So sind Sie jederzeit gut gegen Krankheiten geschützt

  • Checken Sie regelmäßig den aktuellen Impfkalender der STIKO.
  • Prüfen Sie mit Hilfe Ihres Impfausweises, ob und wann Auffrischungsimpfungen notwendig sind.
  • Fragen Sie im Zweifel Ihren Arzt, ob Ihr Impfschutz ausreicht – das gilt insbesondere vor Reisen.

Was Sie über Impfungen wissen sollten

Alle von der STIKO empfohlenen und in der Schutzimpfungsrichtlinie verzeichneten Impfungen werden von der Mobil Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt hier einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Unser Extra für Sie: Bei folgenden Impfungen beteiligt sich die Mobil Krankenkasse an den Kosten.  

  • Reiseimpfungen
  • Grippeimpfungen
  • Hepatitisimpfungen
  • FSME-Impfungen
  • Meningokokken B Impfungen

Wir erstatten Ihnen 100 % der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Behandlung. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff.

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Senden Sie über unser Kontaktformular alle wichtigen Unterlagen und Anträge bequem zu uns. Alternativ nutzen Sie einfach unsere Service-App mit vielen nützlichen Anwendungen.

Durch eine Impfung werden Abwehrmechanismen des Körpers gestärkt. Gefährliche Erreger bekommen so keine Chance, sich auszubreiten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) veröffentlicht jedes Jahr eine Übersicht mit Empfehlungen für Impfungen, die jeder machen lassen sollte. Diese Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden im Impfkalender der STIKO zusammengefasst. Darüber hinaus erstatten wir unseren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen anteilig die Kosten anderer Impfungen als Mehrleistung.

Eine Impfung schützt einerseits die betreffende Person vor einer Ansteckung mit einer bestimmten Infektionskrankheit. Andererseits profitiert auch die Gesellschaft insgesamt davon, wenn viele Menschen sich impfen lassen. Denn nur auf diese Weise kann es gelingen, bestimmte Erreger auf Dauer komplett auszumerzen.

Geimpft wird auf verschiedene Weise: mit der Spritze oder Impfpistole in oder unter die Haut beziehungsweise in den Muskel, meist im Oberarm oder Oberschenkel. Wenige Impfstoffe müssen geschluckt oder über die Nase aufgenommen werden.

Was macht die STIKO?

Aufgabe der Ständigen Impfkommission ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage Empfehlungen für die notwendigen Schutzimpfungen in Deutschland vorzubereiten.

Das Immunsystem ist komplex. Es besteht aus einem angeborenen und erworbenen Teil. Zum angeborenen Bereich zählt zum Beispiel die Hautbarriere. Sie verhindert, dass Krankheitserreger ins Körperinnere gelangen. Geschieht das dennoch, werden sie bestenfalls von Immunzellen unschädlich gemacht. Andere Abwehrmechanismen werden im Laufe des Lebens erworben. Das bedeutet, der Körper entwickelt eine spezielle Antwort auf jeden Krankheitserreger, mit dem er irgendwann in Kontakt kommt, und speichert sie ab. Wird der gleiche Erreger erneut übertragen, kann der Körper ihn schnell wieder bekämpfen und eine Infektion mithilfe der weißen Blutkörperchen (der „Polizei des Körpers“) abfangen.

Bei einer aktiven Immunisierung wird das Immunsystem gezielt anhand von Krankheitserregern oder Bruchstücken angeregt, Antikörper gegen Krankheitserreger zu entwickeln. Hierzu dienen Lebend- oder Totimpfstoffe. Lebendimpfstoffe enthalten sehr geringe Mengen aktiver Erreger. Diese sind so abgeschwächt, dass sie sich zwar noch vermehren, aber die Krankheit in der Regel nicht mehr auslösen können. Impfungen mit diesen Stoffen können ein Leben lang wirksam bleiben. Bei Totimpfstoffen sind die Erreger nicht mehr aktiv, sodass sie keine Erkrankung auslösen können. Allerdings wird in diesem Fall der Schutz mit der Zeit schwächer und muss aufgefrischt werden. Welche Art der Impfung verwendet wird, hängt unter anderem von den speziellen Eigenschaften des Erregers ab.

Kann der Körper eine Erkrankung nicht bewältigen, die bereits ausgebrochen ist oder für die es keinen Impfstoff gibt, ist eine passive Immunisierung möglich. Dabei bekommt der Körper direkt die Antikörper, um der Gefahr zu begegnen. Allerdings werden diese nicht wieder neu gebildet, sobald sie abgebaut sind. Der Schutz hält also nur wenige Wochen oder Monate lang.

Lassen Sie Ihren Impfstatus regelmäßig von Ihrem Arzt in Ihrem Impfpass überprüfen.

Impfungen in der Übersicht

Wie infiziert man sich?

Diphterie verbreitet sich über Bakterien, die die Haut oder die Schleimhäute infizieren. Der Erreger bildet daraufhin im Körper ein Gift, das Organen wie Niere oder Herz schaden kann.

Typische Symptome

  • Halsschmerzen
  • Fieber
  • Schluckbeschwerden
  • Geschwollene Schleimhaut im Rachen
  • Grau-weißer Belag über Mandeln und Rachenschleimhaut
  • Verengte Luftwege
  • Patienten riechen süßlich

Wer sich impfen lassen sollte

Gegen Diphterie werden Säuglinge in der Regel mit einem Sechsfachimpfstoff geimpft. Gleichzeitig erfolgt dabei die Impfung gegen Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Polio), Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B. Auch die späteren Auffrischimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und gegebenenfalls Polio werden meist kombiniert gegeben. So kann die Anzahl der Injektionen gering gehalten werden.

Laut STIKO gilt für Säuglinge und Kleinkinder folgendes Impfschema:

  • Die erste Impfung wird ab dem vollendeten 2. Lebensmonat (ab der 9. Woche) gegeben.
  • Die zweite Dosis erhält das Kind mit vollendetem 3. Lebensmonat.
  • Zum dritten Mal wird ab dem vollendeten 4. Lebensmonat geimpft.
  • Die letzte Teilimpfung folgt am Ende des ersten Lebensjahrs (11.-14. Lebensmonat).

Der Arzt weiß, welche der verschiedenen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffe sinnvoll für Kinder und Erwachsene sind. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung für die oben angegebenen Altersstufen. Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie infiziert man sich?

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine Gehirn-, Gehirnhaut- oder Rückenmarkentzündung. Dahinter stecken Viren, die durch Zeckenbisse auf den Menschen übertragen werden. Das geschieht vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, aber auch im südlichen Hessen, im südlichen Thüringen sowie in einigen Landkreisen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Typische Symptome

  • Fieber
  • Kopfschmerzen
  • Erbrechen
  • Schwindel

Mögliche Folge:

Gehirnhautentzündung mit hohem Fieber, starken Kopfschmerzen, steifem Nacken und Erbrechen.

Wer sich impfen lassen sollte

Grundsätzlich empfiehlt die STIKO eine Impfung allen, die in den FSME-Risikogebieten von Zecken gebissen werden könnten, insbesondere während der wärmeren Monate April bis November.

Risikogebiete: Baden-Württemberg, weite Teile Bayerns und Hessens sowie vereinzelt in Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen.

Drei Impfungen sind notwendig, wobei ein bis drei Monate nach der ersten die zweite Impfdosis gegeben wird. Eine dritte Impfung folgt – je nach verwendetem Impfstoff – nach weiteren fünf Monaten oder einem Jahr.

Kostenübernahme

Die FSME-Impfung wird in den oben genannten Risikogebieten über die eGK abgerechnet und ist für Versicherte dort kostenlos.
Wer nicht in einem Risikogebiet wohnt aber vorsorgen will, dem erstatten wir die Kosten zu 100%. Sie leisten ab Vollendung des 18. Lebensjahres lediglich eine Zuzahlung von 10 % für den Impfstoff, mindestens 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro.

Wir übernehmen die Kosten

Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff.

Wie infiziert man sich?

Gebärmutterhalskrebs wird durch sogenannte Humane Papillomviren (HPV) ausgelöst. Diese Erreger werden meistens beim Sex übertragen. Rund 80 % der sexuell aktiven Frauen und Männer haben diesen Virus. Es gibt mehr als 100 verschiedene HPV-Typen und keine speziellen Anzeichen für eine Infektion. Deshalb wird diese oft nicht bemerkt und heilt nach kurzer Zeit von selbst sowie ohne bleibende Folgen wieder aus. Bestimmte HPV-Typen (HPV 16 und 18, aber auch 13 weitere Hochrisiko-HPV-Typen) verursachen jedoch bei etwa 3 % der infizierten Frauen Gebärmutterhalskrebs.

Typische Symptome

Lange Zeit ohne Symptome.

Möglich:

  • Blutungen nach dem Geschlechtsverkehr
  • Blutungen außerhalb des Monatszyklus
  • Blutiger, übel riechender Ausfluss
  • Schmerzen beim Sex
  • Schmerzen im Beckenbereich

Wer sich impfen lassen sollte

Seit 2007 empfiehlt die STIKO die HPV-Impfung für Mädchen in drei Teilimpfungen, im Jahre 2018 ist die Impfung für Jungen dazugekommen. Die erste Impfung erfolgt im Alter von 9 bis 14 Jahren, je nach verwendetem Impfstoff folgt die zweite ein bis zwei Monate später. Die letzte Impfdosis gibt es nach sechs Monaten. Kinder, die in dem genannten Zeitraum noch nicht geimpft wurden, können die Impfung aber bis zum Ende des 17. Lebensjahres nachholen.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung für Kinder im oben genannten Alter. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). 

Schutz vor Gebärmutterhalskrebs

Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung zurzeit für Kinder zwischen 9 und 14 Jahren.

Wie infiziert man sich?

Grippeviren sind in aller Welt verbreitet. Sie sind unberechenbar, weil sie sich immer wieder verändern. Meistens verbreiten sich in Deutschland zu Jahresbeginn leicht bis schwer verlaufende Grippewellen. Die Viren werden beim Niesen, Husten oder nur beim Sprechen durch Tröpfchen übertragen.

Typische Symptome

Wenige Tage nach der Ansteckung:

  • Plötzliches, hohes Fieber
  • Kopfschmerzen
  • Gliederschmerzen
  • Erschöpfung
  • Starker Hustenreiz

Mögliche Folgen:

  • Lungenentzündung durch zusätzliche Erreger, kann tödlich sein
  • Entzündungen des Gehirns
  • Entzündungen des Herzmuskels
  • Entzündungen des Mittelohrs

Wer sich impfen lassen sollte

Die STIKO empfiehlt die Impfung sogenannten Risikogruppen. Dazu gehören Menschen, die älter als 60 Jahre sind, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Schwangere. Hinzu kommen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit bestimmten chronischen Krankheiten oder Herzleiden sowie Personen, die von ihnen betreute Risikopersonen anstecken könnten. Auch Menschen, die mit Geflügel oder Wildvögeln in Berührung kommen, sollten sich gegen Grippe impfen lassen. Die Impfung muss jährlich erneuert werden, idealerweise im Herbst.

Kostenübernahme

Die Kosten der Impfung der sogenannten Risikogruppen werden über die eGK abgerechnet.

Sie gehören nicht zu einer Risikogruppe und möchten sich trotzdem gerne gegen Grippe impfen lassen?
Die Mobil Krankenkasse erstattet Ihnen 100 % der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Behandlung. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff. Bitte reichen Sie die Arztrechnung zur Erstattung bei uns ein.

Grippeschutz­impfung

Wir übernehmen 100 % der Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff

Wie infiziert man sich?

Obwohl Hepatitis B häufig über Geschlechtsverkehr übertragen wird, empfiehlt die STIKO, schon Babys impfen zu lassen. Denn: Zum einen können die seltenen Erkrankungen bei Säuglingen chronisch werden und zum anderen werden Jugendliche oft nicht mehr mit der Impfung erreicht.

Typische Symptome

  • Ähnlich wie bei einer Grippe
  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • Gelbe Hautverfärbung bei einem Drittel der Erkrankten
  • Auf Dauer schwere Leberschäden

Wer sich impfen lassen sollte

Impfen lassen sollten sich Menschen mit bestehender oder drohender Immunschwäche (zum Beispiel bei einer HIV-Infektion) sowie Personen, bei denen die Gefahr besteht, dem Erreger stärker ausgesetzt zu sein und solche die aus beruflichen Gründen damit in Kontakt kommen können. Für Impfungen aus beruflichen Gründen ist grundsätzlicher der Arbeitgeber zuständig.

Hat man bereits eine Grundimmunisierung als Säugling bzw. Kleinkind erhalten, ist meist keine Auffrischung mehr notwendig. Hier wurde in der Regel mit einem Sechsfachimpfstoff gleichzeitig auch gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Kinderlähmung (Poliomyelitis) geimpft.

Der Impferfolg kann durch die Bestimmung der Antikörper gegen Hepatitis B im Blut kontrolliert werden.

Die individuelle Risikobeurteilung sollte durch einen Arzt erfolgen.

Kostenübernahme

Die Impfung gegen Hepatitis B wird bei den genannten besonders gefährdeten Personengruppen und als Teil der Sechsfachimpfung für Säuglinge bzw. Kleinkinder komplett von der Mobil Krankenkasse übernommen und ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt mit Ihrem Arzt abgerechnet.

Gehören Sie nicht zu den gefährdeten Personengruppen, möchten diese Impfung aber als Vorsorge- oder als Reiseimpfung in Anspruch nehmen? Wir übernehmen 100 % der Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10 % der Kosten mindestens 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro). Reichen Sie uns einfach die Rechnung ein.

 

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Wie infiziert man sich?

Das Hib-Bakterium (Haemophilus influenzae Typ b) wird durch Husten oder Niesen übertragen. Es findet sich aber auch auf Gegenständen, die Erkrankte berührt haben. Weil die STIKO bereits seit 1990 eine Impfung dagegen empfiehlt, werden die Folgen der Erkrankung – unter anderem Entzündungen der Hirnhaut – immer seltener.

Typische Symptome

Im schlimmsten Fall:

  • Hirnhautentzündung mit Fieber, Erbrechen, Krämpfen, Kopfschmerzen
  • Entzündung des Kehldeckels mit Fieber, Schluckbeschwerden, Atemnot
  • Lungenentzündung
  • Blutvergiftung („Sepsis“)

Wer sich impfen lassen sollte

Gegen Hib werden Säuglinge in der Regel mit einem Sechsfachimpfstoff geimpft. Dabei wird gleichzeitig auch gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Polio) und Hepatitis B geimpft. So kann die Anzahl der Injektionen gering gehalten werden.

Laut STIKO gilt für Säuglinge und Kleinkinder folgendes Impfschema:

  • Die erste Impfung wird ab dem vollendeten 2. Lebensmonat (ab der 9. Woche) gegeben.
  • Die zweite Dosis erhält das Kind mit vollendetem 3. Lebensmonat.
  • Zum dritten Mal wird ab dem vollendeten 4. Lebensmonat geimpft.
  • Die letzte Teilimpfung folgt am Ende des ersten Lebensjahres (11.- 14. Lebensmonat).

Der Arzt weiß, welche der verschiedenen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffe sinnvoll für Kinder und Erwachsene sind. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Hib im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie infiziert man sich?

Auf der ganzen Welt finden sich Bakterien, die bei Menschen jeden Alters Keuchhusten verursachen können. Erwachsene können die Erkrankung 
durch Husten oder Niesen weitergeben, ohne es zu merken. Für Babys ist so ein Husten möglicherweise lebensbedrohlich.

Typische Symptome

  • Husten, der sechs bis sieben Wochen andauert

Möglich:

  • Patienten nehmen stark ab
  • Rippenbrüche

Selten:

  • Hirnblutungen

Wer sich impfen lassen sollte

Meistens werden Kinder gegen Keuchhusten geimpft. Erwachsene, die nicht geimpft sind, können das in einer Auffrischungsimpfung gegen Tetanus und Diphterie (und/oder gegen Kinderlähmung) nachholen. Dabei macht dann eine Komponente auch gegen Keuchhusten immun. Solche Auffrischungen sind insbesondere für Frauen im gebärfähigen Alter wichtig – vor allem, wenn ihre Impfung gegen Keuchhusten länger als zehn Jahre zurückliegt. Gleiches gilt für Ärzte, Hebammen, Mitarbeiter in Kindergärten und Altersheimen sowie für Großeltern oder Babysitter, die engen Kontakt zu Babys haben.

Kostenübernahme

Die Grundimmunisierung als Säugling bzw. Kleinkind wird vollständig von der Mobil Krankenkasse übernommen und über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt mit Ihrem Arzt abgerechnet.

Wie infiziert man sich?

Die Viren werden beim Stuhlgang ausgeschieden. Durch winzige Reste des Stuhls an den Händen können sie weitergegeben werden und so in den Mund gelangen. Auch durch Husten und Niesen kann man sich anstecken, ebenso über verseuchtes Trinkwasser. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Europa 2002 für poliofrei erklärt, aber die Erkrankung kann aus Asien oder Afrika wieder eingeschleppt werden.

Typische Symptome

  • Bei 95 % der Betroffenen gibt es keine Symptome.

Bei jedem 100. bis 1.000. Infizierten:

  • Lähmungen der Arm- und Beinmuskeln
  • Lähmung der Sprech-, Schluck- und Atemmuskulatur

Folgen:

  • Muskelschwund
  • Reduziertes Knochenwachstum
  • Zerstörung von Gelenken

Wer sich impfen lassen sollte

Gegen Polio werden Säuglinge in der Regel mit einem Sechsfachimpfstoff geimpft. Dabei wird gleichzeitig auch gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B geimpft. Auch die späteren Auffrischimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten sowie gegebenenfalls gegen Polio werden meist kombiniert gegeben. So kann die Anzahl der Injektionen gering gehalten werden.

Laut STIKO gilt für Säuglinge und Kleinkinder folgendes Impfschema:

  • Die erste Impfung wird ab dem vollendeten 2. Lebensmonat (ab der 9. Woche) gegeben.
  • Die zweite Dosis erhält das Kind mit vollendetem 3. Lebensmonat.
  • Zum dritten Mal wird ab dem vollendeten 4. Lebensmonat geimpft.
  • Die letzte Teilimpfung folgt am Ende des ersten Lebensjahres (11.- 14. Lebensmonat).

Der Arzt weiß, welche der verschiedenen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffe sinnvoll für Kinder und Erwachsene sind. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Polio im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie infiziert man sich?

Masernviren werden von Mensch zu Mensch über die sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also durch Husten und/oder Niesen.

Typische Symptome

Zehn Tage nach der Ansteckung:

  • Heftige, grippeähnliche Symptome
  • Husten
  • Schnupfen
  • Hohes Fieber
  • Weißlicher Belag an der Wangenschleimhaut (sogenannte Koplik-Flecken)
  • Masern-Ausschlag

Die Symptome lassen nach rund vier Tagen nach.

Da Masern das Immunsystem schwächen, können zusätzliche Erreger Lungen- oder Mittelohrentzündungen verursachen.

Wer sich impfen lassen sollte

Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden. Es ist üblich, in Kombination mit Mumps, Röteln und gegebenenfalls Windpocken zu impfen:

  • Die erste Teilimpfung wird zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben.
  • Die zweite Impfung folgt frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres, mit 23 Monaten.

Die zweite Impfung ist wichtig für einen sicheren und kompletten Schutz und ist keine Auffrischimpfung. In Notfällen kann auch noch bis zu drei Tage nach einer möglichen Ansteckung geimpft werden. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Masern im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Masernimpflicht

Alle Fragen, alle Antworten.

Wie infiziert man sich?

Typische Meningokokken-Erkrankungen sind eine bakterielle Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung. Sie werden durch Bakterien der Art Neisseria meningitidis ausgelöst. Diese unterteilt man in zwölf verschiedene Gruppen, besonders gefährlich sind die Serotypen A, B, C, W135 und Y. Übertragen werden sie meist über Husten und/oder Niesen, aber auch beim Küssen.

Typische Symptome

Drei bis vier Tage nach einer Infektion:

  • Grippeähnliche Symptome
  • Starke Kopfschmerzen
  • Hohes Fieber
  • Übelkeit
  • Lichtempfindlichkeit
  • Steifer Nacken

Häufig:

  • Entzündung der Hirnhäute
  • Bakterielle Blutvergiftung

Es gibt 3 verschiedene Impfungen gegen Meningokokken:

Meningokokken C

Seit Juli 2006 wird eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat empfohlen. Die STIKO geht aufgrund langjähriger Erfahrungen und sorgfältiger Prüfungen des Impfstoffes davon aus, dass die Impfung dauerhaft wirkt, sehr gut verträglich ist und dabei nur selten Nebenwirkungen auftreten.

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Meningokokken C für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Meningokoken ACWY

Aktuell wird die ACWY-Impfung unter anderem bei gesundheitlich gefährdeten Personen und Reisen empfohlen.

Sprechen Sie am besten mit Ihrem Kinder- und Jugendarzt und lassen sich beraten.

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Meningokokken B Impfung - Wir übernehmen die Kosten

Meningokokken B sind in Deutschland für die meisten Erkrankungen verantwortlich: Sie lösen 61% der Fälle aus.

Daher übernimmt die Mobil Krankenkasse 100 % der Kosten für den Impfstoff und der ärztlichen Leistung für Säuglinge, Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Bitte reichen Sie die Arztrechnung zur Erstattung bei uns ein.

Kontakt

Wie infiziert man sich?

Die Viren werden oft beim Husten und/oder Niesen übertragen, selten auch über Spuckreste, die sich auf Gegenständen befinden. Die Erkrankung kommt in Wellen und ist äußerst ansteckend.

Typische Symptome

Etwa zwei Wochen nach Infektion:

  • Fieber
  • Husten
  • Kopfschmerzen
  • Ohrspeicheldrüsen schwellen an

Mögliche Folgeerkrankungen:

  • Hirnhautentzündung

Selten:

  • Entzündungen der Bauchspeicheldrüse
  • Entzündungen des Hörnervs
  • Bei Jungen Entzündungen der Hoden oder Nebenhoden

Wer sich impfen lassen sollte

Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Mumps geschützt werden. Es ist üblich, in Kombination zusammen mit Masern, Röteln und gegebenenfalls Windpocken zu impfen:

  • Die erste Teilimpfung wird zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben.
  • Die zweite Impfung folgt frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres, mit 23 Monaten.

Die zweite Impfung ist wichtig für einen sicheren und kompletten Schutz und ist keine Auffrischimpfung. In Notfällen kann auch noch bis zu drei Tage nach einer möglichen Ansteckung geimpft werden. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Weil vielen Jugendlichen die zweite Impfung noch fehlt, empfiehlt die STIKO den vollständigen Mumps-Schutz zu überprüfen – vor allem Jugendlichen, die als Praktikanten oder Auszubildende in der Kinderheilkunde oder in Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel im Kindergarten) arbeiten.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Mumps im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie infiziert man sich

Die Bakterien werden wie bei einem grippalen Infekt durch Tröpfcheninfektion (Husten oder Niesen) übertragen, sie sind also ansteckend. Gerade für Säuglinge und Kleinkinder besteht ein erhöhtes Risiko, weil ihr Immunsystem noch nicht in der Lage ist, diese Infektion abzuwehren. Gelangen die Bakterien in die Blutbahn, kommt es zu einer Blutvergiftung (Sepsis) und die Organe können versagen.

Typische Symptome

  • Plötzliches, hohes Fieber
  • Kopfschmerzen
  • Steifer Nacken
  • Nasennebenhöhlenentzündung
  • Ausfälle zentrales Nervensystem

Bei Kindern sind die Symptome häufig eine Mittelohr- oder Lungenentzündung.

Wer sich impfen lassen sollte

Aufgrund des schweren Verlaufs, der häufigen Komplikationen und der hohen Sterblichkeit empfiehlt die STIKO eine Impfung bei allen Säuglingen ab einem Alter von zwei Monaten. Es werden in der Regel drei Impfungen durchgeführt: Mit zwei, vier und 11 bis 14 Monaten. Die Impfung kann zusammen mit anderen Impfungen erfolgen.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Pneumokokken im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie infiziert man sich?

Die Erreger halten sich im Magen-Darmbereich auf und werden mindestens acht Tage lang über den Stuhlgang ausgeschieden. Durch winzige Reste des Stuhls an den Händen können sie weitergegeben werden und so in den Mund gelangen. Oft sind Babys und Kleinkinder bis zum 2. Lebensjahr betroffen und müssen im Krankenhaus behandelt werden.

Typische Symptome

Zwei Tage nach Ansteckung möglich:

  • Wässrige Durchfälle
  • Bauchschmerzen
  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • Erhöhte Temperatur
  • Husten

Akute Gefahr:

  • Extremer Flüssigkeitsverlust.

Wer sich impfen lassen sollte

Seit Juli 2013 empfiehlt die STIKO jedem Säugling ab der 6. Woche die Schluckimpfung gegen Rotaviren. Sie sollte möglichst bis zur 12. Woche begonnen werden. Je nachdem welcher Impfstoff verwendet wird, sind zwei oder drei Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von vier Wochen notwendig. Spätestens bis zum Alter von 24 Wochen oder bis zum Alter von 32 Wochen (je nach Impfserie) muss die Impfung abgeschlossen sein. Die Schluckimpfung kann auch zugleich mit anderen Impfungen im Säuglingsalter gegeben werden. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Rotaviren im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie infiziert man sich?

Die Viren werden beim Husten und/oder Niesen über eine sogenannte Tröpfcheninfektion weitergegeben. Die Röteln werden häufig nicht erkannt. Das ist besonders gefährlich für schwangere Frauen, die nicht durch eine Impfung geschützt sind, denn das ungeborene Kind kann durch eine Infektion erkranken.

Typische Symptome

Bei mehr als der Hälfte der erkrankten Kinder:

  • Kein Hautausschlag
  • Leichte Krankheitsanzeichen wie Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen oder erhöhte Temperatur

Gefahr einer Rötelnembryopathie bei ungeborenen Kindern, mögliche Folgen:

  • Blindheit
  • Taubheit
  • Herzfehler
  • Geistige Behinderungen
  • Leberentzündung
  • Totgeburt

Wer sich impfen lassen sollte

Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Röteln geschützt werden. Es ist üblich, in Kombination zusammen mit Masern, Mumps und gegebenenfalls Windpocken zu impfen:

  • Die erste Teilimpfung wird zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben.
  • Die zweite Impfung folgt frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres, mit 23 Monaten.

Die zweite Impfung ist wichtig für einen sicheren und kompletten Schutz und ist keine Auffrischungsimpfung. In Notfällen kann auch noch bis zu drei Tage nach einer möglichen Ansteckung geimpft werden. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Bitte holen Sie verpasste Impfungen schnellstmöglich nach! Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht oder nur einmal im Kindesalter geimpft wurden, sollten sich die Masern-Mumps-Röteln-Impfung geben lassen. Das gilt auch für Hebammen, Kinderärzte und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht oder nur einmal im Kindesalter geimpft wurden.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Röteln im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie infiziert man sich?

Der Erreger für Tetanus – auch als Wundstarrkrampf bekannt – befindet sich in der Erde. Kommt er mit Wunden in Berührung, gelangt er in den Körper kann er eine schwere Erkrankung des Nervensystems auslösen.

Typische Symptome

  • Starke Krämpfe, die die Atem- und Schluckmuskulatur betreffen, bis hin zum Ersticken
  • Verzerrter Gesichtsausdruck
  • Steifes Gefühl im Nacken
  • Bauchschmerzen

Wer sich impfen lassen sollte

Gegen Tetanus werden Säuglinge in der Regel mit einem Sechsfachimpfstoff geimpft. Dabei wird gleichzeitig gegen Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Polio (Kinderlähmung), Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B geimpft. Auch die späteren Auffrischimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten sowie gegebenenfalls gegen Polio werden meist kombiniert gegeben.

Laut STIKO gilt für Säuglinge und Kleinkinder folgendes Impfschema:

  • Die erste Impfung wird ab dem vollendeten 2. Lebensmonat (ab der 9. Woche) gegeben.
  • Die zweite Dosis erhält das Kind mit vollendetem 3. Lebensmonat.
  • Zum dritten Mal wird ab dem vollendeten 4. Lebensmonat geimpft.
  • Die letzte Teilimpfung folgt am Ende des ersten Lebensjahres (11.-14. Lebensmonat).

Der Arzt weiß, welche der verschiedenen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffe sinnvoll für Kinder und Erwachsene sind. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Tetanus im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wie infiziert man sich?

Wer in die Nähe eines Erkrankten kommt, steckt sich fast automatisch mit Windpocken-Viren (Varicella Zoster) an – entweder über eine Tröpfcheninfektion (Husten und/oder Niesen) oder weil die Flüssigkeit aus den Bläschen des Hautausschlags eingeatmet wird. Während der Infektion sollte man die Haut gut pflegen, damit sich die Bläschen nicht entzünden und keine bakterielle Infektion entsteht.

Typische Symptome

Ein bis drei Wochen nach der Infektion:

  • Gefühl von Mattheit
  • Fieber
  • Bläschen am Körper und im Gesicht

Wer sich impfen lassen sollte

Mit einer zweimaligen Impfung werden Kinder vor einer Infektion mit Windpocken sicher geschützt. Die STIKO empfiehlt folgendes Schema:

  • Im Alter von 11 bis 14 Monaten. Zeitgleich mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung oder frühestens vier Wochen danach.
  • Vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung – im Alter von 15 bis 23 Monaten – gibt es eine zweite Teilimpfung.

Die Kinder können auch mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV-Kombinationsimpfstoff) geimpft werden. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.

Kostenübernahme

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Schutzimpfung gegen Windpocken im oben genannten Lebensalter. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Grundimmunisierung von Anfang an

Viele Impfungen gehören zu den Standardimpfungen, die für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kostenlos sind. Das gilt auch für die sogenannten Auffrischungsimpfungen für Erwachsene. Die Abrechnung erfolgt hier direkt beim Arzt einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

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