Wann erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Damit Sie Mutterschaftsgeld erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind zu Beginn der Schutzfrist Mitglied der Mobil Krankenkasse.
  • Sie haben einen Anspruch auf Krankengeld.
  • Ihnen wird aufgrund der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns für die Zeit der Schutzfrist – sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten nach der Geburt – Mutterschaftsgeld. 

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Arbeitnehmerinnen erhalten das Mutterschaftsgeld in Höhe des täglichen Netto-Arbeitsentgelts, maximal jedoch 13,00 Euro. Übersteigt das tägliche Netto-Arbeitsentgelt 13,00 Euro, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus.

Das müssen Sie tun:

  • Für die Auszahlung für den Zeitraum vor der Geburt benötigen wir die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin. Das Formular erhalten Sie von Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen.
  • Für die Fortzahlung nach der Geburt brauchen wir die Geburtsbescheinigung. Diese stellt das zuständige Standesamt gemeinsam mit der Geburtsurkunde aus.

Die Bescheinigungen senden Sie uns bitte postalisch oder per Mail ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wir überweisen dann umgehend das Mutterschaftsgeld auf Ihr Konto.

So beantragen Sie Ihr Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld vor der Geburt:

  1. Sie erhalten eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag (MET-Bescheinigung) vom  Gynäkologen/Gynäkologin.
  2. Rückseite der Bescheinigung ausfüllen. Nutzen Sie dazu gerne unsere Ausfüllhilfe.
  3. Senden Sie uns die ausgefüllte und unterschreibene Bescheinigung zu.
  4. Um den Rest kümmern wir uns.

Mutterschaftsgeld nach der Geburt:

  1. Beantragen Sie die Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung beim Standesamt.
  2. Sende Sie uns die Geburtsbescheinigung und ggf. Bestätigung über Früh- oder Mehrlingsgeburt zu.
  3. Um den Rest kümmern wir uns.

Sonderregelungen beim Mutterschaftsgeld

1. Sie sind keine Arbeitnehmerin, aber mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert?

Schwangere, die nicht Arbeitnehmerin, aber mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Wir beraten Sie gern persönlich unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 255 3002 821.

2. Sie sind familienversichert und geringfügig beschäftigt?

Dann haben Sie Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Die gesetzlichen Regelungen, Informationen zur Beantragung und Formulare finden Sie direkt bei der Mutterschaftsgeld-Stelle des Bundesamts für Soziale Sicherung.

Exklusive Beratung in der Schwangerschaft

Wir beraten Sie gerne und sind für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0800 255 3002 821.

Mutterschaftsgeld des Bundes

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