• Alle medzinisch notwendigen Behandlungen zahlen wir.
  • Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,00 Euro pro Tag.
  • Die Klinik rechnet die Zuzahlung direkt mit Ihnen ab.

Voraussetzungen bei Krankenhausbehandlungen

Ist eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung. Die Verordnung geben Sie am Tag der Aufnahme im Krankenhaus bei der Patientenaufnahme ab - mehr müssen Sie nicht erledigen.

Um eine qualitativ hochwertige Behandlung für Sie sicherzustellen, muss die Klinik für die Ihnen verordnete Behandlung zugelassen sein. Die Kliniken rechnen dann die vertraglich vereinbarten Behandlungskosten direkt mit uns ab.

Zuzahlung

  • Für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung ist gesetzlich für alle Versicherten ab 18 Jahren eine Zuzahlung von 10,00 Euro für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr vorgeschrieben.
  • Die Zuzahlung rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihnen ab.

Ambulant oder stationär?

  • Nicht immer ist eine vollstationäre Behandlung notwendig.
  • Es gibt auch verschiedene Möglichkeiten, sich ohne Übernachtung im Krankenhaus ambulant behandeln zu lassen.
  • Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen die für Sie geeignete Behandlungsform.

Mitaufnahme einer Begleitperson

Ist eine Begleitperson medizinisch notwendig, gilt diese als Bestandteil der stationären Behandlung. Das Krankenhaus darf Ihnen dafür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet der Krankenhausarzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Begleitperson auch Krankengeld erhalten.

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Ausnahmeregelungen bei der Zuzahlung

In folgenden Fällen entfällt eine Zuzahlung für Sie:

  • Es handelt sich nicht um eine vollstationäre Krankenhausbehandlung.
  • Sie sind zu Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung noch keine 18 Jahre alt.
  • Ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger ist Kostenträger.
  • Es handelt sich um einen anerkannten Gesundheitsschaden oder eine Folge, der/die unter das Bundesversorgungsgesetz (BVG) fällt.
  • Es handelt sich um eine stationäre Entbindung.
  • Die Zuzahlungen überschreiten Ihre individuelle Belastungsgrenze entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
  • Auch wenn Sie länger als 28 Tage pro Kalenderjahr vollstationär im Krankenhaus sind, fallen für weitere Behandlungstage keine Zuzahlungen mehr an.

Befreiung von der Zuzahlung

Abhängig von Ihrem Einkommen besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung, wenn die individuelle Belastung zu hoch ist.