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Pflege

Pflegeversicherung

Pflegebedürftig sind nicht unbedingt nur alte Menschen, sondern alle Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, ihr tägliches Leben zu meistern. Pflegebedürftige Menschen sind in der Regel auf die Hilfe Dritter angewiesen. Der Gesetzgeber unterscheidet unterschiedliche Schweregrade von Pflegebedürftigkeit. Hierfür wurden unterschiedliche Stufen eingerichtet: erheblich pflegebedürftig, schwer oder schwerstpflegebedürftig.
 

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Stufe die Pflege im Heim oder die Pflegeleistungen für eine ambulante Pflege zu Hause. In letztgenanntem Fall kann das entweder ein Pflegedienst durchführen oder ein Angehöriger.
 

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege und/oder Pflegesachleistung bei häuslicher Pflege
  • Pflegekurse
  • Teilstationäre Pflege
  • Soziale Sicherung der Pflegeperson
  • Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege
  • Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Betreuungsleistungen

Die Leistungen sind teilweise untereinander kombinierbar (teils Sachleistung, teils Geldleistung) und richten sich in ihrer Höhe nach den Pflegestufen. Diese werden bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit bestimmt.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eng an die Krankenversicherung gebunden. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind gleichzeitig pflegeversichert. Dies geschieht automatisch bei der Wahl der Krankenkasse. Der Beitragssatz beträg 1,95 % des Gehaltes, die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.


Bei Auszubildenen mit einer Vergütung von micht mehr als 325,00 Euro trägt der Arbeitgeber die Beiträge komplett alleine. Kinderlose Mitglieder haben ab Vollendung des 23. Lebensjahres einen Zuschlag von 0,25 % zu leisten.
 

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