Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)
Bei der kieferorthopädischen Behandlung (KFO) gibt es Befund-Gruppen mit jeweils fünf Behandlungsgraden.
Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn ein Patient mindestens Behandlungsbedarfsgrad 3 bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erreicht.
Die KIG wurden mit der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie abgestimmt und sind eingeteilt in elf Befund-Gruppen mit jeweils fünf Behandlungsgraden.
Bei der KIG-Einstufung wird immer nur der ermittelte schwerwiegendste Befund zu Grunde gelegt. Wenn dieser bei Grad 3 oder höher liegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Behandlung weiterer Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, selbst wenn diese niedriger eingestuft sind.
KIG-Tabelle
In der KIG-Tabelle finden Sie Detailinformationen zu den Voraussetzungen, die eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse begründen.
Indikation | Gruppe | Grad | GKV Leistung |
---|---|---|---|
Entwicklungsstörungen des Kopfbereiches |
A | 5 | Ja |
Zahnunterzahlen |
U | 4 | Ja, wenn ein Lückenschluss notwendig ist |
Zahndurchbruchstörungen |
S | 4,5 | Ja |
distale Bisslage über 6 mm |
D | 4,5 | Ja |
distale Bisslage bis 6 mm |
D |
1,2 | Nein |
Mesiale Bisslagen |
M | 4,5 | Ja |
Offener Biss über 2 mm |
O | 3,4,5 | Ja |
Offener Biss bis 2 mm |
O | 1,2 | Nein |
Tiefbiss > 3 mm und traumatischer Gingivakontakt |
T | 3 | Ja |
Bukkal- oder Lingualokklusion |
B | 4 | Ja |
Abweichung der Kieferbreiten bei Kreuzbiss |
K | 3,4 | Ja |
Abweichung der Kieferbreiten ohne Kreuzbiss |
K | 1,2 | Nein |
Kontaktpunktabweichungen > 3 mm |
E | 3,4 | Ja |
Kontaktpunktabweichungen < 3 mm |
E | 1,2 | Nein |
Platzmangelsituation > 3 mm |
P | 3,4 | Ja |
Platzmangelsituation < 3 mm |
P | 1,2 | Nein |
Wie erfolgt die Bewilligung der Behandlung?
Ihr Kieferorthopäde hat in der Voruntersuchung ermittelt, dass die Fehlstellung der Zähne aus medizinischer Sicht korrigiert werden muss, erstellt er einen Behandlungsplan. Darin notiert er den Befund, gibt die benötigte Art der Zahnspange an, wie lange sie getragen wird und welche Kosten dabei entstehen.
Sie müssen nichts weiter tun: Den Plan reicht Ihr Kieferorthopäde zur Prüfung direkt bei uns ein. Eine Kopie des Behandlungsplans erhalten Sie auf Wunsch direkt von Ihrem Arzt.
Es kann losgehen: Sobald wir dem kieferorthopädischen Behandlungsplan zugestimmt haben, kann die Behandlung beginnen. Wir senden den geprüften Behandlungsplan direkt an die behandelnde Praxis und Sie erhalten von uns Post mit dem Ergebnis der Prüfung.