Freiwillige Krankenversicherung
So individuell wie Sie selbst: die Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung
Die freiwillige Versicherung bei der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ist eine optimale Alternative zur privaten Versicherung. Vergleichsweise stabile Beiträge im Laufe des Versichertenlebens und die Möglichkeit, Angehörige kostenfrei mitzuversichern sind schlagkräftige Argumente für die Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse Mobil Oil und der BKK Pflegekasse Mobil Oil.
Außerdem bieten wir Ihnen mehr Leistungen und einen erstklassigen Service, der vom TÜV zertifiziert ist.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen ausführliche Informationen zur freiwilligen Versicherung an, denn diese Art der Mitgliedschaft ist so individuell wie Sie es sind.
Diese Voraussetzung sind zu erfüllen
Das Wichtigste vorweg. Eine freiwillige Versicherung bei der Betriebs¬krankenkasse Mobil Oil ist grundsätzlich möglich, wenn Sie in
• Bayern
• Niedersachsen
• Rheinland-Pfalz
• Hamburg
• Schleswig-Holstein
• Bremen
• Hessen
• Nordrhein-Westfalen oder
• Thüringen
leben oder arbeiten und bisher schon Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Sind Sie bereits Mitglied der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, ist die freiwillige Weiterversicherung auch möglich, wenn Sie mittlerweile in ein anderes Bundesland verzogen sind.
Für eine freiwillige Mitgliedschaft sind bestimmte Vorversicherungszeiten zu erfüllen. Freiwilliges Mitglied können Sie dann werden, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft insgesamt mindestens 24 Monate gesetzlich krankenversichert waren (als Mitglied oder familienversichert) – oder unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft ununterbrochen zwölf Monate.
Der Antrag für eine freiwillige Versicherung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung zu stellen. Der Versicherungsschutz schließt unmittelbar an die letzte Versicherungszeit an, da die freiwillige Versicherung eine so genannte Anschlussversicherung ist.
Die Beitragsbemessung
Die gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Beiträge im Rahmen einer freiwilligen Weiterversicherung sind recht umfassend. Maßgebliche Faktoren sind Art und Höhe der Einnahmen sowie die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis.
Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir für Sie Informationsblätter zu verschiedenen Personenkreisen zusammengestellt. Darin sind alle Informationen enthalten - zum Herunterladen oder Ausdrucken. Für freiwillig Versicherte, die einen nicht gesetzlich versicherten Ehe- bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) haben, gelten spezielle Regelungen, die wir einem eigenen Informationsblatt für Sie zusammengestellt haben.
Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, beraten wir Sie gern. Sie können uns täglich rund um die Uhr erreichen. Rufen Sie uns an unter der kostenfreien Hotline 0800 255 0800 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter info@bkk-mobil-oil.de.
Informationsblätter für freiwillig Versicherte
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Ihrer Versicherung und Ihren Beiträgen:
- Beamte (PDF, 121 KB)
- Berufsfachschüler (PDF, 126 KB)
- Examenskandidaten (PDF, 122 KB)
- Fachschüler (PDF, 114 KB)
- freiwillig versicherte Rentner (PDF, 99 KB)
- Kinder (PDF, 133 KB)
- Meisterschüler (PDF, 126 KB)
- Pensionäre (PDF, 99 KB)
- Personen mit nicht gesetzlich versicherten Ehe- bzw. Lebenspartnern (PDF, 128 KB)
- Pflegepersonen (PDF, 121 KB)
- Rentenantragssteller (PDF, 136 KB)
- Ruhegehaltsempfänger (PDF, 98 KB)
- Selbstständige mit Gründungszuschuss (PDF, 188 KB)
- Selbstständige (PDF, 137 KB)
- Tagesmütter (PDF, 138 KB)
- Sozialhilfeempfänger (PDF, 113 KB)
- Sozialhilfeempfänger in stationären Einrichtungen (PDF, 103 KB)
- Vorruheständler (PDF, 134 KB)
- Zeitsoldaten (PDF, 132 KB)
