Ihr Weg zur Erstattung von Fahrkosten

  1. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für Fahrkosten aus.
  2. Sie reichen diese zusammen mit dem Antrag und Quittungen bei uns ein.
  3. Wir prüfen Ihren Antrag und erstatten Ihnen ggf. die Kosten abzüglich der Zuzahlung.

Wann werden Fahrkosten übernommen?

Fahrkosten werden von uns übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung von uns medizinisch notwendig sind.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen in diesem Fall eine Krankentransportverordnung aus, die wir i. d. R. vorab genehmigen müssen. In Notfällen kann die Verordnung natürlich nachträglich ausgestellt werden. 

Welches Transportmittel notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin und hängt natürlich von Ihrem Gesundheitszustand und persönlichem Bedarf ab. 
Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen,
  • Krankentransporte mit Krankentransportwagen (KTW)
  • Rettungsfahrten mit dem Rettungswagen, dem Notarztwagen oder dem Rettungshubschrauber.
  • Öffentliche Verkehrsmittel oder
  • privater PKW

Für Fahrkosten zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal aber 10,00 Euro je Fahrt. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, zahlen Sie keine Zuzahlung

Liegt kein zwingender medizinischer Grund vor, z. B. bei Fahrten zu Terminabstimmungen oder zum Abholen von Verordnungen, dürfen die Fahrkosten nicht übernommen werden.

Eine Frau steht auf dem Bahnsteig, ein Zug fährt ein.

Antrag auf Fahrkostenerstattung stellen - so einfach geht's

Verordnung vom Arzt ausstellen lassen

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen.

Antrag auf Fahrkostenerstattung stellen

Füllen Sie den entsprechenden Antrag (Einzel oder Serie) aus und senden Sie uns diesen unterschrieben zurück.

Unterlagen an uns senden oder hochladen

Reichen Sie uns die Verordnung, Antrag und Quittungen ein oder laden Sie sie über unser Kontaktfomular hoch.

Erstattung von Kosten bei unterschiedlichen Behandlungen

Nein, die Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung dürfen wir grundsätzlich nicht übernehmen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. In diesen Fällen übernehmen wir die Kosten für Sie:

  • Sie erhalten eine Serienbehandlungen, zum Beispiel zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie oder zur ambulanten Dialysebehandlung.
     
  • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) vorliegt.
     
  • Sie sind pflegebedürftig und haben einen Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5 
     
  • Sie müssen mit einem Krankentransportwagen (KTW) zum Arzt gefahren werden, weil während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder eine besondere Einrichtung des KTW erforderlich ist.

Gut zu wissen:
Auch wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen haben, aber trotzdem schwer in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können wir Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen. Gerne prüfen wir dies für Sie.

Ja, die Fahrkosten zu einer stationären Behandlung übernehmen wir für Sie.

Das gilt auch, wenn Sie

  • mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren werden
  • im Krankentransportwagen (KTW) befördert werden, weil während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder eine besondere Einrichtung des KTW erforderlich ist.
  • zu einer vor- oder nachstationären Behandlung müssen und dadurch die Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden wird.
  • ambulant im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis operiert werden.

Ja - bei dieser Serienbehandlung übernehmen wir für Sie die Fahrkosten. Reichen Sie uns vor Beginn der Behandlung bitte die Verordnung und den Antrag ein. 

Gut zu wissen:
Eine Zuzahlung fällt für jede Fahrt an.

Antrag ausfüllen und senden

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Verordnung zu.

Kontaktformular

Senden Sie über unser Kontaktformular alle wichtigen Unterlagen und Anträge bequem zu uns. Alternativ nutzen Sie einfach unsere Service-App mit vielen nützlichen Anwendungen.

Kontaktformular

Ja - bei dieser Serienbehandlung übernehmen wir für Sie die Fahrkosten. Reichen Sie uns vor Beginn der Behandlung bitte die Verordnung und den Antrag ein. 

Gut zu wissen:
Eine Zuzahlung fällt für jede Fahrt an.

Antrag ausfüllen und senden

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Verordnung zu.

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Ja, wenn die Voruntersuchung innerhalb von 5 Tagen vor der Operation stattfindet. Maximal können Fahrkosten an 3 Behandlungstagen erstattet werden. 

Ja - Innerhalb der ersten 14 Tage nach der Operation übernehmen wir die Fahrkosten zur Nachkontrolle im Krankenhaus an maximal 7 Tagen.

Ihr Arzt stellt Ihnen hierfür eine Krankentransportverordnung aus. Die Sie zusammen mit dem Antrag und Quittungen bei uns zur Erstattung einreichen.

FAQ zur Fahrkostenerstattung

Ja, denn auch für Fahrkosten ist eine gesetzliche Zuzahlung je Fahrt zu zahlen. Diese beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro.

Sie sind von der Zuzahlung befreit? Dann entstehen Ihnen diese Kosten nicht.

Wählen Sie nicht das günstigste Transportmittel, so kommt in diesem Fall noch der Differenzbetrag hinzu. 

 

Zuzahlungsbefreiung

Wenn die individuelle Belastungsgrenze für Gesundheitsausgaben überschritten ist, können wir Sie von Zuzahlungen befreien.

Ja - Ihr Arzt stellt Ihnen eine Krankentransportverordnung aus, wenn die Fahrt zwingend medizinisch notwendig ist und im Zusammenhang mit einer von uns genehmigten Leistung steht.

Gut zu wissen:
Die Verordnung müssen wir in den meisten Fällen vorher genehmigen. In Notfällen kann die Verordnung auch nachträglich ausgestellt werden.

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Sie brauchen keine Genehmigung von uns, bei

  • Fahrten zum Krankenhaus für eine stationäre Behandlung,
  • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus,
  • Fahrten zu einer ambulanten Operation, wenn dadurch eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird.
  • Rettungsfahrten.

Auch wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) haben oder bei Ihnen ein Pflegerad 3, 4 oder 5 vorliegt ist eine Genehmigung vorab nicht notwendig, wenn Sie ein Taxi oder Mietwagen nutzen. 

Eine Genehmigung von uns vorab brauchen Sie aber bei

  • Fahrten im Krankentransportwagen zur ambulanten Behandlung 
  • Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- bzw. Chemotherapie
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung aufgrund einer schweren Mobilitätseinschränkung, wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis haben und keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

So einfach geht es

Antrag ausfüllen und zusammen mit der Verordnung zu uns senden.

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Grundsätzlich übernehmen wir die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in der 2. Klasse. 

Welches Verkehrsmittel genutzt werden kann, entscheidet in der Regel Ihr Arzt, der die Verordnung ausstellt. 

Haben Sie einen Unfall und ein Krankenwagen muss gerufen werden, stellt sich die Frage nach dem geeigneten Beförderungsmittel natürlich nicht.

Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, können Sie auch mit Ihrem eigenen PKW fahren.

Wir erstatten Ihnen 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer, maximal aber die Kosten, die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (2. Klasse) entstanden wären.

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Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne. Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr.

Oder schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

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