Krankenversichert im Ausland

  • Wichtige Empfehlung: Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie vor zusätzlichen Kosten
  • Innerhalb der EU sind Sie mit Ihrer EHIC auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte bei Vertragsärzten abgesichert
  • Für die Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie Auslandskrankenscheine
  • Wer im Urlaub krank ist, kann den Urlaubsanspruch bewahren

Unsere Empfehlung: Eine Reisekrankenversicherung

Lächelnde Frau mit Headset.

Wer Pech hat, wird im Urlaub krank und muss vor Ort einen Arzt aufsuchen. Damit Sie sich im Nachhinein nicht über die entstandenen Kosten ärgern müssen, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld genau über die Regelungen im jeweiligen Reiseland zu informieren.

Generell empfiehlt sich bei Auslandsreisen der Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung. Diese übernimmt zusätzliche Behandlungskosten im Ausland und schützt Sie so vor teilweise hohen Zusatzkosten. In Zusammenarbeit mit der DKV bieten wir Ihnen eine Reisekrankenversicherung zu einem attraktiven Tarif an.

Jetzt Reisekrankenversicherung abschließen

Welchen Schutz bietet mir die Mobil Krankenkasse im Ausland?

Reisen innerhalb von Europa - die European Health Insurance Card

Bei Urlaubsreisen innerhalb Europas sind Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) versichert. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte.

Der Vorteil der EHIC für Sie:

  • Sie können die Karte direkt beim jeweiligen Vertragsarzt oder im Vertragskrankenhaus vorlegen.
  • Sie erhalten dann Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen Ihres Reiselandes.
  • Die Behandlungskosten werden mit uns abgerechnet.
  • Sofern Zuzahlungen zu leisten sind, zahlen Sie nur diese vor Ort.

Wichtig: Nehmen Sie Ihre Krankenversichertenkarte unbedingt mit in den Urlaub. Die EHIC ersetzt in den meisten europäischen Ländern den Auslandskrankenschein.

Bitte beachten Sie:

  • Die im jeweiligen Land vorgesehenen Zuzahlungen und Eigenanteile für die Behandlung müssen von Ihnen selbst getragen werden. Sie werden von den deutschen Krankenkassen nicht erstattet.
  • Zudem dürfen wir Kosten für einen Krankenrücktransport nicht übernehmen.
  • Erfolgt die Behandlung durch einen Vertragsarzt, ist dieser nicht verpflichtet, nach den geltenden Vertragssätzen abzurechnen, sondern kann höhere Gebühren verlangen. Dadurch können Mehrkosten entstehen, vor denen Sie eine Reisekrankenversicherung schützen kann.

Es ist sinnvoll, sich vor Reiseantritt ausführlich über die Regelungen im jeweiligen Reiseland zu informieren und eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Informationen über mein Reiseland

Um im Falle eines Falls unnötige Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, sich bereits vor Reiseantritt ausführlich über die im jeweiligen Reiseland geltenden Bestimmungen zu informieren. Wir beraten Sie gerne telefonisch.

In welchen Ländern ist die EHIC gültig?

Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Das sind: 
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil). 

Zusätzlich können Sie die EHIC auch in diesen Staaten nutzen: Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und im Vereinigten Königreich sowie in den Abkommensstaaten Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Einschränkungen:

  • In Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC nur für Erkrankungen, die erst nach der Einreise aufgetreten sind. Dies sind dann sogenannte Notfallleistungen.
  • In Serbien gilt zudem die Besonderheit, dass Sie für Ihre Behandlung eine Anspruchsbescheinigung von der örtlichen Zweigstelle der dortigen Krankenversicherung benötigen. 

Weitere Informationen finden Sie in den Länderinformationen.

Besonderheiten bei Kreuzfahrten 

Bei Kreuzfahrtschiffen gelten die Vorschriften des Landes, unter dessen Flagge das Kreuzfahrtschiff fährt:

  • Zu beachten ist, dass insbesondere die auf Kreuzfahrtschiffen tätigen Ärzte überwiegend privat abrechnen.
  • Wir dürfen trotzdem nur bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze erstatten, sofern das Schiff unter der Flagge eines EU-Staats oder Abkommensstaats fährt.
  • Daher empfehlen wir Ihnen, auch für Ihre Reise mit dem Kreuzfahrtschiff eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen.
     

Wann benötige ich einen Auslandskrankenschein?

Für Ihre Reisen in die Abkommensstaaten Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina können Sie bei uns sogenannte Auslandskrankenscheine (auch Anspruchsnachweise genannt) anfordern:

  • Damit sichern Sie im jeweiligen Land Leistungen im Notfall ab.
  • Den Auslandskrankenschein legen Sie im Bedarfsfall dem ausländischen Krankenversicherungsträger vor, der Ihnen daraufhin nationale Krankenscheine ausstellen wird.
  • Diesen Berechtigungsschein wiederum legen Sie bitte dem Behandler beziehungsweise im Krankenhaus vor. 

Nähere Informationen dazu finden Sie in den Länderinformationen der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland).

Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Fall, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. So haben Sie ausreichend vorgesorgt und können sorgenfrei in die schönste Zeit des Jahres starten.

Auslandskrankenschein anfordern

Sie möchten Ihren Auslandskrankenschein persönlich bei uns abholen? Wir freuen uns auf Ihren Besuch in einer unserer Service-Points. Wenn Sie die Unterlagen nicht persönlich bei uns abholen können oder z.B. für weitere Mitreisende Auslandskrankenscheine mitnehmen möchten, denken Sie bitte an entsprechende Vollmachten.

Damit Sie mehr Zeit für Ihre Reisevorbereitungen haben, senden wir Ihnen Ihren Auslandskrankenschein natürlich auch gerne zu. Bitte teilen Sie uns dazu das Reiseland und den Reisezeitraum mit.

Reisen Sie mit Ihrer Familie? Dann teilen Sie uns bitte auch die Namen Ihrer mitreisenden Familienangehörigen mit, damit wir auch für diese einen Auslandskrankenschein ausstellen können.

So nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Was tun, wenn die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert wird?

Die EHIC und der Auslandskrankenschein der Mobil Krankenkasse garantieren Ihnen, dass Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen im Ausland nach den dort gültigen Vorschriften abgesichert sind.

  • Wird die EHIC oder der Auslandskrankenschein vom Vertragsarzt nicht akzeptiert oder erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt, begleichen Sie bitte zunächst die Kosten selbst.
  • Wichtig: Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen und lassen Sie sich die Zahlung quittieren. Auf der Rechnung müssen alle erbrachten Maßnahmen des Leistungserbringers genau notiert und nachvollziehbar sein.
  • Reichen Sie Ihre Rechnungen anschließend bei uns ein.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die entstandenen Kosten in Höhe der ausländischen Vertragssätze oder unter bestimmten Voraussetzungen auch in Höhe der deutschen Vertragssätze erstatten.

Im Formular für die Kostenerstattung finden Sie Hinweise und Tipps für Ihren Erstattungsantrag.

Weltweit gut abgesichert: Reisekrankenversicherung abschließen

Sie möchten außerhalb der oben genannten Staaten Urlaub machen? Dann sollten Sie unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen, da wir uns aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers nicht an den Behandlungskosten beteiligen dürfen. 

Sichern Sie sich daher bereits vor Reiseantritt ab. Denken Sie dabei auch an Ihre mitreisenden Familienangehörigen und fahren Sie mit einem guten Gefühl in den Urlaub.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn Sie im Urlaub erkranken und die Erkrankung so schwer ist, dass Sie regulär nicht mehr arbeiten könnten, stellt Ihnen Ihr Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Ausland aufhalten. Die Tage, an denen Sie nachweislich arbeitsunfähig waren, werden nicht als Urlaubstage auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. Bitte beachten Sie die folgenden Regeln und Fristen:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und die Mobil Krankenkasse sofort (am besten am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit) über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Auch eine Verlängerung muss dem Arbeitgeber und der Mobil Krankenkasse unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Wenn Sie im Ausland erkranken, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bitte zusätzlich noch Ihre Adresse am Aufenthaltsort mit.
  • Lassen Sie sich von einem Vertragsarzt Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
  • Wichtig ist, dass der Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterscheidet und damit eine Beurteilung vornimmt, die den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts entspricht. Er muss Ihnen also konkret bescheinigen, dass Sie nicht arbeiten können. Es reicht nicht aus, wenn der Arzt Ihnen lediglich bescheinigt, dass Sie krank sind. Ein Vertragsarzt kann in der Regel zwischen diesen beiden Begriffen unterscheiden. 
  • Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sollten gut lesbar auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt sein. Außerdem benötigen wir die Diagnose. Sofern der Arzt Ihnen nicht - wie in Deutschland üblich - ein zusätzliches Exemplar ohne Diagnose ausstellt, decken Sie die Diagnose bei der Weiterleitung an Ihren Arbeitgeber ab.
  • Senden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bitte unverzüglich per E-Mail oder Fax an Ihren Arbeitgeber und an die Mobil Krankenkasse.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und die Mobil Krankenkasse umgehend über Ihre Rückkehr nach Deutschland.

Gut zu wissen: In den Urlaubsmerkblättern der DVKA  sind Vordrucke enthalten, damit Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unkompliziert an uns übermitteln können. 

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Reiseschutz­impfung

Wer eine Reise in ferne Länder wie Thailand, Indien oder Australien plant, sollte sich rechtzeitig vorher um die erforderlichen Impfungen kümmern. Wir übernehmen anteilig die Kosten für die wichtigsten Reiseschutzimpfungen.

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