugsfähigen Aufwendungen. Auszahlungen über das Bonusmodell Aktiv-Konto werden in der Meldung an das Finanzamt nicht berücksichtigt.
Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) soll die Bürger durch eine stärkere steuerliche Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entlasten.
Laut Bürgerentlastungsgesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, die Höhe der im Kalenderjahr gezahlten und erstatteten Beiträge bis zum 28.02. des Folgejahres an die ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) zu melden (Ausnahme: Bonusmodell Aktiv-Konto). Dies gilt nur, wenn die Übermittlung der Beiträge nicht durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber oder durch die Rentenbezugsmitteilung vom Rentenversicherungsträger bzw. durch die Zahlstelle bei Versorgungsbeziehern vorgenommen wird.
Zu diesen "erstatteten Beiträgen“ zählen alle Prämienzahlung an Versicherte, die nach § 53 Abs. 1 bis 3 und 7 SGB V (Wahltarif Prämienzahlung, Wahltarif DMP) eine Prämie bzw. nach § 65a SGB V einen Aktiv-Bonus (fitforcash) erhalten haben.
Die Übermittlung der Daten erfolgt nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz in elektronischer Form an die ZfA über die persönliche Steueridentifikationsnummer.
elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Muss ich für die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild einreichen?
Ja, es ist gesetzlich geregelt, dass die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild enthalten muss. Lediglich Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Versichertenkarte ohne Lichtbild.
Warum erhalte ich innerhalb kürzester Zeit zwei Karten?
Sollten Sie gerade eine neue eGK erhalten haben (Ablauf der EHIC auf der Rückseite) und kurz darauf ändert sich Ihr Status (z. B. Sie werden Rentner), dann erhalten Sie automatisch eine weitere Karte von uns. Wir stellen damit sicher, dass unsere Kunden jederzeit über eine aktuelle eGK verfügen. Somit kann es also passieren, dass Sie innerhalb eines kurzen Zeitraums zwei eGK erhalten.
Was mache ich mit meiner alten eGK, wenn ich eine neue erhalten habe?
Bitte vernichten Sie Ihre alte eGK, indem Sie den Chip zerschneiden oder schicken Sie die Karte an uns zurück. Sie stellen damit sicher, dass keine Leistungen unrechtmäßig über diese eGK abgerechnet werden.
Unsere Postadresse: Betriebskrankenkasse Mobil Oil, 20091 Hamburg
Warum bekomme ich eine neue eGK zugeschickt?
Sie erhalten eine neue eGK, wenn Ihre bisherige eGK abläuft.
Warum erfolgt eine Umstellung auf eine neue Kartengeneration?
Die eGK wird stetig weiterentwickelt. Gegenwärtig geben wir die modernsten Karten der zweiten Generation (G2) aus. Diese sind mit den aktuellsten Sicherheitsmerkmalen und Grundlagen für weitere digitale Anwendungen ausgestattet.
Warum werde ich wegen "ungültiger Kartengeneration" von der Arztpraxis abgewiesen?
Alle Versicherten werden rechtzeitig mit einer gültigen eGK versorgt, so dass diese Situation nicht eintreten sollte. Bevor eine Praxis eine eGK ablehnt, sollte in jedem Fall probiert werden, diese im Kartenlesegerät einzulesen.
Erscheint beim Einlesen der Karte ein Fehler, ist diese tatsächlich nicht gültig. Sie erhalten dann eine neue eGK von uns.
Meine bisherige eGK ist abgelaufen, ich besitze aktuell keine gültige eGK. Was muss ich machen?
Aus Sicherheitsgründen ist Ihre eGK zeitlich befristet. Vor Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie von uns automatisch eine neue eGK. Sollten Sie nicht im Besitz einer gültigen eGK sein, kontaktieren Sie uns bitte. Sie erhalten dann eine neue eGK.
Meine bisherige eGK wird in Kürze ablaufen. Muss ich mich selbst um eine neue eGK kümmern?
Vor Ablauf Ihrer bisherigen eGK werden Sie von uns automatsich mit einer neuen Karte versorgt. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Familienversicherung
Warum muss ich den Fragebogen zur Bestandspflege zurück schicken?
Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die gemeldeten Familienangehörigen weiterhin versichert werden können.
Auch wenn Sie oder Ihre familienversicherten Angehörigen heute anderweitig versichert sind, benötigen wir diese Angaben. Bitte senden Sie uns den Bogen deshalb immer sorgfältig ausgefüllt und zeitnah zurück.
Wohin schicke ich meinen Antrag auf Familienversicherung?
Ihren Antrag auf Familienversicherung können Sie ganz einfach online hochladen oder uns per Post senden.
Heilmittel
Ich habe von meinem Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls erhalten. Benötige ich eine Genehmigung?
Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, auf eine Vorlage der begründungspflichtigen Verordnungen zu verzichten. Hiervon hat die Betriebskrankenkasse Mobil Oil bereits vor einigen Jahren Gebrauch gemacht. Sie brauchen uns daher Ihre Heilmittel-Verordnungen nicht vorlegen. Ihre Behandlung kann ohne Genehmigung problemlos durchgeführt werden.
Ich habe bereits zehn Massagen erhalten. Wieso bekomme ich von meinem Arzt keine weitere Verordnung?
Heilmittel dienen in erster Linie als „Hilfe zur Selbsthilfe“. Daher können Massagen nur kurzfristig bei ganz akuten Beschwerden verordnet werden. Es sind je Behandlungsfall insgesamt maximal zehn Massagen verordnungsfähig.
kieferorthopädische Behandlung
Wann werden die Kosten für eine kieferorthopädischen Behandlung aus kosmetischen Gründen übernommen?
Bei Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, können wir die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ausschließlich dann übernehmen, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen. Dazu zählen:
- angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer
- skelettale Dysgnathien
- verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen
Wie lang ist die Retentionszeit und welche Kosten werden in dieser Phase übernommen?
In der aktiven Phase der kieferorthopädischen Behandlung reguliert der Arzt die Kiefer- und Zahnfehlstellungen: Er bewegt die Kiefer in die richtige Stellung zueinander und platziert schiefe Zähne korrekt.
Die passive Phase wird auch Retentionszeit genannt. Hier wird das erreichte Behandlungsergebnis stabilisiert und der langfristige Behandlungserfolg gesichert. Durch die aktiven Maßnahmen gelockerte Zähne werden fixiert, damit sie sich an der korrekten Stelle im Kiefer festigen. Ohne eine ausreichende Retentionszeit würden sich die Zähne schon nach kurzer Zeit wieder verschieben.
Während der Retentionszeit haben Sie noch den vollen Leistungsanspruch gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil. Das heißt: Im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bis maximal zwei Jahre nach Ende der aktiven Behandlungsphase übernehmen wir die Kosten für die Herstellung oder Reparatur notwendiger Behandlungs- oder Retentionsgeräte. Im Normalfall umfasst dies das 13. bis 20. Behandlungsquartal.
Sobald der Zahnarzt oder Kieferorthopäde gegenüber der Krankenkasse schriftlich ein vorzeitiges Ende der Retentionszeit erklärt, enden auch Ihre Leistungsansprüche.
Drängen Sie deshalb den Arzt bitte nicht zu einer vorzeitigen Abschlussbescheinigung, um eine frühere Erstattung der geleisteten Eigenanteile zu erreichen. Alle eventuell weiteren notwendigen Maßnahmen zahlen Sie dann aus eigener Tasche.
Was passiert bei einem Kassenwechsel während einer kieferorthopädischen Behandlung?
Wenn Sie während der kieferorthopädischen Behandlung die Kasse wechseln, endet der Anspruch auf Leistungen mit dem Ende der Versicherung. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kosten für die weitere Behandlung.
Den Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % erstattet jeweils diejenige Kasse, bei der der Patient bei Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung versichert ist. Wenn Sie von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse wechseln oder Kostenerstattung gewählt haben, gelten Sonderregelungen. Bitte rufen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Welche Hilfsmittel stellt die BKK Mobil Oil bei einer kieferorthopädischen Behandlung zur Verfügung?
Wir unterstützen Sie und Ihr Kind mit verschiedenen Hilfsmitteln, die das Tragen einer Zahnspange erleichtern, sowie einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Kinderkrankengeld
Mein Kind ist krank. Wohin schicke ich die ärztliche Bescheinigung?
Die ärztliche Bescheinigung können Sie einfach online hochladen und uns zusenden.
Wie viele Arbeitstage im Kalenderjahr habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Für jedes Kind haben Sie pro Kalenderjahr einen Anspruch auf Kinderkrankengeld für bis zu 10 Arbeitstage (insgesamt für alle Kinder für maximal 25 Arbeitstage).
Bei alleinerziehenden Versicherten ist der Zeitraum länger, hier liegt die Grenze bei höchstens 20 Arbeitstagen (insgesamt für alle Kinder bei maximal 50 Arbeitstagen).
Kann ich bei Erkrankung des Kindes die Arbeitstage von meinem Ehegatten übernehmen?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr Ehegatte noch einen Restanspruch auf Kinderkrankengeld hat und Ihr Arbeitgeber zustimmt, dass er Sie über den gesetzlichen Freistellungsanspruch hinaus für zusätzliche Tage zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes freistellt.
Kostenerstattung
Werden Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen wie Arztbesuche, Physiotherapie etc. übernommen?
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden nur in bestimmten Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Ich habe eine Rechnung für eine Rettungsfahrt bekommen. Werden die Kosten von der BKK Mobil Oil übernommen?
Ja, die Kosten für Ihre Rettungsfahrt zum Krankenhaus übernehmen wir. Sie brauchen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung pro Fahrt von 10 % des Preises zu entrichten (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
Erhalte ich einen Zuschuss zu alternativen Heilmethoden?
Ja, die Betriebskrankenkasse Mobil Oil übernimmt zum Beispiel bei zahlreichen Beschwerden die Kosten für eine homöopathische Behandlung. Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung von einem niedergelassenen Arzt für Homöopathie durchgeführt wird. Teilnehmende Ärzte finden Sie in unserer Arztsuche.
Auch Akupunktur gehört zu den alternativen Heilmethoden, für die wir bei verschiedenen Krankheitsbildern die Kosten erstatten.
Im Zuge unseres Bonusprogramms fitforcash können Sie sich über Ihr Aktiv-Konto noch viele weitere Leistungen aus dem Bereich der Alternativmedizin erstatten lassen.
Krankenhausbehandlung
Werden Fahrten zu stationären Krankenhausaufenthalten übernommen?
Entstehen Ihnen Fahrkosten im Zusammenhang mit voll- und teilstationären Leistungen der Krankenkasse, so übernehmen wir diese Kosten. Sie brauchen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung pro Fahrt von 10 % des Preises zu entrichten (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).
Mein Arzt hat mir eine Einweisung für einen stationären Krankenhausaufenthalt ausgestellt. Muss ich diese zur Prüfung einreichen?
Nein, grundsätzlich nicht. Aber es gibt ein paar Ausnahmen. Bestimmte planbare Leistungen im Krankenhaus müssen vom Versicherten beantragt und durch die Krankenkasse vorab bewilligt werden (z. B. Abgrenzung zu kosmetischen Brustoperationen, Rehabilitation). Bitte reichen Sie in diesen Fällen einen persönlich unterschriebenen Antrag ein - das ist für das Antragsprocedere wichtig.
Mitgliedschaft
Wie teile ich Ihnen die Änderung meiner persönlichen Daten (Adresse, Name, Bankverbindung) mit?
Möchten Sie Ihre bei uns hinterlegten Daten ändern (z.B. Adresse ändern) können Sie uns das auf folgenden Wegen mitteilen:
- telefonisch
- per E-Mail
- im Kontaktformular oder
- persönlich in einem unserer Service-Points
Bitte beachten Sie, dass für die Änderung Ihrer Stammdaten über den Kontaktweg E-Mail aus Datenschutzgründen eine authentifizierte E-Mail-Adresse vorliegen muss. Das heißt, dass Ihre E-Mail-Adresse bereits bei uns hinterlegt ist und Ihnen eindeutig zugeordnet werden kann. Sollte dies noch nicht der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Die Mitteilung über die Änderung der Bankverbindung muss schriftlich erfolgen.
Ich benötige eine Mitgliedsbescheinigung. Wie kann ich diese anfordern?
Um schnell und unkompliziert eine Mitgliedsbescheinigung anzufordern, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder rufen Sie unsere kostenfreie Service-Hotline an: 0800 255 0800
Ich mache mich selbstständig. Wie bin ich dann krankenversichert?
Wenn Sie sich selbstständig machen, setzt sich Ihre Versicherung im Anschluss an Ihre bisherige Pflichtversicherung bzw. Familienversicherung automatisch im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fort, sofern Sie nicht Ihren Austritt erklären. In der Regel ändert sich allerdings die Beitragshöhe.
Wie gehe ich vor, wenn ich Existenzgründer bin und mir noch kein Steuerbescheid vorliegt?
Wenn Sie sich selbstständig machen, übersenden wir Ihnen einen Fragebogen zu Ihren Einkommensverhältnissen. Bitte teilen Sie uns den Sachverhalt darauf mit und schätzen Sie die Höhe Ihres Arbeitseinkommens. Auf dieser Basis werden Ihre Beiträge unter Vorbehalt berechnet.
Sobald Sie den ersten Steuerbescheid erhalten und in Kopie vorgelegt haben, prüfen wir die Beitragseinstufung rückwirkend. Ergibt sich ein höheres Arbeitseinkommen, werden Beiträge nachträglich erhoben. Ergibt sich ein niedrigeres Arbeitseinkommen, werden Ihnen zu viel gezahlte Beiträge erstattet, sofern Sie nicht bereits den Mindestbeitrag gezahlt haben.
Die Prüfung erfolgt nur für das Kalenderjahr, auf das sich der Steuerbescheid bezieht. Für die darauf folgenden Kalenderjahre verbleibt es bis zur Vorlage des jeweiligen Steuerbescheids bei einer Einstufung unter Vorbehalt.
Gibt es einen vergünstigten Beitragssatz für Selbstständige mit sehr geringem Einkommen?
Einen vergünstigten Beitragssatz gibt es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag aber eine niedrigere Mindestbemessungsgrenze bei der Berechnung Ihrer Beiträge herangezogen werden. Die Mindestbemessungsgrenze benennt den Betrag, von dem Ihre Beiträge laut Gesetzgeber mindestens zu berechnen sind - auch dann, wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen geringer sind.
Wie hoch sind die Beiträge für die freiwillige Versicherung?
Die gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Beiträge im Rahmen einer freiwilligen Versicherung sind umfassend. Maßgebliche Faktoren sind Art und Höhe der Einnahmen sowie die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis. Eine generelle Aussage zur Beitragshöhe, die für alle Personen zutrifft, kann nicht gemacht werden. Deshalb haben wir für Sie Informationsblätter zu verschiedenen Personenkreisen zusammengestellt, die Sie selbst herunterladen können. Darin sind alle Informationen enthalten.
Wann sind die Beiträge für die freiwillige Versicherung fällig?
Die Beiträge für die freiwillige Versicherung sind jeweils zum 15. des Folgemonats fällig.
Ich möchte meine Versicherungsbeiträge abbuchen lassen. Wie gehe ich vor?
Bitte erteilen Sie uns hierzu einfach ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung). Einen entsprechenden Vordruck senden wir Ihnen zu Beginn Ihrer freiwilligen Versicherung zusammen mit der Beitrittserklärung zu. Außerdem erhalten Sie den Vordruck in der Regel zusammen mit jedem folgenden Beitragsbescheid. Alternativ können Sie den Vordruck auch jederzeit selbst herunterladen.
Aus welchen Beträgen setzt sich die Meldung für das Finanzamt zusammen?
Berücksichtigt werden grundsätzlich nur wirklich gezahlte bzw. ausgezahlte Beträge. Folgende Beträge werden an das Finanzamt übermittelt:
- geleistete Beiträge für die Krankenversicherung
- erstattete Beiträge für die Krankenversicherung sowie die Auszahlungen aus Bonusprogrammen und Wahltarifen
- Beiträge für die Pflegeversicherung, die geleistet oder erstattet wurden
Die Beiträge mit und ohne Krankengeldanspruch müssen dem Finanzamt getrennt gemeldet werden. Das liegt daran, dass steuerrechtlich nur die Beiträge für eine Basisabsicherung berücksichtigt werden. Ein Krankengeldanspruch ist darin nicht enthalten. Das Finanzamt nimmt bei Beiträgen mit Krankengeldanspruch eine Kürzung von vier Prozent vor.
Wer legt den Beitragssatz fest?
Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist vom Gesetzgeber festgelegt und beträgt 14,6 %. Da dieser Beitragssatz nicht ausreicht, um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu decken, wird von den Krankenkassen ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag erhoben. Die Höhe dieses Zusatzbeitrages variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und muss jeweils von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ist das Bundesversicherungsamt (BVA).
Schwangerschaft
Ich bin schwanger. Welche besonderen Leistungen bietet die BKK Mobil Oil?
Die BKK Mobil Oil bietet Ihnen zusätzlich zum gesetzlichen Leistungspaket während der Schwangerschaft noch eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen an:
- Schwangerenbetreuung: Wir begleiten Sie mit Rat und Tat durch die aufregende Zeit
- pH Selbsttest: Mit diesem können Sie Scheideninfektionen frühzeitig erkennen und behandeln lassen und so das Risiko einer Frühgeburt verringern
- Hebammenberatung: Für all die Fragen rund um Schwangerschaft- und Mutterschaft zahlt die BKK Mobil Oil drei zusätzliche Hebammengespräche
- Rufbereitschaftspauschale: Die Beleghebamme Ihres Vertrauens soll die Geburt begleiten - damit sie in den letzten Wochen der Schwangerschaft allzeit bereit ist, bezuschussen wir die Rufbereitschaftspauschale mit maximal 250,00 Euro
- Partnergeburtsvorbereitungskurs: Für den werdenden Vater beteiligen wir uns an den Kosten in Höhe von max. 80 Euro, wenn eine Versicherung bei der BKK Mobil Oil besteht
- Baby Care: Wir erstatten Ihnen die Kosten für das Vorsorge und Begleitprogramm für eine gesunde Schwangerschaft
- Zahnprävention für Schwangere: Unter anderem bieten wir Ihnen hier eine Individualprophylaxe während der Schwangerschaft oder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes (Kostenzuschuss für den Zahnarzt 80,00 Euro) an
Erhalte ich Mutterschaftsgeld? Wenn ja, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum? Was muss ich einreichen?
Sie erhalten Mutterschaftsgeld, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist selbst Mitglied der BKK Mobil Oil sind und Anspruch auf Krankengeld haben oder aufgrund der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten.
Sind Sie Arbeitnehmerin, beträgt das Mutterschaftsgeld maximal 13,00 Euro täglich. Die Differenz zu Ihrem Netto-Arbeitsentgelt erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss. In allen anderen Fällen erhalten Sie das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Mutterschaftsgeld wird für die Zeit der Schutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten nach der Geburt bezahlt. Um Ihren Anspruch zu prüfen, benötigen wir lediglich die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin.
Sport- und Präventionskurse
Gibt es Online-Angebote für Präventionskurse (Gesundheitskurse)?
Ja, die BKK Mobil Oil fördert Online-Gesundheitskurse (Präventionskurse) in diesen Bereichen:
- Ernährung
- Stressmanagement
- Bewegung
- Raucherentwöhnung
Alle Kurse entsprechen den Qualitätsstandards. Auf unserer Homepage finden Sie zu jedem Thema passende Kurse.
Weitere Kurse finden Sie zusätzlich in unserer Kursdatenbank. Wählen Sie dazu in den Suchkriterien die Einstellung „Nur Online-Angebote“.
Kann ich auch Online-Präventionskurse anderer Anbieter machen und werden diese bezuschusst?
Generell können Sie sich auch selbst einen zertifizierten Kursanbieter für Ihren Online-Ernährungskurs suchen.
Welche Form der Präventionskurse kann man noch nutzen?
Vielleicht sind unsere Gesundheitsreisen oder Online-Kurse das passende Angebot für Sie: Entweder nutzen Sie ein Kompaktangebot im Rahmen einer vier- bis siebentägigen Gesundheitsreise oder Sie planen Ihre Kurseinheiten flexibel an Ihrem Computer.
Kann ich auch an Kursen teilnehmen, die ich nicht in der Kursdatenbank finde?
Gern veranlassen wir eine Qualitätsprüfung für einen von Ihnen favorisierten Gesundheitskurs. Diese kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Kursbeginn mit uns in Verbindung.
Gibt es für mich Alternativen, wenn ich wegen meiner beruflichen und/oder familiären Situation nicht regelmäßig an mehrwöchigen Kursen teilnehmen kann?
Wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen oder familiären Situation keine Möglichkeit haben, regelmäßig an einem mehrwöchigen Gesundheitskurs vor Ort teilzunehmen, ist eine Gesundheitsreise vielleicht das richtige Angebot für Sie. Diese Kompaktkurse finden entweder am Wohnort oder am Urlaubsort statt.
Unsere beiden Partner AKON Aktivkonzept und der Gesundheitsservice bieten Ihnen vielfältige Angebote. Sie können ein Gesundheitsreiseangebot (fitforwell oder DIE AKTIVWOCHE) einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die in der Gesundheitsreise enthaltenen Kurse (in der Regel zwei pro Gesundheitsreise) werden auf Ihren Höchstanspruch von zwei Gesundheitskursen im Kalenderjahr angerechnet.
Jede Gesundheitsreise ist im Vorfeld bei uns zu beantragen. Für die Erstattung der Kursgebühren reichen Sie bitte im Anschluss eine Quittung über die entrichtete Kursgebühr ein sowie eine Teilnahmebescheinigung, die belegt, dass Sie an mindestens 80 % der Kurstermine teilgenommen haben. Bitte beachten Sie, dass unsere beiden Partner den Kassenanteil direkt mit uns abrechnen.
Ich bin Mitglied in einem Sportverein/Fitnessstudio und treibe dort regelmäßig Sport. Kann ich alternativ zum Gesundheitskurs einen Zuschuss zu meinem Jahresbeitrag erhalten?
Gesundheitskurse sollen ihre Teilnehmer dazu motivieren, den eingeschlagenen Weg zur gesunden Lebensweise beizubehalten - sie sind allerdings nicht als Dauerangebot gedacht. Während der Kursveranstaltungen erwerben Sie ausreichende Kenntnisse, um das Erlernte anschließend eigenverantwortlich in Ihren Alltag übernehmen zu können. Aus diesem Grund können und dürfen wir uns an den regelmäßigen Kosten einer Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio nicht beteiligen.
Kann ich innerhalb eines Kalenderjahres auch einen Online-Präventionskurs und einen Präventionskurs vor Ort besuchen?
Ja, das ist problemlos möglich - wir übernehmen die Kosten für bis zu zwei Präventionskurse im Kalenderjahr bis maximal 200,00 Euro.
Ist es möglich einen Online-Präventionskurs und eine Gesundheitsreise innerhalb eines Kalenderjahres durchzuführen?
Nein, das geht leider nicht, denn die Gesundheitsreise beinhaltet bereits zwei Präventionsbausteine. Eine weitere Bezuschussung ist deshalb nicht möglich.
Ab welchem Alter können Kinder einen Gesundheitskurs besuchen?
Der Leitfaden Prävention empfiehlt für individuelle Gesundheitskurse ein Mindestalter von 6 Jahren. Jüngere Kinder werden durch den sogenannten Settingansatz in Kindergärten oder Kindertagesstätten erreicht.
Wie finde ich einen Gesundheitskurs für mein Kind?
In der Kursdatenbank können Sie zusätzliche Suchkriterien wie zum Beispiel die Altersgruppe Kind voreinstellen.
Vorsorge und Rehabilitation
Wie oft übernimmt die BKK Mobil Oil die Kosten für das Hautkrebsscreening?
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Hautkrebsscreening besteht ab einem Alter von 35 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Die BKK Mobil Oil bietet Ihnen in Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen eine erweiterte Hautkrebsvorsorgeuntersuchung an. Diese kann ab 18 Jahren (ab 35 Jahren im jährlichen Wechsel mit der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung) in Anspruch genommen werden.
Wie beantrage ich eine Reha-Maßnahme?
Wenn Sie eine Reha machen möchten, sprechen Sie bitte zunächst mit Ihrem Arzt. Sieht er die medizinische Notwendigkeit, stellt er eine entsprechende Verordnung aus und übermittelt sie an die Krankenkasse. Ein zusätzliches Antragsformular von Ihnen selbst ist nicht erforderlich. Ist Ihre berufliche Leistungsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits eingeschränkt, ist die Rentenversicherung vorrangig dafür zuständig, Rehabilitationsleistungen zu erbringen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei uns oder als Download auf der Homepage der Rentenversicherung.
Wie beantrage ich eine Mutter-Kind-Maßnahme?
Bitte sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt und klären den Bedarf. Anträge auf Mutter-Kind-Maßnahmen können Sie bei uns anfordern. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks sind ebenfalls bei der Antragstellung behilflich und halten eigene Antragsvordrucke bereit.
Kann ich die Mutter-Kind-Klinik bzw. den Ort selbst bestimmen?
Die BKK Mobil Oil kooperiert mit qualitätsgeprüften Mutter-Kind-Vertragseinrichtungen an attraktiven Standorten, die Ihnen zahlreiche Vorteile bieten. Bei der Auswahl der jeweils geeigneten Einrichtung berücksichtigen wir neben medizinischen Erfordernissen und gesetzlichen Vorgaben auch Ihre Wünsche.
Ist die Durchführung der Mutter-Kind-Maßnahme in den Sommermonaten bzw. in den -ferien möglich?
Insbesondere in den Sommermonaten und zu Ferienzeiten ist die Nachfrage nach Kurplätzen sehr groß und übersteigt oft die Kapazitäten der Einrichtungen. Gleichzeitig müssen auch die Kurgänge in weniger begehrten Zeiten belegt werden. Bitte bedenken Sie zudem, dass es sich bei der Kur um eine medizinisch-therapeutische Maßnahme handelt, die zeitnah zur ärztlichen Verordnung angetreten werden sollte.
Wie kann ich den Unterrichtsausfall meines Kindes während der Mutter-Kind-Maßnahme kompensieren?
Unsere Mutter-Kind-Kooperationseinrichtungen bieten schulbegleitenden Unterricht. Dieser kann den entgangenen Unterricht am Wohnort nicht komplett ersetzen, Sie können aber zusätzlich unterstützen, indem Sie die Klassen- und Fachlehrer unmittelbar vor Beginn der Maßnahme nach dem Unterrichtsstoff der kommenden Wochen befragen und sich ggf. Unterlagen aushändigen lassen. Wie zu Hause auch können Sie dann in der therapiefreien Zeit mit Ihrem Kind lernen.
Bezuschusst die BKK Mobil Oil Präventionsmaßnahmen?
Ja, die BKK Mobil Oil fördert Kurse zur Bewegungsförderung, Ernährung, zum Stressmanagement oder zur Raucherentwöhnung, die den Qualitätsstandards der Krankenkassen entsprechen. In der Kursdatenbank finden Sie qualitätsgeprüfte Präventionskurse. Wenn Sie an einem Kurs bei einem anderen Anbieter teilnehmen möchten, dann rufen Sie uns bitte an. Bitte beachten Sie, dass laufende Mitgliedschaften (z. B. in Vereinen) grundsätzlich nicht als Präventionskurs angesehen werden können.
Die BKK Mobil Oil erstattet Ihnen 100 % der Kursgebühr. Sie erhalten für maximal zwei Kurse bis zu 200,00 Euro im Kalenderjahr, wenn Sie an 80 % der Termine teilnehmen. Auf die Höchstgrenze sind auch Gesundheitsreisen, die in der Regel zwei Kursmaßnahmen enthalten, anzurechnen.
Wahltarif cashback
Was muss ich tun, um am Wahltarif cashback teilzunehmen?
Sie möchten am Wahltarif cashback teilnehmen? Dann laden Sich sich den Antrag gleich runter und füllen ihn aus. Bitte beachten Sie, dass Ihre Teilnahme erst dann gültig ist, wenn wir den Antrag von Ihnen unterschrieben zurück erhalten haben.
Wann erhalte ich die Rückzahlung?
Anspruch auf Ihre jährliche Rückzahlung haben Sie jeweils nach Ablauf von zwölf Monaten nach dem Beitritt zum Wahltarif. Die Auszahlung erfolgt dann nach der Überprüfung Ihrer Abrechnungsdaten, spätestens mit Ablauf von neun Monaten nach Entstehen Ihres Anspruchs.
Welche Leistungen darf ich in Anspruch nehmen?
Folgende Leistungen können Sie weiterhin in Anspruch nehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf Ihre Rückzahlung hat:
- Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe
- zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
- Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
- medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Gesundheitsuntersuchungen (Gesundheits-Check-up), Krebsfrüherkennung
- Kinderuntersuchungen (U-Untersuchungen)
- Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren berücksichtigen wir ebenfalls nicht.
- Reiseschutzimpfungen werden im Rahmen der Kostenerstattung bezahlt. Reiseschutzimpfungen gelten als unschädlich für die Prämienauszahlung.
- Gleiches gilt für Hautkrebsscreening ab 18 Jahre
- Zahnprävention für Schwangere und Babys sowie zusätzliche U-Untersuchungen.
Welche Leistungen darf ich nicht in Anspruch nehmen?
Sobald Sie darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie leider keine Rückzahlung. Das gilt unabhängig davon, ob diese weiteren Leistungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet wurden oder (teilweise) bezuschusst worden sind. Diese Regelung betrifft sowohl das teilnehmende Mitglied als auch alle familienversicherten Personen über 18 Jahre.
Auch der Bezug von Kinderkrankengeld (Entgeltersatzleistung) führt zum Erlöschen Ihres Anspruchs auf eine Rückzahlung.
Die gleichzeitige Einschreibung an der Hausarztzentrierten Versorgung ist möglich. Nehmen Sie in den Bundesländern Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen teil, entfällt der Anspruch auf die Rückzahlung, da die teilnehmenden Ärzte hier eine Grundpauschale abrechnen können, ohne dass ein Patientenkontakt stattgefunden hat.
Wer hat Anspruch auf die Rückzahlung?
Der Wahltarif cashback kann von allen Mitgliedern abgeschlossen werden, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden.
Wie hoch ist die Auszahlung?
Die Rückzahlung beträgt für das Kalenderjahr seit dem 01.01.2017 maximal 600,00 Euro (bis 31.12.2016: 500,00 Euro) und darf 1/12 der jährlichen selbst gezahlten Beiträge nicht übersteigen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge). Die maximale Rückzahlung 2017 wird ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 3.850,00 Euro erreicht.
Wann kann ich den Wahltarif kündigen?
Zunächst einmal können Sie Ihre Teilnahme am Wahltarif cashback bis zum Beginn der Laufzeit schriftlich widerrufen. Der Tarif endet nach Ablauf der Mindestbindungsfrist von einem Jahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Anschließend kann eine Kündigung der Mitgliedschaft frühestens zum Ablauf der Mindestbindungsfrist von einem Jahr erfolgen, aber nicht vor Ablauf der Mindestbindungsfrist von 18 Monaten nach §175 Abs. 4 Satz 1 SGB V.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn Sie beide Bindungsfristen erfüllen. Mit der Kündigung des Wahltarifs entfällt aber auch der Anspruch auf die Rückzahlung für das laufende (aktuelle) Teilnahmejahr.
Habe ich auch bei Teilnahme an Wahltarifen ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie am Wahltarif cashback teilnehmen, können Sie Ihre Mitgliedschaft bei Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags kündigen (§ 53 Abs. 8 Satz 2 SGB V […] "§ 175 Absatz 4 Satz 5 gilt mit Ausnahme für Mitglieder in Wahltarifen nach Absatz 6." […]).
Scheiden Sie aus der Versicherungspflicht aus und die Mitgliedschaft endet zu diesem Tag, weil keine Weiterversicherung beantragt wird, endet auch der Wahltarif.
Was passiert, wenn Angehörige während der Tariflaufzeit das 18. Lebensjahr vollenden?
Versicherte, die während der Tariflaufzeit ihr 18. Lebensjahr vollenden, werden ab diesem Tag (gemäß § 53 Abs. 2 Satz 3 SGB V) in den Tarif integriert.
Leistungen, die die Angehörigen ab diesem Zeitpunkt in Anspruch nehmen, werden bei der Prüfung des Anspruchs auf eine Rückzahlung berücksichtigt.
Was passiert bei Lücken in der Mitgliedschaft?
Sofern Sie Ihre Teilnahme im Jahresverlauf erklären, wird die Rückzahlung anteilig berechnet. Gleiches gilt im Falle des zeitweiligen Ruhens. Sobald nach Beginn der Laufzeit die Beiträge für ein Mitglied vollständig von Dritten getragen werden, ruht der Tarif. Innerhalb der Unterbrechung können Sie als Mitglied und Ihre nach § 10 SGB V familienversicherten Angehörigen Leistungen in Anspruch nehmen. Ein Rückzahlungsanspruch entsteht für diesen Zeitraum nicht. Die Mindestbindungsfrist verlängert sich durch das Ruhen des Tarifs nicht.
Was passiert, wenn meine Mitgliedschaft endet und ich in die Familienversicherung wechsele?
Nur Mitglieder können (gem. § 53 Abs. 2 Satz 1 SGB V) den Wahltarif cashback wählen. Der Wechsel in die Familienversicherung bedeutet somit das sofortige Teilnahmeende. Auch die Mindestbindungsfrist an die Krankenkasse entfällt. Sobald Sie wieder Mitglied bei der BKK Mobil Oil sind, wird die Tariflaufzeit fortgesetzt. Der Zeitraum als Familienversicherter wird als „Ruhen“ angesehen.
Was passiert bei Auszahlung von Krankengeld?
Ein Krankengeld-Bezug während der Tariflaufzeit ist keine schädliche Leistung. Während des Krankengeldbezugs tritt eine Ruhenswirkung ein. Dieser Zeitraum – und auch ggf. während dessen angefallene Leistungen – werden nicht berücksichtigt.
Maßgeblich für die Ruhenswirkung ist nicht der Auszahlungszeitpunkt, sondern der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit während derer Krankengeld bezogen wird.
Gleiches gilt bei vergleichbaren Leistungen wie zum Beispiel dem Pflegegeld.
Was passiert, wenn im Nachhinein doch Leistungen festgestellt werden?
Die Rückzahlung erfolgt „unter Vorbehalt“. Wird nachträglich festgestellt, dass Sie doch Leistungen in Anspruch genommen haben, behält sich die BKK Mobil Oil vor, die Rückzahlung (teilweise) zurückzufordern.
Wie läuft die Auszahlung ab?
Die ersten Auszahlungen können erst neun Monate nach Entstehen des Anspruchs erfolgen. Das liegt daran, dass uns zunächst die Abrechnungen der ärztlichen Leistungen vorliegen müssen.
Jeder Teilnehmer, der nach Prüfung unseres Leistungsverzeichnisses noch keine Leistungen beansprucht hat, erhält einen Fragebogen. Bei Arbeitnehmern werden in diesem Zuge gleichzeitig die Gehaltsunterlagen angefordert.
Für Selbstzahler und freiwillig versicherte Arbeitnehmer kann die Prüfung anhand der uns vorliegenden Informationen erfolgen. Diese Versicherten bekommen nur eine schriftliche Anfrage, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Wird die Rückzahlung beim Finanzamt berücksichtigt?
Die BKK Mobil Oil ist aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes (§ 10 Abs. 2 Satz 4 ESTG) ab dem Jahr 2010 verpflichtet, die Rückzahlung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dieser Betrag mindert die abzugsfähigen Aufwendungen der Versicherten.
Wechsel der Krankenkasse
Wie werde ich Mitglied bei der BKK Mobil Oil?
Am schnellsten geht es, wenn Sie einfach Ihre Mitgliedschaftserklärung online hochladen.
Muss ich bei meiner jetzigen Krankenkasse kündigen?
Ja, eine Kündigung ist erforderlich, wenn Sie selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Mitglied versichert sind. Nutzen Sie dazu am besten unsere Kündigungshilfe.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Damit Sie bei uns Mitglied werden können, benötigen wir Ihre Beitrittserklärung und ggf. die Kündigungsbestätigung Ihrer vorherigen Krankenkasse.
Wann erhalte ich meine Kündigungsbestätigung?
Ihre Kündigungsbestätigung stellen wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen aus - hierzu sind wir wie jede andere Krankenkasse auch per Gesetz verpflichtet.
Ich möchte meine Kündigung bei der BKK Mobil Oil zurücknehmen.
Für die Rücknahme Ihrer Kündigung benötigen wir eine schriftliche Information per E-Mail, Fax oder Brief.
Bekomme ich eine Prämie, wenn ich ein neues Mitglied geworben habe?
Ja, Ihre Empfehlung lohnt sich auch für Sie: Als Dankeschön erhalten Sie für jedes geworbene Mitglied 20,00 Euro von uns.
Werbeartikel & Sponsoring
Kann ich Werbeartikel von der BKK Mobil Oil bekommen?
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht als Sponsor von Sachspenden für Tombolas etc. auftreten. Wir haben beschlossen, den Anteil der Versichertengelder, den wir nicht für unsere Leistungen und Services ausgeben, stark einzuschränken.
Darüber hinausgehende Sponsoring- und Kooperationsaktivitäten sind bis 2017 bereits geplant. So setzt sich die BKK Mobil Oil in verschiedenen Projekten weiterhin aktiv für die Förderung der drei großen Breitensportarten Laufen, Schwimmen und Radfahren ein. Von weiteren Zusagen müssen wir in diesem Jahr bedauerlicherweise absehen.
Zahnärztliche Leistungen
Wohin schicke ich meinen Heil- und Kostenplan?
Bitte senden Sie den Heil- und Kostenplan sowie das Bonusheft im Original direkt an uns.
Muss ich das zahnärztliche Bonusheft im Original einreichen?
Nein, eine Kopie des Bonusheftes ist ausreichend, sofern Ihre Personalien auf dem Duplikat eindeutig erkennbar sind.
Wie sind die Voraussetzungen für die Kieferorthopädische Behandlung?
Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil übernimmt alle Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung,
- wenn Ihr Kind bei Beginn der kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- wenn Ihr Kind mindestens Behandlungsbedarfsgrad 3 bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erreicht und
- wenn die Behandlung im geplanten Umfang vollständig abgeschlossen wird.
Bei Beginn der Behandlung übernehmen wir zunächst 80 % der Kosten. Wenn mehr als eines Ihrer Kinder zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung ist, tragen wir für jedes weitere Kind 90 % der Kosten. Die restlichen 20 % bzw. 10 % zahlen Sie vorerst als Eigenanteil.
Sobald die kieferorthopädische Behandlung nachweislich im geplanten Umfang durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie Ihren Eigenanteil von der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zurück. Sie tragen dann also keinerlei Kosten.
Werden die Kosten für Kunststofffüllungen von der BKK Mobil Oil übernommen?
Kunststofffüllungen werden von der BKK Mobil Oil im Frontzahnbereich übernommen. Diese werden dann von Ihrem Zahnarzt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Werden die Kosten für Implantate von der BKK Mobil Oil übernommen?
Wir zahlen befundbezogene Festzuschüsse. Das heißt, dass sich unsere Zuzahlung am Befund und nicht an der Behandlungsmethode orientiert. Sie können sich somit frei für eine der anerkannten Behandlungsmethoden - also auch für einen implantatgetragenen Zahnersatz - entscheiden.
Werden die Kosten für eine Vollnarkose von der BKK Mobil Oil übernommen?
Eine Narkose im Zusammenhang mit zahnärztlichen Eingriffen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob eine der Voraussetzung im Einzelfall gegeben ist, entscheidet ausschließlich der Zahnarzt. Wenn dies der Fall ist, kann die Narkose über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung von der BKK Mobil Oil übernommen?
Die professionelle Zahnreinigung ist eine reine Privatleistung und kann daher nicht von uns übernommen werden.
Warum muss ich die Kosten für meine Wurzelbehandlung selbst tragen?
Die „klassische“ Wurzelbehandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird somit auch übernommen. Sie ist allerdings oft langwierig und schmerzhaft. Da der Wurzelkanal häufig gekrümmt und stark verästelt ist, kann es zudem passieren, dass er nicht vollständig gereinigt und versiegelt wird. Abhilfe verspricht die endodontischen Behandlung. Sie soll weitgehend schmerzfrei sein und den Wurzelkanal komplett von Karies befreien. Dies geschieht mit speziellen Mikroinstrumenten und einem OP-Mikroskop. Der Aufwand hierfür ist höher als bei einer konventionellen Wurzelbehandlung. Die Kosten müssen allerdings vom Versicherten privat gezahlt werden.
Zuzahlung
Wie kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Bitte senden Sie uns hierfür einen entsprechenden Antrag zu.
Warum ist die Zuzahlung für mein Medikament gestiegen?
Der Gesetzgeber legt Preise, sogenannte Festbeträge, für Wirkstoffe fest. Bis zu dieser Preisgrenze übernehmen die Krankenkassen die Arzneimittelversorgung der Patienten. Übersteigt der Preis des Arzneimittels diese Grenze, muss der Differenzbetrag vom Patienten entrichtet werden. Einmal jährlich treten neue, abgesenkte Festbeträge in Kraft. Für Sie bedeutet das: Weil nicht alle Hersteller über die Festbetragsabsenkung hinaus zugleich auch die für eine Zuzahlungsbefreiung geforderte Preissenkung - 30 % unter Festbetrag - mitmachen, können Produkte, die zuvor noch von der Zuzahlung befreit waren, nun wieder zuzahlungspflichtig werden.
Warum wird mein Medikament auf einem Privatrezept verordnet?
Ein Privatrezept ist eine von einem Arzt ausgestellte Heilmittel- oder Arzneimittelverordnung, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, sondern vom Versicherten selbst entrichtet werden müssen.
Muss mein 18-jähriges Kind die Zuzahlungen leisten?
Ja, ab 18 Jahren sind Zuzahlungen zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten, häuslicher Krankenpflege, stationärer Krankenhausbehandlung, Haushaltshilfe, medizinischer Rehabilitation (ambulant/stationär), Soziotherapie und Zahnersatz zu leisten.
Sonstiges
Für welche Impfungen übernimmt die BKK Mobil Oil die Kosten?
Alle von der STIKO empfohlenen und in der Schutzimpfungsrichtlinie verzeichneten Impfungen werden von der BKK Mobil Oil übernommen. Bei Reiseimpfungen beteiligt sich die BKK Mobil Oil anteilig an den Kosten.
Benötige ich für einen Auslandsaufenthalt einen Auslandskrankenschein?
Für Urlaubsreisen innerhalb Europas sind Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) abgesichert. Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte. Der Vorteil der EHIC für Sie: Sie können sie direkt bei dem jeweiligen Vertragsarzt oder im Krankenhaus abgeben. Die EHIC ersetzt seit Juni 2004 in den meisten europäischen Ländern den Auslandskrankenschein.
Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Das sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil) sowie die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Wichtig: In Mazedonien, Serbien und Montenegro gilt die EHIC nur für Krankheiten, die nicht schon bei Ihrer Einreise bestanden.
Für Ihre Reisen in die Abkommensstaaten Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina erhalten Sie von der Betriebskrankenkasse Mobil Oil die sogenannten Auslandskrankenscheine (auch Anspruchsnachweise genannt). Damit haben Sie im jeweiligen Land Anspruch auf Notfallleistungen. Diesen Auslandskrankenschein legen Sie im Bedarfsfall dem ausländischen Krankenversicherungsträger vor, der Ihnen daraufhin Krankenscheine ausstellen wird, die die ausländischen Vertragsärzte akzeptieren.
Die EHIC und der Auslandskrankenschein Ihrer Betriebskrankenkasse Mobil Oil garantieren Ihnen, dass Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen im Ausland nach den dort gültigen Vorschriften abgesichert sind. Trotzdem können Komplikationen auftreten. Zum Beispiel, wenn der Arzt im Urlaubsland nur für private Honorierung arbeitet. Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil darf in diesen Fällen nur die deutschen Vertragssätze erstatten. Hierzu kommt, dass die Kosten eines eventuellen Rücktransportes nicht abgedeckt sind.
Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Was ist das Bürgerentlastungsgesetz?
Das Bürgerentlastungsgesetz regelt u.a. die steuerliche Abzugsfähigkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- sowie Pflegeversicherung werden somit im Rahmen der Basiskrankenversicherung bei der steuerlichen Entlastung gleich behandelt. Nach diesen Regelungen sind Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (abzgl. des Anteils zur Finanzierung des Krankengeldes), privaten Krankenversicherung (bis zur Höhe einer Basisabsicherung) und zur privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung steuerlich zu berücksichtigen.