Einfacheres und strukturiertes Meldeverfahren seit 2016

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen mit dem neuen Abgabegrund (GD) 92 zu melden. Seit dem 01.01.2016 sind unfallversicherungsrelevante Daten unabhängig vom Meldezeitraum ausschließlich mit diesem Abgabegrund zu übermitteln. In der UV-Jahresmeldung sind alle in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte eines Versicherten bezogen auf das Kalenderjahr zusammenzuführen.

Die UV-Jahresmeldung ist mit dem Datensatz Meldung (DSME) und den Datenbausteinen Meldesachverhalt (DBME) und Unfallversicherung (DBUV) an die Datenannahmestelle der Einzugsstelle zu melden, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung für den Arbeitnehmer zuständig ist. Ist zum Zeitpunkt der Abgabe der UV-Jahresmeldung keine zuständige Einzugsstelle zu ermitteln, ist die UV-Jahresmeldung an die Datenannahmestelle der zuletzt bekannten Einzugsstelle zu übermitteln. Zu übermittelnde Inhalte sind insbesondere:

• die Versicherungsnummer,
• die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes,
• das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung,
• die Mitgliedsnummer des Unternehmers,
• die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt sowie
• seine Zuordnung zur jeweilig anzuwendenden Gefahrtarifstelle.

 

Viele Angaben entfallen

Das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung ist dabei unabhängig von der tatsächlichen Dauer einer Beschäftigung im Meldezeitraum immer mit dem Zeitraum „01.01. bis 31.12.“ eines Kalenderjahres abzubilden.

In der UV-Jahresmeldung sind keine Angaben erforderlich zum
• Personengruppenschlüssel,
• Staatsangehörigkeitsschlüssel,
• Beitragsgruppenschlüssel,
• Tätigkeitsschlüssel,
• Rechtskreis,
• SV-Entgelt sowie zur
• Währung, Gleitzone und Mehrfachbeschäftigung.

Darüber hinaus entfallen in der UV-Jahresmeldung die Angaben der geleisteten Arbeitsstunden, die derzeit im DBUV anzugeben sind. 

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse

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