Antrag stellen - so geht`s

  1. Beratung und Verordnung durch Ihren Arzt
  2. Beantragung der Rehabilitation bei uns
  3. Bescheid über die Kostenübernahme durch uns

Leistungsrechtliche Voraus­setzungen

Rehabilitationsmaßnahmen müssen ärztlich verordnet und vorab genehmigt werden.

Wenn die gängige ambulante Behandlung durch Ihren (Fach-)Arzt nicht mehr ausreicht, übernehmen wir die Kosten für ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, um

  • eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen oder
  • eine bestehende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhüten oder abzumildern.

Unter Behinderung wird hier eine vorübergehende Einschränkung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit verstanden, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Aktivitäten des täglichen Lebens zur Folge hat.

Eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für Rehabilitationsmaßnahmen
Eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für Rehabilitationsmaßnahmen.

Kosten und Zuzahlung

Wenn die Rehabilitationsmaßnahme genehmigt wurde, übernehmen wir die Kosten Ihres Aufenthaltes in einer vertraglichen oder zertifizierten Rehabilitationseinrichtung.

Auch die Reisekosten erstatten wir, wenn diese den gesetzlichen Kriterien der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Üblicherweise wird hier der Preis für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der 2. Klasse zugrunde gelegt.

Die gesetzlich vorgegebene Zuzahlung für eine Rehabilitationsmaßnahme beträgt für alle Erwachsenen ab 18 Jahren 10,00 Euro je Kalendertag.

Rehabilitationleistungen von Deutscher Rentenversicherung

Wenn Ihre Erkrankung Ihre berufliche Leistungsfähigkeit gefährdet, ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für die Durchführung der Rehabilitation vorrangig zuständig. In diesem Fall muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Wenn Sie aktuell im Krankenhaus sind und eine sogenannte Anschlussrehabilitation geplant ist, stellt das Krankenhaus beziehungsweise der Sozialdienst den Antrag direkt dort.

Mehr Infos bei der Deutschen Rentenversicherung

Ambulante oder stationäre Rehabilitation

1. Ambulante Rehabilitation am Wohnort

Wenn die medizinische Notwendigkeit ärztlich festgestellt, verordnet und genehmigt wurde, ist zunächst eine ambulante Behandlung in einem Rehabilitationszentrum am Wohnort vorgesehen.

Hier erhalten Sie an zunächst 15 Behandlungstagen unter ärztlicher und therapeutischer Kontrolle eine auf Ihr Krankheitsbild abgestimmte, vier- bis sechsstündige Behandlungseinheit.

2. Stationäre Rehabilitation

Wenn der ambulante Behandlungsansatz aus medizinischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, ist die stationäre Behandlung in auf die jeweilige Erkrankung spezialisierten Einrichtungen ein nächster denkbarer Schritt.

Auch für diese stationäre Rehabilitation muss vor Antritt der Behandlung ein entsprechender Vordruck („Verordnung von medizinischer Rehabilitation“) vom Arzt ausgestellt werden.

Nur wenn eine ambulante Behandlung nicht möglich ist, sind stationäre Maßnahmen vorgesehen.

Kostenlose Sonderfahrkarten bei stationärer Rehabilitation

Ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme erforderlich, bietet Ihnen die Mobil Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem Husumer Reisebüro Sonderfahrkarten der Deutschen Bahn:

  • Bequem und kostenlos erhalten Sie die Fahrkarten für sich und ggf. Mitreisende rechtzeitig vor Reiseantritt.
  • Egal für welche Maßnahme - die Sonderfahrkarten gelten sowohl für Mutter-Kind-Maßnahmen als auch für indikationsspezifische Maßnahmen (z. B. orthopädische Rehabilitationsmaßnahmen).

Einfache Abwicklung – direkt und schnell

  1. Mit unserem Genehmigungsschreiben erhalten Sie automatisch auch eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe.
  2. Senden Sie die ausgefüllte Erklärung einfach an uns zurück, wir leiten diese an unseren Kooperationspartner weiter.
  3. Das Reisebüro bucht nach Ihren Angaben auf der Fahrkartenbestellung die günstigste Verbindung, was die Dauer der Reise und die Umstiege angeht.
  4. Sie erhalten alle Reiseinformationen ca. 4 Wochen vor Reiseantritt. Darin enthalten ist auch eine so genannte Hinterlegungsnummer (ähnlich einer PIN), mit der Sie die Fahrkarten an jedem Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausdrucken können.

Wichtig für Sie zu wissen: Es werden ausschließlich Daten von Ihnen weitergegeben, die für die Fahrkartenausstellung und den Versand per E-Mail erforderlich sind.

Und so geht´s

  1. Einverständniserklärung unterschreiben und uns zusenden.

  2. Reisebüro bucht die günstigste Verbindung.

  3. Reiseinformation und Hinterlegungsnummer erhalten Sie ca. 4  Wochen vor Reiseantritt per E-Mail.

Hier finden Sie mehr Informationen

Verordnung einer Krankenbeförderung mit Geldscheinen darunter.

Fahrkostenerstattung

Lupe liegt auf einigen Geldscheinen und einem Taschenrechner.

Zuzahlungsbefreiung

Wenn die individuelle Belastungsgrenze für Gesundheitsausgaben überschritten ist, können wir Sie von Zuzahlungen befreien.

Mann mit Gipsbein und Krücken daneben liegt auf dem Sofa und liest ein e-Book.

Krankengeldanspruch