Wahltarif Prämienzahlung
Wahltarif Prämienzahlung
Unser Wahltarif Prämienzahlung bietet interessante Vorteile: vor allem für alle, die lediglich die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, aber trotzdem bei der Versorgung im Ernstfall keine Abstriche machen wollen. Wer 12 Monate gesund geblieben ist, kann sich über eine stattliche Prämie von bis zu 500,00 Euro freuen.
Wer kann vom Wahltarif Prämienzahlung profitieren?
Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil zahlt Ihnen eine Prämie bei folgenden Voraussetzungen:
- Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen waren in einem Kalenderjahr länger als drei Monate versichert.
- Sie haben außerdem im Jahr ab Beginn des Tarifes keine Leistungen zu Lasten der BKK Mobil Oil in Anspruch genommen.
- Die Beiträge dürfen nicht vollständig durch Dritte getragen werden. Zum Beispiel können Versicherte am Wahltarif Prämienzahlung teilnehmen, die mindestens einen Beitragsanteil selbst tragen.
Wie wird die Prämie berechnet?
Die Prämie beträgt 1/12 der jeweils im Jahr ab Beginn des Tarifes gezahlten Beiträge, pro Mitglied bis zu 500,00 Euro. Dabei zählt nicht nur der Beitrag, den Sie selbst für die Krankenversicherung aufbringen, sondern zum Beispiel auch der Beitrag Ihres Arbeitgebers. Die mitversicherten Angehörigen erwerben keinen eigenen Anspruch auf eine Prämie. Das heißt: Besteht eine vierköpfige Familie aus einem zahlenden Mitglied und drei mitversicherten Angehörigen, so beträgt die Prämie bis zu 500,00 Euro. Nehmen mehrere eigenständig versicherte Familienmitglieder am Wahltarif Prämienzahlung teil, erhöht sich die Prämie dementsprechend.
Der Anspruch auf die jährliche Prämie entsteht jeweils nach Ablauf von zwölf Monaten ab Beginn des Tarifes. Die Abrechnung der ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen erfolgt quartalsweise über Ihre Krankenversichertenkarte. Diese Daten liegen uns erst mit einer Verzögerung von ca. neun Monaten vor. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt deshalb nach Überprüfung der Abrechnungsdaten mit Ablauf von neun Monaten nach Entstehen des Anspruchs.
Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden, ohne auf den Erhalt der Prämie verzichten zu müssen?
Sie erhalten nicht nur eine Prämie von uns - diese Leistungen bekommen Sie von uns dazu:
- Leistungen zur Prävention
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
- Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen (Gesundheits-Check-up), Krebsfrüherkennung)
- Kinderuntersuchungen (U-Untersuchungen)
- Uneingeschränkt alle Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren
Diese Leistungen werden wie bisher über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet.
Was ist zu beachten?
Die Mindestbindungsfrist an die BKK Mobil Oil beträgt bei diesem Wahltarif ein Jahr.
Der Tarif gilt ab dem folgenden Quartal nach Eingang der Wahlerklärung.
Ihr Anspruch auf die jährliche Prämie entsteht jeweils nach Ablauf von 12 Monaten ab Beginn des Tarifes. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Überprüfung der Abrechnungsdaten, spätestens mit Ablauf von 9 Monaten nach Entstehen des Anspruchs.
Wenn Sie den Wahltarif Prämienzahlung nutzen möchten, erklären Sie dies bitte schriftlich gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil.
Bis zum Beginn der Laufzeit des Tarifs können Sie die Wahl schriftlich widerrufen. Der Tarif endet nach Ablauf der Mindestbindungsfrist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für eine Verlängerung ist ein erneuter Antrag notwendig. Diesen erhalten Sie rechtzeitig vor Ende des Tarifs.
Wie komme ich an einen Antrag für den Wahltarif Prämienzahlung?
Ihren Antrag erhalten Sie unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 255 0800 (24 Stunden am Tag/365 Tage im Jahr) oder per E-Mail an info@bkk-mobil-oil.de.
