Individual Prophylaxe
Individual-Prophylaxe
Auch wenn die richtige Putzweise einfach und verständlich ist, kann es sich kaum einer selbst beibringen, weil die neuen Bewegungsabläufe beim Putzen und der Einsatz von Bürstchen oder Zahnseide erst eingeübt werden müssen.
Eine falsche Handhabung der Hilfsmittel kann mehr schaden als nützen (Putzdefekte). Ähnlich wie in einer Fahrschule, wo das Autofahren erlernt und geübt wird, können Sie in einer Zahnarztpraxis im effektiven Zähneputzen „unterrichtet" werden. Hier wird stets auf Ihre individuellen Besonderheiten eingegangen, denn jeder Mensch ist anders und jedes Gebiss auch.
Was ist eine Individual-Prophylaxe (IP)
Die IP ist ein Mundhygiene-Programm, das ganz individuell auf Ihre persönliche Mundsituation abgestimmt ist und folgende Maßnahmen beinhaltet:
- Erfassung des Mundhygienestatus
Untersuchung von Zähnen und Zahnfleisch und Beurteilung des momentanen Hygienezustands.
- Aufklärung über die Krankheitsursachen inklusive zahnbezogener Ernährungshinweise
Im Beratungsgespräch erklärt der Zahnarzt detailliert, wie Zahnerkrankungen entstehen und was bei der Ernährung zu beachten ist.
- Professionelle Zahnreinigung
Intensive Grundreinigung des Gebisses mit Spezialinstrumenten. Sie befreit das Gebiss von gefährlichem Zahnbelag bzw. Zahnstein und auch von kosmetisch störenden Tee- oder Kaffeeflecken etc..Häufig ist das Gebiss danach erst richtig hygienefähig.
- Mundhygienetraining
Sie üben unter professioneller Anleitung die korrekte Anwendung der Hilfsmittel für Ihre persönliche Mundsituation. So können Sie künftig Ihr Gebiss selbst perfekt sauber und damit gesund erhalten.
- Überprüfung des Übungserfolgs
Einige Wochen später wird an einem ergänzenden Termin geprüft, ob Sie die Hinweise aus dem Mundhygiene-Training reich umsetzen.
Was kostet eine IP?
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden die Kosten der Individualprophylaxe übernommen.
Die professionelle Zahnreinigung, d.h. das Entfernen der weichen und harten Zahnbeläge, ist in diesem Zusammenhang jedoch nur als eine Begleitleistung beim Fluoridieren der Zähne bzw. bei der Fissurenversiegelung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung mit abgegolten. Als eigenständige Leistung bleibt sie auch in dieser Altersgruppe eine reine Privatleistung.
Wer über 18 Jahre alt ist, muss die Kosten selbst tragen. Die Höhe ist von Praxis zu Praxis unterschiedlich und richtet sich häufig nach dem benötigten Zeitaufwand.
Gesunde und schöne Zähne ganz einfach: Mit richtiger Pflege – weitere Informationen zum Thema
