Elektronischer Lohnnachweis

Ab dem Beitragsjahr 2018, d.h. seit dem 01.01.2019, ist die Übermittlung der Meldung ausschließlich mit dem elektronischen Lohnnachweis über das UV-Meldeverfahren zu erstellen.

Die Meldung des elektronischen Lohnnachweises enthält folgende Angaben:

  • Mitgliedsnummer des Unternehmens,
  • Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle,
  • Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Bezogen auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen

  • das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt,
  • die geleisteten Arbeitsstunden,
  • die Anzahl der zu meldenden Versicherten.

Anzugeben ist auch, ob es sich um ein Unternehmen handelt, bei dem sich die Beiträge nicht nach Entgelten bemessen (z.B. Kopfpauschale).

Stammdatendienst

Vor der Erstattung des elektronischen Lohnnachweises muss der Arbeitgeber einen automatisierten Abgleich der Unternehmensdaten mit der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) errichteten Stammdatendatei durchführen.

Daraufhin werden dem Unternehmen für den elektronischen Lohnnachweis die entsprechenden Stammdaten mit Gültigkeiten durch Datenübertragung zur Verfügung gestellt. Hat das Unternehmen mehrere meldende Stellen, ist für jede dieser Stellen ein Abruf und Abgleich der Stammdaten erforderlich. Der zuständige Unfallversicherungsträger erhält dann für jeden Abruf Teillohnnachweise und fasst diese in einem Beitragsbescheid zusammen.

Wichtig:

Der Lohnnachweis darf erst versandt werden, wenn vorab vom Stammdatendienst die richtigen UV-Daten abgerufen worden sind. Dazu zählen z.B. die Mitgliedsnummer oder Gefahrtarifstellen. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden.

Um sich zu identifizieren, muss in dieser Abfrage eine PIN eingegeben werden. Die Zugangsdaten zum Verfahren (einschließlich der PIN) erhalten die Unternehmen vorab schriftlich von dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger. Arbeitgeber, die dieses Schreiben nicht erhalten, wenden sich am besten direkt an den für sie zuständigen Unfallversicherungsträger.

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