Wie erhalte ich ein Hilfsmittel?

  • Ein Hilfsmittel muss grundsätzlich vom Arzt verordnet werden.
  • Bestimmte Hilfsmittel können bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit auch von Pflegefachkräften empfohlen werden.

In beiden Fällen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Notwendigkeit des Hilfsmittels. Für eine schnelle und unkomplizierte Versorgung haben wir Vertragspartner, die Sie über unsere Hilfsmittel-Suche finden können. 

Bitte übergeben Sie Ihre Verordnung/Hilfsmittel-Empfehlung dem Vertragspartner. Dieser berät Sie individuell, regelt die Kostenübernahme und liefert das Hilfsmittel an Sie aus.

Was sind Vertragspartner?

Vertragspartner sind Leistungserbringer, die einem Vertrag mit der Mobil Krankenkasse über die Erbringung von Leistungen, z. B. Hilfsmitteln, beigetreten sind.

Hilfsmittel-Suche einfach online

Einen unserer zahlreichen Vertragspartner in Ihrer Nähe finden Sie über die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche¹ "Hello Hilfsmittel". Ihre Verordnung bzw. Hilfsmittel-Empfehlung geben Sie dann bitte einem dieser Vertragspartner. Er berät Sie individuell, regelt die Kostenübernahme und liefert das Hilfsmittel an Sie aus.

Pflegehilfsmittel direkt im Online-Service-Portal beantragen

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie Pflegehilfsmittel auch bequem über unser Online-Service-Portal beantragen. Wir suchen dann für Sie einen passenden Vertragspartner aus und leiten Ihre Unterlagen dorthin weiter.

Anträge direkt im Online-Service-Portal stellen

Wichtige Informationen für Sie rund um Hilfsmittel

In der Versorgung mit Hilfsmitteln müssen unsere Vertragspartner besondere Anforderungen im Hinblick auf Qualität und Service einhalten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Sehr gute Beratung

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet Sie umfangreich zu den verordneten Produkten zu beraten und einzuweisen. Hierfür wird qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt, das regelmäßig weitergebildet wird. Ihr Recht auf Beratung bleibt über die gesamte Versorgungszeit bestehen. Sie können sich bei Fragen also jederzeit an unseren Vertragspartner wenden.

Versorgungsqualität

Damit eine gute und für Ihre individuelle Situation optimale Versorgung sichergestellt ist, setzen wir bestimmte Produkteigenschaften an die verschiedenen Hilfsmittel voraus.  

Gemeinsam mit unserem Vertragspartner klären Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welches Hilfsmittel eingesetzt werden soll. Hierzu muss eine ausreichend große Produktpalette mit einwandfreien und funktionsfähigen Hilfsmitteln vorrätig gehalten werden. Im Anschluss an die Auswahl eines geeigneten Produktes ist eine Anpassung an Ihre Bedürfnisse, sowie eine Einweisung in den Gebrauch und die Pflege vertraglich geregelt.

Lieferung

Viele der vereinbarten Hilfsmittel können Sie direkt mit nach Haus nehmen bzw. liefern lassen. Andere Hilfsmittel müssen erst durch die Mobil Krankenkasse genehmigt werden, wie z. B. nach Maß gefertigte Produkte. Hier kann die Auslieferung entsprechend länger dauern. Wir haben in der Regel Lieferzeiten von 2-3 Werktagen vereinbart. Die Übergabe klären Sie direkt mit dem Vertragspartner. Bei lebenswichtigen Versorgungen (z. B. Beatmung) stellt jeder Vertragspartner einen 24-Stunden-Notdienst sicher. Bei Dauerversorgungen sprechen Sie den Lieferturnus direkt mit dem Vertragspartner ab. Sie bestimmen, wann und wie viel geliefert wird. Bei einigen Versorgungen sind neutrale Verpackungen obligat.

Garantie und Reparatur

Die gesetzlichen Gewährleitungsansprüche gelten auch für Ihre Hilfsmittelversorgung. Unsere Vertragspartner versorgen Sie im Reparaturfall mit Ersatz.

Datenschutz

Ihre Sozialdaten unterliegen einem besonderen Schutz. Daher haben wir auch mit jedem unserer Hilfsmittellieferanten entsprechende Vereinbarungen getroffen.

Mehr zum Datenschutz

Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung.

Wenn Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist (so genannte Komfortmerkmale), müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, Sie über anfallende Mehrkosten (auch im Fall einer späteren Reparatur) genau zu beraten und das Ergebnis schriftlich zu dokumentieren. Mehrkosten können von der Mobil Krankenkasse nicht erstattet werden.

Für Hilfsmittel sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor. Bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt Ihre Zuzahlung 10 % des Monatsbedarfs, maximal jedoch 10,00 Euro monatlich. 

Für Hilfsmittel, die Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden benötigen, fallen keine Zuzahlungskosten an.

Befreiung von der Zuzahlung

Wird ein Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel in Verbindung mit einem Gebrauchsgegenstand verwendet, ersetzt es diesen (z.B. Orthopädische Schuhe) oder ist in ihm ein solcher enthalten (z.B. Autokindersitz), beschränkt sich die Leistungspflicht der Krankenkasse oder Pflegekasse auf das eigentliche Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel.

Den auf den Gebrauchsgegenstand entfallenden Kostenanteil des Gegenstandes hat der/die Versicherte selber zu tragen.

Bei solchen Produkten kann durch die Krankenkasse ein Zuschuss für den Hilfsmittelanteil gezahlt oder ein Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil beim Versicherten/bei der Versicherten erhoben werden.

 

Keinen Vertragspartner gefunden?

Senden Sie uns gern Ihre Verordnung bzw. Hilfsmittelempfehlung zu. Bitte fügen Sie die Einwilligungserklärung mit bei, damit wir Ihre Hilfsmittelversorgung schnell in die Wege leiten können. Sollte Ihnen Allergiebettwäsche verordnet worden sein, füllen Sie bitte auch das Bestellformular aus und senden uns uns dieses zusammen mit der Einwilligungserklärung zu.

So recyceln Sie Ihre veralteten Hilfsmittel

Ihr Hilfsmittel hat ausgedient und Sie wissen nicht, wohin damit? Damit es nicht in der Ecke verstaubt, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Wiederverwertung bzw. Entsorgung.

Hinweis: Bitte wenden Sie sich zunächst an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Möglicherweise haben Sie das Hilfsmittel nur gemietet oder es wurde Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt.

Handelt es sich um Ihr eigenes Hilfsmittel, gibt es verschiedene Möglichkeiten der nachhaltigen Entsorgung:

  • Spenden: Einige Hilfsmittel können Sie an regionale und internationale Hilfsorganisationen oder Sanitätshäuser spenden.
  • Hausmüll: Viele medizinische Produkte wie Windeln, Schuheinlagen, etc. können im Restmüll entsorgt werden.
  • Recycling: Wenn das Produkt nicht für den Hausmüll geeignet ist, kann es bei einem Recyclinghof abgegeben werden.

Infoblatt: Recycling von Hilfsmitteln

Laden Sie sich das Infoblatt herunter und erfahren Sie mehr über das Recycling von Hilfsmitteln.

¹Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen werden von der GWQ ServicePlus AH, Ria-Thiele-Straße 2a, 40529 Düsseldorf, bereitgestellt.

Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.