Heilmittel im Überblick

  • Heilmittel sind verordnungspflichtig.
  • Mit der Verordnung können Sie direkt beim Behandler Ihrer Wahl mit der Therapie beginnen.
  • Die Kosten der Behandlungen tragen wir.
  • Ihr Behandler rechnet direkt mit uns ab.
  • Ihre Zuzahlungen zahlen Sie direkt an den Behandler.

Kostenübernahme und Zuzahlung für Heilmittel

Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für vertragsärztlich verordnete Heilmittel. Dazu gehören:

  • Physiotherapie (Krankengymnastik, Lymphdrainagen, Massagen u. v. m.),
  • Ergotherapie (Beschäftigungstherapie),
  • Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie)
  • podologische Therapie (medizinische Fußpflege bei diabetischem Fußsyndrom und vergleichbaren Erkrankungen)
  • Ernährungstherapie bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose

Gesetzlich vorgeschrieben ist für alle Versicherten ab 18 Jahren eine Zuzahlung von 10 % der Kosten sowie zusätzlich 10,00 Euro pro Verordnung. Die Zuzahlung betrifft auch Heilmittel, die in der Arztpraxis oder bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus durchgeführt werden.

Die Höhe der Zuzahlung ermittelt der Behandler und rechnet diese mit den Patienten ab. Mit der Verordnung können Versicherte die Behandler direkt aufsuchen. Die weiteren Behandlungskosten werden mit uns abgerechnet.

Heilmittel-Leistungserbringer

In der „Heilmittelerbringerliste“ finden Sie alle Praxen, die Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen dürfen.

Verordnungen von Heilmitteln

Ein Heilmittel kann erst dann verordnet werden, wenn allgemeine Maßnahmen wie beispielsweise eigentätige Bewegungsübungen/Training nicht geholfen haben. Bei der Verordnung ist Ihr behandelnder Arzt an die Heilmittel-Richtlinien gebunden.

  • Für jede Erkrankung gibt es eine Begrenzung für Behandlungseinheiten pro Rezept. Dies sind bis zu 6 Behandlungen in der Physiotherapie und bis zu 10 Behandlungen in der Ergotherapie bzw. Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
  • Gleichzeitig ist für jeden Behandlungsfall eine orientierende Behandlungsmenge definiert. Mit dieser Gesamtmenge an Behandlungen kann in der Regel das Therapieziel erreicht werden.
  • Es gibt grundsätzlich keine Dauerverordnungen. Im Einzelfall sind aber Verordnungen auch über die orientierende Behandlungsmenge hinaus möglich.
  • Eine gleichzeitige Verordnung identischer Heilmittel durch mehrere Ärzte ist nicht zulässig.
  • Die Heilmitteltherapie dient auch als Anleitung für Übungen, die Sie allein zu Hause durchführen sollen. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ihren Behandlungserfolg zu sichern.

Ihr Arzt trägt die umfassende Verantwortung für notwendige, ausreichende und zweckmäßige Verordnungen von Heilmitteln.

Hinweis zu Dauerverordnungen

Eine Dauerverordnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Behandlung über die orientierende Behandlungsmenge hinaus jedoch dennoch möglich. Eine Genehmigung von unserer Seite benötigen Sie nicht, Sie können alle Verordnungen direkt Ihrem Behandler vorlegen.

alternative Behandlung bei einer Frau

Alternative Heil- und Behandlungs­methoden

Alles über unsere Leistungen zu alternativen Heil- und Behandlungs­methoden.

Mehr rund ums Thema Gesundheit

Gruppe wandert in der Natur.

Gesundheits­reisen

Die Alternative, wenn Sie vor Ort keinen Gesundheitskurs machen können.

Frauen machen gemeinsam Liegestütze auf Matten.

Gesundheits­kurse

Wir unterstützen Ihre Gesundheitsvorsorge mit unseren Gesundheitskursen im Bereich Stress, Bewegung, Ernährung und Suchtmittelkonsum. Wählen Sie einfach aus den unterschiedlichen Angeboten einen passenden Kurs für sich aus und entscheiden Sie, ob Sie lieber online oder vor Ort etwas für Ihre Gesundheit tun möchten.