Familienversicherung
Voraussetzungen
Auch Ihre Familienangehörigen sind bei der Betriebskrankenkasse Mobil Oil gut aufgehoben; sie erhalten eine kostenfreie Mitversicherung bei individuellen Serviceleistungen.
Dies gilt für Familienmitglieder, die nicht selbst versichert sind und sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
In die Familienversicherung ist die Pflegeversicherung eingeschlossen. Für Ihre Kinder besteht Versicherungsschutz bis zum vollendeten
- 18. Lebensjahr,
- 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
- 25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Entgelt ableisten. Eventuell kann der Versicherungsschutz noch um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst verlängert werden.
Behinderte Kinder sind grundsätzlich von einer Altersbeschränkung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Des Weiteren muss die Behinderung während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.
Der Familienversicherungsschutz tritt außer Kraft, wenn:
- der Angehörige ein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat 375,00 Euro übersteigt,
- bei geringfügig entlohnter Beschäftigung mehr als 400,00 Euro Gesamteinkommen erzielt wird,
- Angehörige hauptberuflich selbstständig sind.
Übersteigt das Gesamteinkommen eines Elternteils mit höherem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist dieses Elternteil nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dieser Leistungsausschluss gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind. Ehepartner, die zuvor nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können für die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung
Grundsätzlich haben Krankenkassen jährlich zu prüfen, ob und für welche Familienangehörigen des Mitglieds die Voraussetzungen für die Durchführung der Familienversicherung vorliegen. Wir überprüfen die Jahre ab 2008, 2010, 2011 und einen Teil des Jahres 2012. Hierfür erhalten Sie einen Fragebogen zur Familienversicherung.
Auch wenn Sie oder Ihre familienversicherten Angehörigen heute anderweitig versichert sind, benötigen wir diese Angaben. Bitte senden Sie uns den Bogen immer sorgfältig ausgefüllt und zeitnah zurück. In diesem Informationsblatt erfahren Sie, was Sie beim Ausfüllen des Fragebogens beachten müssen.
Weitere Informationen zur Familienversicherung, zur Bestandspflege sowie den Antrag auf Familienversicherung finden Sie in der Infobox und in unserer Internetfiliale. Alternativ können Sie den Antrag auch per E-Mail bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner anfordern.
Bei Fragen geben wir Ihnen gern unter unserer kostenlosen Servicenummer 0800 255 0800 (24 Stunden am Tag/365 Tage im Jahr) weitere Auskünfte.
Informationen und Anträge zur Familienversicherung
