Kinderkrankengeld im Überblick

In diesen Situationen können wir Sie mit Kinderkrankengeld unterstützen:

  • Ihr Kind ist krank und Sie müssen es zu Hause beaufsichtigen, betreuen oder pflegen
  • Ihr Kind befindet sich in einer stationären Behandlung und Sie sind als Begleitperson mitaufgenommen

Folgend erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen für diese Leistung erforderlich sind, welche Unterlagen hierfür benötigt werden und geben Ihnen weitere nützliche Informationen.

Kinderkrankengeld für erkrankte Kinder - so funktioniert es

Was müssen Sie tun, um Kinderkrankengeld zu erhalten?

Ihr Kind ist krank und benötigt Sie zu Hause an der Seite:

  • Bei Ihrem Kinderarzt erhalten Sie eine Kindkrankschreibung. Unten oder auf der Rückseite  finden Sie den Antrag auf das Kinderkrankengeld. 
    Bitte füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Bitte beachten Sie: Ohne Unterschrift dürfen wir Ihren Antrag leider nicht bearbeiten. 
    Gut zu wissen: Ihnen ist nicht bekannt, wie viele Tage Sie bereits in Anspruch genommen haben? Lassen Sie diese Angabe einfach frei, da uns diese Information vorliegt. Wir prüfen dies gern für Sie. 

Neu ab 01.01.2024: Ihr Kind wird stationär behandelt (z. B. im Krankenhaus) und Sie sind aus medizinischen Gründen mitaufgenommen:

  • Das Antragsformular können Sie sich von unserer Homepage herunterladen. Unser Tipp: Füllen Sie dies direkt online aus. Es ist nicht nötig, dass Sie es ausdrucken: So sparen Sie Papier und wir tun gemeinsam etwas für die Nachhaltigkeit.
  • Vom Krankenhaus lassen Sie sich bitte eine Bescheinigung über die Dauer Ihrer Mitaufnahme ausstellen.
  • Ist Ihr Kind bereits neun Jahre oder älter, benötigen wir zusätzlich eine Bescheinigung, dass Ihre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich war.
  • Gut zu wissen: Bei Kindern bis zum Alter von acht Jahren liegt eine generelle Indikation zur Mitaufnahme vor. Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit Ihrer Begleitung ist dann nicht erforderlich.

Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu – besonders einfach geht dies über unsere App MOBIL ME. Auch können Sie uns die Kinderkrankschreibung per Post oder über unser Kontaktformular zusenden. Ihr Arbeitgeber benötigt lediglich die Kopie des ärztlichen Attests für seine Unterlagen.

Unser Tipp: Über unser Online-Service-Portal können Sie Ihren Antrag auf Kinderkrankengeld noch schneller, sicher und einfach übermitteln.

Ärztliche Bescheinigung Kinderkrankengeld

Die Bescheinigung für Betreuung Ihres Kindes zu Hause können Sie hier ganz einfach hochladen.

Wir kümmern uns für Sie um alles weitere!

Das passiert im Anschluss bei uns:

  • Wir können das Kinderkrankengeld erst berechnen, wenn uns die Angaben des Arbeitgebers über den Verdienstausfall vorliegen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die erforderlichen Daten unverzüglich und unaufgefordert elektronisch zu übermittelt. 
  • Erhalten wir die Daten nicht, fragen wir beim Arbeitgeber aktiv an. Dies dürfen wir frühestens sechs Wochen nach Beginn der Betreuung – und tun dies zu diesem Zeitpunkt. 
  • Je schneller wir die Rückmeldung Ihres Arbeitgebers erhalten, desto schneller können wir Ihr Kinderkrankengeld auszahlen. Unser Tipp: Möglicherweise hilft es, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen. 

Erklärvideo zum Kinderkrankengeld

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Krankschreibung über die Online-Sprechstunde

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Unsere Service-App

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Reichen Sie die Kinderkrankschreibung demnächst einfach und sicher über die App ein.

Alle Hörspielcover liegen nebeneinander.

Hörspiele für Kinder zu Gesundheitsthemen

Wenn die Kinder krank sind, tut Ablenkung gut. Unsere Hörspielreihe "Abenteuer im Zirkus Libomlio" bietet Unterhaltung und vermittelt den Kleinen spielerisch wichtige Gesundheitsthemen.

Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld im Kalenderjahr 2024

  • Je Kalenderjahr können Sie für jedes Kind je Elternteil 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil für das Kalenderjahr auf 35 Arbeitstage begrenzt.
  • Sind Sie alleinerziehend erhöht sich der Anspruch je Kind auf 3Arbeitstage und bei mehreren Kindern auf maximal 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Wir haben eine gute Nachricht für Sie:
Die Tage mit Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen stationärer Mitaufnahme werden nicht auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet. Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht der Anspruch für die Dauer der stationären Mitaufnahme.

Voraussetzungen für Kinderkrankengeld

  • Sie sind mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert.
  • Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert.
  • Es gibt keine andere betreuende Person im Haushalt (z. B. Ehepartner, Großmutter, Großvater).
  • Das Kind ist unter zwölf Jahre oder aufgrund einer Behinderung weiter auf Hilfe angewiesen.
  • Sie sind unbezahlt von der Arbeit freigestellt.
  • Ein Attest des Kinderarztes liegt vor, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen.
  • Bei stationärer Behandlung ist die Mitaufnahme medizinisch notwendig.
  • Die Kosten der stationären Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.

Ausnahmeregelungen

  • Wenn Ihr erkranktes Kind aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, können wir unter bestimmten Voraussetzungen auch über die Altersgrenze von zwölf Jahren Kinderkrankengeld leisten. 
  • Leidet Ihr Kind an einer schweren und unheilbaren Krankheit, die die Lebenserwartung auf Wochen oder wenige Monate begrenzt, greifen in einigen Situationen Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Leistungsdauer.

Lassen Sie sich gern von uns beraten, ob wir Sie unterstützen können. Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 können Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr erreichen.

Zu unserem Kontakt

Ihre Fragen zum Kinderkrankengeld

Die Mobil Krankenkasse zahlt pro Elternteil für jedes Kind Kinderkrankengeld für maximal 15 Arbeitstage im Kalenderjahr (insgesamt für alle Kinder zusammen jedoch maximal für 35 Arbeitstage).

Sind Sie alleinerziehend, erhöht sich der Anspruch für jedes Kind auf 30 Arbeitstage im Kalenderjahr, bzw. für alle Kinder zusammen auf maximal 70 Arbeitstage.

Wir haben eine gute Nachricht für Sie:
Die Tage mit Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen stationärer Mitaufnahme werden nicht auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet. Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht der Anspruch für die Dauer der stationären Mitaufnahme.

  • Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, beträgt es 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
  • Im Jahr 2024 beträgt das Höchst-Kinderkrankengeld täglich 120,75 Euro.
  • Von dem Kinderkrankengeld zieht die Mobil Krankenkasse direkt Ihre Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und überweist diese zusammen mit dem Anteil der Mobil Krankenkasse an die zuständigen Versicherungsträger.

Haben Sie die Zahl nicht zur Hand, können Sie diese Angabe auf dem Antrag freilassen. Uns liegt diese Information vor und wir prüfen dies gern für Sie.
Sollte Ihr aktueller Anspruch nicht ausreichen, informieren wir Sie. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, Tage von Ihrem Partner auf Sie zu übertragen. Dazu informieren wir Sie gesondert. 

Ihr Kind ist krank und benötigt Sie zu Hause an der Seite:

  • Bei Ihrem Kinderarzt erhalten Sie eine Kindkrankschreibung. Unten oder auf der Rückseite  finden Sie den Antrag auf das Kinderkrankengeld. 
    Bitte füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Bitte beachten Sie: Ohne Unterschrift dürfen wir Ihren Antrag leider nicht bearbeiten. 
    Gut zu wissen: Ihnen ist nicht bekannt, wie viele Tage Sie bereits in Anspruch genommen haben? Lassen Sie diese Angabe einfach frei, da uns diese Information vorliegt. Wir prüfen dies gern für Sie. 

Ihr Kind wird stationär behandelt (z. B. im Krankenhaus) und Sie sind aus medizinischen Gründen mitaufgenommen:

  • Das Antragsformular können Sie sich von unserer Homepage herunterladen. Unser Tipp: Füllen Sie dies direkt online aus. Es ist nicht nötig, dass Sie es ausdrucken: So sparen Sie Papier und wir tun gemeinsam etwas für die Nachhaltigkeit.
  • Vom Krankenhaus lassen Sie sich bitte eine Bescheinigung über die Dauer Ihrer Mitaufnahme ausstellen.
  • Ist Ihr Kind bereits neun Jahre oder älter, benötigen wir zusätzlich eine Bescheinigung, dass Ihre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich war.
  • Gut zu wissen: Bei Kindern bis zum Alter von acht Jahren liegt eine generelle Indikation zur Mitaufnahme vor. Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit Ihrer Begleitung ist dann nicht erforderlich.

Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu – besonders einfach geht dies über unsere App MOBIL ME. Auch können Sie uns die Kinderkrankschreibung per Post oder über unser Kontaktformular zusenden. Ihr Arbeitgeber benötigt lediglich die Kopie des ärztlichen Attests für seine Unterlagen.

Wir kümmern uns für Sie um alles Weitere! 

Das passiert im Anschluss bei uns: 

  • Wir können das Kinderkrankengeld erst berechnen, wenn uns die Angaben des Arbeitgebers über den Verdienstausfall vorliegen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die erforderlichen Daten unverzüglich und unaufgefordert elektronisch zu übermittelt. 
  • Erhalten wir die Daten nicht, fragen wir beim Arbeitgeber aktiv an. Dies dürfen wir frühestens sechs Wochen nach Beginn der Betreuung – und tun dies zu diesem Zeitpunkt. 
  • Je schneller wir die Rückmeldung Ihres Arbeitgebers erhalten, desto schneller können wir Ihr Kinderkrankengeld auszahlen. Unser Tipp: Möglicherweise hilft es, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen. 

Bescheinigung Kinderkrankengeld

Die Bescheinigung für Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes können Sie hier ganz einfach hochladen.

Wir setzen auf Schnelligkeit

Damit Sie nicht lange auf Ihre Zahlung warten müssen, werden die Angaben Ihrer Bescheinigung maschinell eingelesen. Wir können daher nur die vorgesehenen Felder einlesen.

Die ärztliche Bescheinigung können Sie einfach online in unserem Kontaktformular hochladen und uns zusenden oder nutzen Sie unsere App.

Sie bevorzugen einen Versand per Post? Dann senden Sie die Bescheinigung bitte an:

Mobil Krankenkasse
20091 Hamburg

Bescheinigung Kinderkrankengeld hochladen

Bietet Ihre Kinderarztpraxis eine Videosprechstunde an, kann die Erkrankung Ihres Kindes auch in diesem Rahmen vom Kinderarzt festgestellt werden.

Besteht in der Kinderarztpraxis nicht die Möglichkeit einer Videosprechstunde, kann ab dem 18.12.2023 – zunächst befristet bis zum 30.06.2024 – die Erkrankung des Kindes auch auf Grund einer telefonischen Anamnese festgestellt werden. Dies sind die Voraussetzungen für die telefonische Kind-Krankschreibung:

  • Ihr Kind ist in der Kinderarztpraxis bereits bekannt.
  • Es liegt eine Erkrankung vor, die keine schwere Symptomatik vorweist.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen und eine Kind-Krankschreibung daher ohne unmittelbare körperliche Untersuchung möglich ist, entscheidet der Kinderarzt. Ist eine Beurteilung im Rahmen einer telefonischen Anamnese möglich, kann die erstmalige Feststellung bis zu fünf Kalendertage erfolgen. Bei länger andauernder Erkrankung kann eine Folgebescheinigung nur nach unmittelbarer persönlicher Untersuchung durch den Kinderarzt erfolgen.

Unser Tipp: Sie können eine Kind-Krankschreibung über die TeleClinic erhalten. In der Online-Sprechstunde helfen Ihnen Ärzte schnell und unkompliziert bei allen medizinischen Fragen.

Online-Sprechstunde

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Nein. Generell gilt: Damit ein Anspruch auf Kinderkrankengeld vorliegt, muss das Kind u. a. gesetzlich krankenversichert sein.

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr gesetzlich versicherter Ehepartner noch einen Restanspruch auf Kinderkrankengeld hat und Ihr Arbeitgeber zustimmt, dass er Sie über den gesetzlichen Freistellungsanspruch hinaus für zusätzliche Tage zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kinds freistellt.

Sie möchten vorsorglich Tage übertragen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern dazu.

Kontakt zur Mobil Krankenkasse

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, via E-Mail, per Post, persönlich oder telefonisch.

Ja. Das erkrankte Kind zu Hause zu betreuen und gleichzeitig zu arbeiten ist für Eltern sehr belastend. Werden Sie unbezahlt von der Arbeit freigestellt um Ihr Kind zu betreuen, können Sie Kinderkrankengeld beantragen.

Ihre Fragen zum Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Folgende Behandlungen zählen im Sinne des Sozialgesetzbuches zu den stationären Behandlungen:

  • vollstationäre, teilstationäre und tagesstationäre Krankenhausbehandlungen
  • stationäre Vorsorgeleistungen
  • stationäre Rehabilitationsleistungen 

Wichtig dabei ist, dass die Kosten der betreffenden stationären Behandlung von einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Nein. Für Kinder bis zum Alter von einschließlich acht Jahren ist keine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme erforderlich.

Der Grund dafür ist: Bei Kindern bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres ist die Notwendigkeit der Mitaufnahme immer gegeben (generelle Indikation).

Beachten Sie bitte: Sie benötigen dennoch eine Bescheinigung des Krankenhauses, mit der die Dauer der stationären Mitaufnahme bestätigt wird.

Bescheinigung der stationären Einrichtung

Wir wissen nicht, ob

  • die Begleitung für den gesamten Zeitraum der stationären Behandlung erfolgte oder
  • ob Sie sich die Begleitung möglicherweise mit dem anderen Elternteil geteilt haben.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie uns mit der Bescheinigung über die Dauer Ihrer Mitaufnahme informieren.

Bescheinigung der stationären Einrichtung

Die Leistung wird von der Krankenkasse geprüft/erbracht, bei der das mitaufgenomme Elternteil versichert ist.

Wenn Ihr Kind also bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und Sie als Elternteil bei der Mobil Krankenkasse, dann stellen Sie den Antrag bei uns.

Antrag für Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Die Leistung wird von der Krankenkasse geprüft/erbracht, bei der das mitaufgenomme Elternteil versichert ist.

Das bedeutet: Für die Begleitperson ist der Antrag auf Kinderkrankengeld bei der anderen Krankenkasse zu stellen.

Nein. Für dasselbe Kind besteht nur für einen Elternteil zurzeit Anspruch auf das Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme.