Zahnersatz im Überblick

  • Ihr Zahnarzt berät und erstellt (kostenlos) einen Heil- und Kostenplan
  • Ihr Zahnarzt übermittelt uns elektronisch den Heil- und Kostenplan
  • Wir informieren Sie über Ihren Festzuschuss
  • Nach Behandlungsabschluss schickt Ihr Zahnarzt Ihnen die Rechnung zu Ihrem Eigenanteil
  • Bei „Andersartiger Versorgung“ die Rechnung für die Erstattung einreichen

Kosten für Zahnersatz: Der Festzuschuss

Eine Rechnung über die Gesamtkosten für Zahnersatz setzt sich immer wie folgt zusammen:

  • Zahnarzthonorar
  • Laborkosten
  • Materialkosten

Festzuschuss: pauschale Kostenbeteiligung

Von der Mobil Krankenkasse bekommen Sie einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss, das heißt einen Pauschalbetrag für die jeweilige Mundsituation beziehungsweise den Befund (zum Beispiel Zahnlücke). Dieser deckt dann rund 60 % der Kosten für die jeweilige Standardtherapie, die sogenannte Regelversorgung, ab.

Vorsorge macht sich bezahlt: das Bonusheft

Wer regelmäßig einmal im Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt geht und sich die Besuche im Bonusheft quittieren lässt, wird mit einem höheren Festzuschuss belohnt. Der Festzuschuss erhöht sich

  • nach 5 Jahren auf 70 % der Regelversorgung
  • nach 10 Jahren auf 75 % der Regelversorgung

Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr müssen diese Kontrolluntersuchung in jedem Kalenderhalbjahr durchführen lassen, um einen entsprechenden Eintrag im Bonusheft zu erhalten.

Mit dem Bonusheft macht sich regelmäßige Vorsorge bei Zahnersatz schnell bezahlt.

Verschiedene Versorgungsformen

Der Festzuschuss deckt in der Regel etwa 60 % der anfallenden Kosten für die jeweilige Standardtherapie, die sogenannte Regelversorgung, ab. Wählen Sie jedoch einen Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwei Versorgungsarten:

  • „Gleichartige Versorgung“
    Als Grundleistung wird hierbei eine Regelversorgung erbracht, aber es kommen weitere Leistungen hinzu. Die Mehrkosten werden dem Patienten nach der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) in Rechnung gestellt.
  • „Andersartige Versorgung“
    Der gewählte Zahnersatz beinhaltet nicht die für den jeweiligen Befund festgelegte Regelversorgung. Der Patient erhält eine Rechnung nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die er direkt an die Zahnarztpraxis bezahlt. Er ist im Prinzip Privatpatient, aber nur für die Anfertigung dieses Zahnersatzes. Von der Krankenkasse erhält der Patient anschließend seinen Festzuschuss in Höhe der Regelversorgung.

Versorgungsarten im Vergleich

Regelversorgung:
Brücke aus einer Metall-Legierung. Nur das vordere Brückenglied ist teilverblendet (im sichtbaren Bereich ist eine Teilverblendung Bestandteil der Regelversorgung), der Rest bleibt unverblendet/metallisch.

Gleichartige Versorgung:
Die Grundleistung ist eine Regelversorgung, also eine Brücke, aber es kommen weitere Leistungen hinzu: Für ein zahnfarbenes Aussehen ist die Brücke komplett mit Keramik verblendet. Der Patient trägt die anfallenden Mehrkosten für das ästhetische Aussehen selbst.

Andersartige Versorgung:
Der Patient entscheidet sich für ein Implantat. Der gewünschte Zahnersatz entspricht nicht der für diesen Befund festgelegten Regelversorgung, die eine Brücke für eine Zahnlücke vorsieht.

Mehrkosten? Besser vorab beraten lassen.

Da Ihr Zahnarzt Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, und andersartige Versorgungen nach der privaten zahnärztlichen Gebührenordnung abrechnen kann, lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn die Abrechnungsgrundlagen genau erläutern. Wir beraten Sie gern, bevor Sie private Behandlungsverträge unterschreiben. Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 können Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr erreichen.

Das Verfahren

Der Zahnarzt informiert Sie über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und erstellt einen (gebührenfreien) Heil- und Kostenplan. Dieser beinhaltet die Planung des zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatzes (also die Regelversorgung), alle anfallenden Kosten und die Höhe des Festzuschusses.

Ihre individuellen Zusatzwünsche, das heißt alle Therapieformen, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen mit aufgenommen werden.

Der Heil- und Kostenplan wird elektronisch durch den Zahnarzt bei Ihrer Mobil Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht, bevor die Behandlung begonnen wird. Wir informieren Sie dann über die Höhe des Festzuschusses zu Ihrer Behandlung.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung über den von Ihnen zu tragenden Anteil. Den Festzuschuss rechnet der Zahnarzt direkt mit uns ab.

Wenn Sie eine andersartige Versorgung gewählt haben, stellt Ihnen der Zahnarzt die gesamten Kosten in Rechnung. Die Mobil Krankenkasse erstattet Ihnen dann gegen Vorlage der Rechnung Ihren Festzuschuss.

Für Patienten mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Bei diesen sogenannten Härtefällen übernimmt die Krankenkasse die tatsächlich anfallenden Kosten für die Regelversorgung vollständig.

Kommt eine vollständige Kostenübernahme nicht in Betracht, gibt es noch die Möglichkeit einer teilweisen Kostenbeteiligung. Eine Kostenbeteiligung beim sogenannten gleitenden Härtefall kommt immer dann in Betracht, wenn die Einkommensgrenzen für die Härtefallregelung nur geringfügig überschritten werden.

Wir beraten Sie gern, ob eine vollständige oder teilweise Kostenbeteiligung im Rahmen der Härtefallregelung bei Ihnen möglich ist.

Seit dem 01.01.2023 werden die Heil- und Kostenpläne digital an die Krankenkassen übermittelt. Eine Vorlage durch den Versicherten ist damit nicht mehr nötig.

Private Zusatzleistungen für Ihre Zahngesundheit

Wir stellen Ihnen die häufigsten zahnärztlichen Zusatzleistungen vor.

Zahnersatz im Ausland: Eine günstige Alternative?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, beim Thema Zahnersatz auch Angebote von Zahnärzten oder Zahntechnikern innerhalb anderer EU-Staaten zu nutzen und sich die Kosten dafür im gesetzlich geregelten Rahmen erstatten zu lassen.

Weil diese Leistungen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind, müssen Sie wie auch in Deutschland das gesetzlich vorgeschriebene Antragsverfahren einhalten und den Heil- und Kostenplan vorab von uns genehmigen lassen. Aus diesem Plan müssen Art und Umfang des geplanten Zahnersatzes einschließlich der Kosten erkennbar sein. Wichtig ist deshalb eine detaillierte Übersetzung des Heil- und Kostenplanes. Bei umfassenderen Maßnahmen kann dazu eine Begutachtung über den Medizinischen Dienst (MD) erforderlich sein - diese bietet Ihnen den Vorteil einer kostenlosen Zweitmeinung.

In der Türkei ist nur eine Notfallbehandlung möglich, aber keine Kostenerstattung von gezielten Behandlungen.

Diese Punkte sollen Sie klären, bevor Sie sich für einen Zahnersatz aus dem Ausland entscheiden

  • Zunächst müssen Sie die gesamten Kosten sowohl für den Zahnersatz als auch für die zahnärztliche Behandlung selbst tragen. Ist die Behandlung abgeschlossen, reichen Sie alle Rechnungen bei der Mobil Krankenkasse ein. Erstattungsfähig ist der Festzuschuss - unter Berücksichtigung des Bonusheftes - in Höhe der deutschen Vertragssätze, maximal die tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Der Gesetzgeber sieht vor, einen Verwaltungskostenabschlag für den erhöhten Verwaltungsaufwand abzuziehen. Dieser beträgt bei der Mobil Krankenkasse 5 % (maximal 50,00 Euro).

  • Zahnersatz muss oft in mehreren Behandlungssitzungen angepasst werden. Es kann sein, dass der Zahnersatz nicht immer auf Anhieb richtig sitzt, deshalb können Nachbehandlungen erforderlich sein.
  • Die in Deutschland üblichen Garantie- und Gewährleistungsansprüche von zwei Jahren können bei einer Behandlung im Ausland entfallen. Zudem werden mögliche Gewährleistungsarbeiten in Deutschland nicht erstattet, wenn der Zahnersatz im Ausland eingegliedert wurde.
  • Im Fall von Reklamationen können wir Sie gegenüber ausländischen Zahnärzten leider nicht unterstützen.

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Ihre Vorteile

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Wie funktioniert die unverbindliche und kostenlose Nutzung?

Nach der kostenlosen Registrierung auf 2te-Zahnarztmeinung.de stellen Sie die gewünschte Behandlung ein. Durch Eingabe der Kassennummer „1520078“ für Ihre Krankenkasse Mobil Krankenkasse können Sie als Versicherter diesen Service kostenlos und unverbindlich nutzen.

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