
Familienversicherung
Voraussetzungen für Ehepartner, Kinder und Studenten
Die BKK Mobil Oil Familienversicherung bietet Ihnen eine optimale und verlässliche Gesundheitsbetreuung und -vorsorge. Als eine der größten und leistungsstärksten Krankenkassen Deutschlands kümmern wir uns darum, dass ihre Familie sicher versorgt ist und ihre Kinder gesund groß werden. Die Familienversicherung umfasst zahlreiche Zusatzleistungen: erweiterte Früherkennungs- und Vorsorgeangebote, alternative Heilmethoden oder Gesundheitskurse rund um Ernährung, Bewegung und Stressreduktion.
Bei der BKK Mobil Oil sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen in den besten Händen.
Damit Ihre engsten Familienangehörigen rundum gut versorgt sind und den Schutz der Familienversicherung in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für Ehepartner
- Voraussetzung ist, dass eine nach deutschem Recht gültige Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz besteht.
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin darf nicht selbst krankenversichert sein und muss sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
- Endet die Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (durch Aufhebung, Scheidung oder Tod), endet auch die Familienversicherung.
Voraussetzungen für Kinder
Greift die Familienversicherung auch noch während des freiwilligen Wehrdienstes oder eines anderen Freiwilligendienstes Ihrer Kinder? Wir prüfen das individuell. Lassen Sie sich von uns beraten.
- Voraussetzung für die Familienversicherung: Ihre Kinder dürfen nicht selbst krankenversichert sein und müssen sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
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Das Alter und der Berufsstand Ihrer Kinder sind ausschlaggebend. Ihre Kinder können mitversichert werden bis zum vollendeten
- 18. Lebensjahr.
- 23. Lebensjahr, sofern sie nicht bereits erwerbstätig sind.
- 25. Lebensjahr, wenn sie entweder noch in der Schul- oder Berufsausbildung sind (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Entgelt absolvieren.
- Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne Altersbeschränkung in der Familienversicherung mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind innerhalb der o.g. Altersgrenzen familienversichert war oder die Familienversicherung nur wegen einer Vorrangversicherung ausgeschlossen war.
Voraussetzungen für Studenten
Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern sie sich noch im Studium befinden.
Studenten sind beitragsfrei versichert, wenn sie kein Gesamteinkommen haben, das die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung überschreitet. Leistungen nach dem BAföG werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berechnet. Wird neben dem Studium eine Beschäftigung ausgeübt, fließt das Arbeitsentgelt bei der Ermittlung des Gesamteinkommens jedoch mit ein.
Weitere Informationen für Studenten finden Sie hier.
Voraussetzungen für Stief-, Enkel- und Pflegekinder
- Eine Familienversicherung ist auch für Stiefkinder möglich. Per Definition ist das leibliche oder angenommene Kind eines Ehegatten bzw. Lebenspartners Stiefkind des anderen Ehegatten bzw. Lebenspartners. Es besteht also keine Verwandtschaft, sondern lediglich eine Schwägerschaft. Stiefkinder können nur dann beitragsfrei in die Familienversicherung, wenn sie im Haushalt des Mitglieds leben oder der Lebensunterhalt überwiegend vom Mitglied aufgebracht wird.
- Enkel sind leibliche oder angenommene Kinder der eigenen leiblichen oder angenommenen Kinder. Auch bei Enkeln gilt als eine Voraussetzung der gemeinsame Haushalt mit dem Mitglied oder der Lebensunterhalt muss überwiegend vom Mitglied aufgebracht werden.
- Pflegekinder sind Personen, die mit dem Mitglied durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis verbunden sind und wie Eltern mit Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Die Pflegschaft wird in der Regel vom Jugendamt übertragen. Als Nachweis für den Eintritt in die Versicherung legen Sie bitte die Pflegschaftsurkunde vor.
Voraussetzungen für selbständige Familienangehörige
Selbständige können leider nicht familienversichert werden. Der Grund: Eine Familienversicherung soll nur für schutzbedürftige Personen zustande kommen. Personen, die eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, werden aufgrund des fehlenden Schutzbedürfnisses also nicht familienversichert.
Voraussetzungen während der Elternzeit
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und ein Kind erwarten, haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit müssen Sie beim Arbeitgeber beantragen. Während dieser Zeit dürfen beide Elternteile bis zu 30 Stunden (insgesamt also 60 Stunden) beschäftigt sein – das wirkt sich nicht auf den Bezug des Elterngeldes aus.
Wenn Sie bereits vor der Geburt des Kindes durch Ihren Ehepartner beitragsfrei mitversichert waren, bleiben Sie dies auch weiterhin. Das Elterngeld fließt nicht in die Berechnung des zulässigen Gesamteinkommens mit ein.
Weitere Informationen zu den Beiträgen in der Elternzeit finden Sie hier.
Mutterschaftsgeld und familienversichert?
Wenn Sie über Ihren Ehepartner familienversichert sind und nicht nebenbei arbeiten, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld, da Sie kein eigenständiges Mitglied der BKK Mobil Oil sind.
Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) aus, so erhalten Sie Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
Weitere Informationen zum Thema Mutterschaftsgeld für Versicherte erhalten Sie hier.
Voraussetzungen im Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Die beitragsfreie Familienversicherung können Sie als Angehöriger mit einem Minijob in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Für Kinder gilt die beitragsfreie Versicherung dabei weiterhin bis zum 18. Lebensjahr oder bis die Ausbildung beendet ist (maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr).
Wir prüfen Ihren Anspruch
Einmal im Jahr bringen wir Ihre Familienversicherung auf den aktuellen Stand – dazu benötigen wir Ihre Unterstützung.
Die BKK Mobil Oil ist gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich zu überprüfen, ob die Familienmitglieder der Versicherten weiterhin Anspruch auf Versicherungsschutz haben. Deshalb bitten wir Sie, den von uns einmal im Jahr an Sie geschickten Fragebogen sorgfältig ausgefüllt und umgehend zurückzusenden.
Sie können Ihre Angaben auch bequem online erledigen. Mit unserem Schreiben erhalten Sie einen Zugangscode, mit dem Sie Ihr Profil prüfen können.
Alternativ können Sie den Fragebogen zur Familienversicherung per E-Mail bei uns anfordern. Auch wenn Sie oder Ihre familienversicherten Angehörigen heute anderweitig versichert sind, benötigen wir diese Angaben.
Antrag stellen
Noch kein Mitglied?
Sie sind Interessiert an unserer Krankenversicherung mit der beitragsfreien Familienversicherung?
Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen - besonders für Familien. Füllen Sie die Beitrittserklärung jetzt schnell und einfach online aus.
Für Mitglieder
Sie sind bereits bei uns versichert und haben Nachwuchs bekommen?Melden Sie Ihr Neugeborenes gleich hier an und wir kümmern uns um den Rest.
Sie haben noch Fragen zur Familienversicherung? Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.
Ausschlusskriterien
Bei der Familienversicherung für Kinder und Ehepartner gibt es auch Ausschlusskriterien. Der Familienversicherungsschutz greift nicht, wenn das Familienmitglied
- ein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat 470,00 Euro übersteigt oder
- hauptberuflich selbstständig ist.
Es gilt außerdem zu beachten: Übersteigt das Gesamteinkommen eines Elternteils mit höherem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist dieses Elternteil nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dieser Leistungsausschluss gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind.
Ehepartner, die zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren, können für die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit leider nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Was tun, wenn die Familienversicherung endet?

Die Familienversicherung endet für die mitversicherten Kinder und Ehepartner automatisch, wenn die oben beschriebenen Alters- oder Einkommensgrenzen überschritten werden.
In diesen Fällen – und natürlich auch dann, wenn Ihr Versicherungsschutz aus anderen Gründen endet – weisen wir Sie schriftlich darauf hin. Falls Sie dann nicht innerhalb von zwei Wochen einen anderen Versicherungsschutz nachweisen können, greift die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung. Das bedeutet, dass sich Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Mobil Oil ganz automatisch fortsetzt, ohne dass Sie zunächst etwas dafür tun müssen.
Der Versicherungsbeitrag, den Sie in diesem Fall zahlen müssen, entspricht dann vorerst dem Höchstbeitrag für eine freiwillige Versicherung – und zwar genau so lange, bis Sie uns Ihre Einkommensverhältnisse darlegen und wir Sie im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung einstufen können. Elternteile und Kinder ab dem 15. Lebensjahr, die Arbeitslosengeld II beziehen, sind seit dem 01.01.2016 selbst versicherungspflichtig und können nicht mehr in die Familienversicherung.
Familienversicherung: Für Ihre Familie den besten Schutz
- Überprüfen Sie Alter und Einkommen Ihrer Familienmitglieder.
- Teilen Sie uns versicherungsrelevante Veränderungen mit.
- Profitieren Sie und Ihre ganze Familie von unseren vielen Zusatzleistungen.
Pflegeversicherung der BKK Mobil Oil
Wenn Sie bei der BKK Mobil Oil gesetzlich versichert oder familienversichert sind, sind Sie automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Nähere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie hier.
Unser Service für Sie
Schnelligkeit und Flexibilität zeichnen unseren Service aus.
Wir sind für unsere Kunden da – kompetent, zuverlässig und garantiert stets erreichbar. Schlanke Strukturen und flache Hierarchien machen uns schnell und effizient: E-Mails beantworten wir innerhalb von 24 Stunden, Briefe innerhalb von 48 Stunden.
Profitieren Sie von unserer DirektService-Garantie.
Individuell versichert bei der BKK Mobil Oil
Als moderne Krankenkasse sehen wir unsere Kunden nicht als Versicherungsfälle, sondern als Menschen mit individuellen Ansprüchen. Unbürokratisch und zuverlässig kommen wir mit intensiver Unterstützung und Beratung an unser Ziel:
Ihre persönliche Gesundheitsbetreuung. Bestmöglich und lieber heute als morgen.
Besondere Leistungen der BKK Mobil Oil Familienversicherung
Aus Ihrem Krankenkassenbeitrag holen wir das Beste für Sie heraus – in Form eines optimalen Preis-Leistungs-Angebotes mit zahlreichen Zusatzleistungen in der Familienversicherung.
Familienversicherung: Alternative Heilmethoden
Alternativen zur Schulmedizin werden immer beliebter: Gerade für Familien und Schwangere bieten diese schonenden Behandlungsmethoden Vorteile.
Diese Leistungen sind jedoch kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Um Sie dennoch auch bei Naturheilverfahren und alternativen Behandlungsansätzen finanziell unterstützen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei unseren Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie komplette homöopathische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Wir übernehmen im Rahmen der Familienversicherung die Kosten.
Das Angebot umfasst:
- Ausführliche Anamnese
- Folgeanamnesen
- Beratung zum weiteren Therapieverlauf
Familienversicherung: Innovative Diagnostik und Versorgung
Die Medizin entwickelt sich ständig weiter und bietet neue, erfolgreichere oder schonendere Behandlungsverfahren. Damit Sie so früh wie möglich von modernen Möglichkeiten der Behandlung profitieren, arbeiten wir mit Experten und spezialisierten medizinischen Einrichtungen und Kliniken zusammen. So bieten wir Ihnen und Ihrer Familie in der Familienversicherung Zusatzleistungen für eine innovative und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.
Die Leistungen umfassen:
- Ambulante Kinderchirurgie
- BabyCare Nutrition – Ernährungsanalyse für Paare mit Kinderwunsch
- BabyCare – Präventionsprogramm zur Frühgeburtenvermeidung
- Radiochirurgie
- discovering hands®
- Biomarker
- Venenchirurgie
Familienversicherung: Mehr Vorsorge
Vorsorge und Beratung helfen, gesundheitliche Risiken und Krankheiten zu vermeiden und früh zu erkennen, damit wir gemeinsam rechtzeitig gegensteuern können.
Die Leistungen umfassen:
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder: U10, U11 und J2
- Zahnprävention in der Schwangerschaft
- Zusätzliche Hebammenberatung
- Gesundheitskurse
- Gesundheitsreisen mit Ihrer Familie
- Rotavirenimpfung, Grippeimpfschutz und Reiseimpfungen
- Hautkrebsvorsorge ab 18 Jahren
- Sportler-Check-up – sportmedizinische Untersuchung
- Kostenübernahme für die Hebammen-Rufbereitschaftspauschale
- Partner-Geburtsvorbereitungskurs
Familienversicherung: Spezielle Angebote für Schwangere
Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil steht Ihnen von Anfang an zuverlässig zur Seite. Vor und vor allem während der Schwangerschaft profitieren Sie von unseren zusätzlichen Leistungs- und Serviceangeboten.
Die Leistungen umfassen:
- BabyCare Nutrition (Ernährungsberatung)
- Exklusive Schwangerenbetreuung: Baby an Bord
- Zahnprävention in der Schwangerschaft
- BabyCare – Präventionsprogramm zur Vermeidung von Frühgeburten
- Ihre Hebamme – von Anfang an
- Hebammen-Rufbereitschaft
- Zusätzliche Hebammenberatung
- Geburtsvorbereitungskurs für den Partner
- Homöopathie für Schwangere

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