Voraussetzungen und Kosten kieferorthopädischer Behandlungen von Kindern und Jugendlichen

Wir übernehmen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kinds, wenn 

  • es bei Beginn der kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • durch eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Beißen, Kauen, die Artikulation der Sprache, der Mundschlusses oder die Gelenkfunktion erheblich beeinträchtigt ist,
  • es mindestens Behandlungsbedarfsgrad 3 bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erreicht und
  • die Behandlung im geplanten Umfang vollständig abgeschlossen wird.

Bei Beginn der Behandlung übernehmen wir zunächst 80 % der Kosten. Wenn mehr als eines Ihrer Kinder zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung ist, tragen wir für jedes weitere Kind 90 % der Kosten.

Die restlichen 20 % beziehungsweise 10 % zahlen Sie vorerst als Eigenanteil. Sobald die kieferorthopädische Behandlung nachweislich im geplanten Umfang durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie Ihren Eigenanteil von uns zurückerstattet.

Zahnmedizinische Voraussetzungen

Ausführliche Informationen zu Behandlungsbedürftigkeit und kieferorthopädischen Indikationsgruppen als Voraussetzung für eine Kostenübernahme finden Sie in der KIG-Tabelle.

KFO: Mehrkosten durch Zusatzleistungen

Krankenkassen erstatten standardmäßig die günstigste Regelversorgung. Zusätzlich bieten Kieferorthopäden Leistungen an, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden dürfen, weil die zu erstattenden Behandlungen wirtschaftlich, zweckmäßig und im Maß des Notwendigen liegen müssen. 

Die zum Teil hohen Gesamtkosten durch genutzte Zusatzleistungen oder Behandlungen ab einem niedrigeren Schweregrad lassen sich durch eine private Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind reduzieren. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Behandlungsbeginn über diese Möglichkeit.

Hier finden Sie häufige Zusatzleistungen im Überblick.

Übersicht Zusatzleistungen

Wann gibt es den Eigenanteil einer kieferorthopädischen Behandlung zurück?

Eine kieferorthopädische Behandlung erfolgt in zwei Phasen:

 

  1. Aktive Phase

    Kiefer- und Zahnfehlstellungen werden reguliert.

  2. Passive Phase

    In dieser sogenannten Retentionszeit wird das Behandlungsergebnis stabilisiert, um den langfristigen Behandlungserfolg zu sichern.

Erst nach der Retentionszeit ist die Behandlung abgeschlossen, sodass wir Ihnen den geleisteten Eigenanteil zurück erstatten dürfen.

Aber: Sobald der Zahnarzt oder Kieferorthopäde gegenüber der Krankenkasse schriftlich ein vorzeitiges Ende der Retentionszeit erklärt, enden auch Ihre Leistungsansprüche.

Deshalb: Drängen Sie bitte nicht auf eine vorzeitige Abschlussbescheinigung. Alle eventuell weiteren notwendigen Maßnahmen müssen Sie sonst aus eigener Tasche zahlen.

 

Geduld zahlt sich aus: In der Retentionszeit übernehmen wir anfallende Kosten.

Wie erhalte ich die Eigenanteile zur kieferorthopädischen Behandlung zurück?

Damit wir Ihnen die Eigenanteile zur kieferorthopädischen Behandlung zurückzahlen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular
  • Alle Eigenanteilsrechnungen
  • Die Abschlussbescheinigung Ihres Kieferorthopäden über den erfolgreichen Abschluss der Behandlung

Damit wir Ihnen den Eigenanteil erstatten können, senden Sie uns diese Unterlagen bitte zu (Kopien sind ausreichend).

 

Kontakt zur Mobil Krankenkasse

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, via E-Mail, per Post, persönlich oder telefonisch.

Was passiert bei einem Kassenwechsel?

Wenn Sie während der kieferorthopädischen Behandlung die Krankenkasse wechseln, endet der Anspruch auf Leistungen mit dem Ende der Versicherung. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kosten für die weitere Behandlung.

Den Eigenanteil von 20 % beziehungsweise 10 % erstattet jeweils diejenige Kasse, bei der Sie bei Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung versichert sind. Wenn Sie von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder Kostenerstattung gewählt haben, gelten Sonderregelungen. Bitte rufen Sie uns dazu an. Wir beraten Sie gern.

KFO-Behandlungen bei über 18-Jährigen

Beratungsgespräch beim Kieferorthopäden.

Kieferorthopädische Behandlungen bei über 18-Jährigen dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht übernehmen.

Bei schweren Kieferanomalien besteht die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen. Das kann beispielsweise bei angeborenen Missbildungen des Gesichts und der Kiefer, skelettalen Dysgnathien oder verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen der Fall sein.

Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!

Sie erreichen uns per E-Mail:

kfo@mobil-krankenkasse.de

Oder per KFO-Hotline:

0800 255 3002-826