
Pflegestärkungsgesetz II: Änderungen für Pflegebedürftige
Anfang 2016 ist das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft getreten. Ab 2017 soll es Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringen. Die BKK Mobil Oil erläutert Ihnen die wichtigsten Änderungen.
Das Pflegestärkungsgesetz II gilt als größte grundlegende Reform seit Bestehen der Pflegeversicherung. Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Er räumt erstmals Menschen mit psychischen oder körperlichen Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen ein.
PSG II unterscheidet fünf Pflegegrade
Mit dem PSG II werden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig die jeweilige Person ist. Zukünftig wird der Grad der Selbstständigkeit in den Bereichen
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
gemessen. Aus der Gesamtbewertung ergibt sich die Zuordnung zum Pflegegrad.
Unterstützung setzt künftig früher an
Der Kreis der Menschen, die erstmals Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wird mit dem PSG II deutlich erweitert. So werden in Pflegegrad I Menschen eingestuft, die noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber zum Beispiel eine Pflegeberatung benötigen. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass rund 500.000 Menschen durch die neue Einstufung erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen oder sich über höhere Bezüge freuen dürfen.
Überleitung erfolgt automatisch
Das PSG II ist Anfang 2016 in Kraft getreten, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden zum 01.01.2017 wirksam. Wer bereits eine Pflegestufe hat, muss keinen neuen Antrag auf eine Begutachtung stellen: Alle rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen werden im Laufe des Jahres 2016 automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Dabei gilt: Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, erhält diese auch weiterhin mindestens im gleichen Umfang. Die meisten Empfänger bekommen durch das PSG II sogar deutlich mehr.
Mehr Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II finden Sie in unserer Broschüre „Sorgenfrei gepflegt werden“. Haben Sie weitere Fragen zum PSG II? Wir beraten Sie gern und kostenlos unter 0800 2550800 (24 Stunden am Tag/365 Tage im Jahr).