Nützliche Informationen zu den Meldungen zur Sozialversicherung

Zu welchen Anlässen ist eine Meldung zu erstellen?

Nicht nur zu Beginn und Ende der Beschäftigung eines Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen ist von Ihnen eine An- und Abmeldung zu erstellen.

Zusätzlich gibt es unter anderem die Jahresmeldungen für über den Jahreswechsel beschäftigten Mitarbeiter; die Unterbrechungsmeldung (z.B. beim Bezug von Krankengeld) oder die Meldung bei einer Einmalzahlung. Des Weiteren sind auch im Fall einer Insolvenz bestimmte Meldungen durch den Arbeitgeber zu übermitteln. 

Wie ist eine Meldung zu übermitteln?

Meldungen zur Sozialversicherung dürfen nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen bzw. maschinellen Ausfüllhilfen abgegeben werden.

Voraussetzung für die Übermittlung der Meldungen zur Sozialversicherung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen ist insbesondere, dass die Daten in diesen Meldungen aus maschinell geführten Entgeltunterlagen hervorgehen und erstellt werden.

Systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm

Alle Entgeltabrechnungsprogramme müssen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch systemgeprüft sein. Das bedeutet, dass die Entgeltabrechnungsprogramme die gesetzlichen Vorschriften erfüllen müssen, welche die Entgeltermittlung, die Beitragsberechnung und die Erstellung und Übermittlung von Beitragsnachweisen und Sozialversicherungsmeldungen betreffen.

Welche inhaltlichen Anforderungen ein solches Programm im Einzelnen zu erfüllen hat, ist in einem Pflichtenheft zusammengefasst. Die Inhalte werden von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und den Software-Erstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen erarbeitet. Es steht in der jeweils aktuellen Fassung zum kostenlosen Download im Internet auf der Seite der ITSG GmbH zur Verfügung.

Maschinelles Ausfüllen

Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, müssen die Meldungen zur Sozialversicherung mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen übermitteln. Ein hierfür gut geeignetes Programm steht Ihnen als Arbeitgebern zur Verfügung – das SV-Meldeportal

Wichtig: Das bisherige Programm sv.net wird demnächst abgeschaltet und steht nur noch eigeschränkt zur Verfügung. Alle sv.net Anwender, die weiterhin eine Ausfüllhilfe nutzen wollen, sollten sich umgehend für das SV-Meldeportal registrieren.

  1. sv.net ist nur noch kurze Zeit erreichbar; dann wird die Anwendung endgültig abgeschaltet.
  2. Bis dahin kann sv.net zwar noch eingeschränkt genutzt werden, aber auch nur sv.net/standard als reine Web-Anwendung.
  3. Nur registrierte Anwender können mit sv.net/standard noch schnell Beitragsnachweise oder Meldungen abgeben; alle Daten müssen manuell erfasst werden.
  4. Die Rückmeldungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger können überwiegend bereits heute nur noch mittels SV-Meldeportal abgerufen werden.
  5. Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals sind einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen.
  6. Die Fristen zur Abgabe von Beitragsnachweisen und Meldungen sind bekannt. A1-Bescheinigungen und eAU-Meldungen sollten tagesaktuell abgerufen werden. 

SV-Meldeportal

Virtuelle Zahlenkombinationen fliegen in einen PC-Bildschirm.

Das neuen SV-Meldeportal ist eine Weiterentwicklung im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen und bietet Arbeitgebern und Selbstständigen ohne eigene Entgeltabrechnungssoftware die Möglichkeit, Meldungen zur Sozialversicherung im Rahmen des seit dem 01. Januar 2006 vorgeschriebenen elektronischen Meldeweges verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Betreut wird das SV-Meldeportal über die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).

Wichtig: Das SV-Meldeportal ist kein Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm. Die Entgelte sowie die Sozialversicherungs- und Steueranteile werden nicht errechnet. Das Produkt konkurriert also nicht mit ggf. vorhandenen Anwendungen, sondern bietet die Möglichkeit, Meldungen und Beitragsnachweise manuell zu erstellen und via Internet an die Krankenkassen zu übermittelt.

Das SV-Meldeportal ist, anders als das bisherige sv.net, eine reine Online-Anwendung und damit auf allen üblichen Endgeräten nutzbar. Sie benötigen lediglich einen Computer mit aktuellem Internet-Browser. Unterstützt werden:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome oder
  • Microsoft Edge.

Zusätzlich ist eine dauerhafte Internetverbindung, eine gültige E-Mail-Adresse und ein geeigneter pdf-Reader notwendig. Da keine Installation des Programms auf Ihrem PC erforderlich ist, steht Ihnen immer die aktuelle Version zur Verfügung.

Für die Registrierung ist außerdem ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich.

Über die Seite zum SV-Meldeportal können Sie sich direkt registrieren.

Wichtig: Sie haben keine Betriebsnummer? Kein Problem. Beantragen Sie diese online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.

Sie erreichen den Betriebsnummern-Service unter der Telefonnummer 0800 - 455 55 20 oder über die Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Haben Sie weitere Fragen? Auf der Seite des SV-Meldeportals sind die häufigsten Fragen und Antworten aufgeführt.

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