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Akupunkturbehandlung

Akupunkturbehandlung

Am 01. Januar 2007 ist die Akupunkturbehandlung für die Indikationen chronische Kniegelenkschmerzen durch Gonarthrose und chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden.

 

Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil übernimmt für Sie die Kosten der Behandlung bei den vorgenannten Diagnosen für bis zu zehn Sitzungen innerhalb eines Jahres (bei besonderer Begründung für bis zu 15 Sitzungen). Eine erneute Akupunkturbehandlung kann dann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der vorherigen erfolgen. Ihr behandelnder Arzt kann die Leistung direkt über Ihre Krankenversichertenkarte abrechnen.

 

Ärzte, die die Akupunkturbehandlung erbringen dürfen, finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

 

Bitte achten Sie bei den Ergebnissen der Arztsuche immer darauf, ob der Arzt eine Kassenzulassung hat und berechtigt ist, die Akupunkturbehandlung über die Krankenversichertenkarte abzurechnen.