
Angehörigenpflege: Wir helfen Helfern
Die Pflege eines Angehörigen verlangt den Helfern viel ab und kostet vor allem Zeit. Viele Engagierte müssen deshalb ihre berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufgeben. Wir bieten Pflegepersonen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung an.
Für die freiwilligen Helfer, die sogenannten Pflegepersonen, ist es wichtig und unerlässlich, sozial abgesichert zu sein, die Pflegeleistungen honoriert zu bekommen sowie beraten und geschult zu werden. Mit den nachfolgenden Hilfen leistet die BKK Pflegekasse Mobil Oil einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Pflegepersonen.
Pflegeunterstützungsgeld: Hilfe im akuten Pflegefall
Ein Pflegefall tritt meist unerwartet ein. Vieles ist zu erledigen, aber die ganze Thematik Pflege ist den meisten gar nicht geläufig. In einem akuten Pflegefall haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen zu lassen, um für einen nahen Angehörigen eine gute Pflege zu organisieren. Während dieser kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben pflegende Angehörige in einem Beschäftigungsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt (Pflegeunterstützungsgeld) für bis zu zehn Arbeitstage.

Tipp
Fragen Sie uns, wir antworten Ihnen gern – zum Beispiel, wenn es um die Voraussetzungen für das Pflegeunterstützungsgeld geht. Rufen Sie einfach unsere kostenlose Service-Hotline an: 0800 2550800
Beiträge zur Rentenversicherung: Unser Beitrag zur Altersvorsorge
Wenn Sie Pflegebedürftige betreuen und dabei einem Familienmitglied oder Freund ermöglichen, in der eigenen Wohnung bleiben zu können, müssen Sie zwangsläufig ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten. Das hat zur Folge, dass Sie sich nicht um die eigene Altersvorsorge kümmern können. Wir sind für Sie da – und zahlen für Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Leichterer Zugang zur sozialen Absicherung von Pflegenden ab 01.01.2017: Das Pflegestärkungsgesetz II ermöglicht Rentenversicherungsbeiträge mit veränderten Voraussetzungen und zukünftig sogar Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Pflegepersonen.
Dabei bringt das Pflegestärkungsgesetz II nicht nur Veränderungen für die Pflegebedürftigen. Auch der Zugang zur sozialen Sicherung für Pflegepersonen wird erleichtert. Wer ab 2017
- einen oder mehrere Pflegebedürftige
- mit wenigstens Pflegegrad 2
- mindestens zehn Stunden wöchentlich
- verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche
- in der häuslichen Umgebung pflegt,
erhält Beiträge zur Rentenversicherung. Es werden neben der körperlichen Pflege auch Betreuungszeiten sowie Zeiten der Haushaltsführung angerechnet.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung: Neu ab 2017
Ab dem 01.01.2017 werden Pflegepersonen auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und können von der BKK Pflegekasse Mobil Oil sozial abgesichert werden. Dies ist der Fall,
- wenn Sie einen oder mehrere Pflegebedürftige
- mit wenigstens Pflegegrad 2
- mindestens zehn Stunden wöchentlich
- verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche
- in der häuslichen Umgebung pflegen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie unmittelbar (also wenigstens einen Monat) vor Beginn Ihrer Pflegetätigkeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung waren bzw. eine Leistung wie Arbeitslosengeld I von ihrer Agentur für Arbeit erhalten haben.
Überleitung in das neue Recht 2017
Sind Sie heute bereits als Pflegeperson tätig und haben Rentenversicherungsbeiträge aufgrund der Pflege eines Pflegebedürftigen erhalten, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Es gilt der Bestandsschutz. Sie erhalten weiterhin Rentenversicherungsbeiträge durch die BKK Pflegekasse Mobil Oil. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Versicherung in der Arbeitslosenversicherung ab dem 01.01.2017 ebenfalls erfüllen, erhalten Sie auch in diesem Versicherungszweig Beiträge durch Ihre BKK Pflegekasse Mobil Oil.
Kostenlose Pflegekurse
Wenn Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern möchten, können Sie kostenlos an einem Pflegekurs teilnehmen. Diese Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Die Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu vielen verschiedenen Themen.