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Fragen und Antworten

Hier erhalten Sie auf einen Blick die Antworten zu häufig gestellten Fragen.


Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie selbstverständlich bei der BKK MOBIL OIL bleiben und weiterhin von unserem TOP-Service und unseren TOP-Leistungen profitieren.


Auch Ihre Familienangehörigen sind bei der BKK MOBIL OIL gut aufgehoben; sie erhalten eine kostenfreie Mitversicherung bei individuellen Serviceleistungen.
Dies gilt für Familienmitglieder, die nicht selbst versichert sind und sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
In die Familienversicherung ist die Pflegeversicherung eingeschlossen. Für Ihre Kinder besteht Versicherungsschutz bis zum vollendeten

  • 18. Lebensjahr,
  • 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
  • 25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten. Eventuell kann der Versicherungsschutz noch um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst verlängert werden.

Behinderte Kinder sind grundsätzlich von einer Altersbeschränkung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Des Weiteren muss die Behinderung während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.

Der Familienversicherungsschutz tritt außer Kraft, wenn:

  • der Angehörige ein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat 360,00 € übersteigt,
  • bei geringfügig entlohnter Beschäftigung mehr als 400,00 € Gesamteinkommen erzielt wird,
  • Angehörige hauptberuflich selbstständig sind.

Übersteigt das Gesamteinkommen eines Elternteils mit höherem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist dieses Elternteil nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dieser Leistungsausschluss gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind.
Ehepartner, die zuvor nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können für die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden.


Die 18-monatige Bindungsfrist gilt bei freiwillig Versicherten nicht, wenn

  • sie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausscheiden (Wechsel in die Private Krankenversicherung – PKV),
  • die Voraussetzungen einer Familienversicherung erfüllt sind.

Bei einem Wechsel in die PKV ist die zweimonatige Kündigungsfrist zu beachten.

Anders ist es bei einem Wechsel in die Familienversicherung. Hier endet die freiwillige Versicherung bei der BKK MOBIL OIL mit dem Zeitpunkt, zu dem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind. Bei anderen Krankenkassen kann in der jeweiligen Satzung ein anderes Ende festgelegt sein.


Ihre Mitgliedschaft bei der BKK MOBIL OIL beginnt nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist bei der alten Krankenkasse.

Beispiel:
Kündigungseingang bis spätestens 31.03.2010
Kündigung zum 31.05.2010
Die Mitgliedschaft bei der BKK MOBIL OIL beginnt am 01.06.2010


Sofern Ihr Beschäftigungsverhältnis weiter fortbesteht, sollten Sie Ihren Wechselantrag zur BKK MOBIL OIL am besten noch heute ausfüllen, abschicken und morgen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen (zweimonatige Kündigungsfrist). Der nächstmögliche Kündigungstermin ist der 31.05.2010. Dies setzt voraus, dass die Kündigung spätestens bis zum 31.03.2010 bei der bisherigen Krankenkasse eingeht. Durch die Krankenkassenwahl wird die 18-monatige Bindungsfrist ausgelöst. Ihre bisherige Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Kündigungsbestätigung aus. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nachweisen.
Eine Mitgliedsbescheinigung darf die BKK MOBIL OIL nur ausstellen, wenn ihr die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt.


Gern werden Sie von uns über die notwendigen Schritte zu einer Mitgliedschaft bei unserer BKK MOBIL OIL beraten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns - wir helfen Ihnen gerne.


Bereits erworbene Ansprüche werden zu 100 % auf Ihre Mitgliedschaft bei der BKK MOBIL OIL übertragen. Wechseln Sie während einer laufenden Behandlung die Krankenkasse, übernehmen wir in der Regel die Kosten – lassen Sie sich von unserem Kundenservice-Team beraten.


Um den Versand Ihrer Unterlagen zu beschleunigen, haben wir für Sie eine Großkundenadresse bei der Deutschen Post eingerichtet. Bei dieser Postanschrift ist kein Straßenname mehr nötig und Ihre Unterlagen können noch schneller von unseren Mitarbeitern bearbeitet werden.

Celle:
BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
29218 Celle

Hamburg:
BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
20091 Hamburg

Heusenstamm:
BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
63148 Heusenstamm

Diese Postadressen gelten unter anderem für Ihre:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Fahrkostenerstattungen

Befreiung von Zuzahlungen

Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz


Sollten sich Ihre Adresse oder Ihre persönlichen Daten ändern, so geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Sie können uns die Änderungen per Telefon, per Mail oder bequem über unsere Internetfiliale mitteilen. Sie erhalten dann in Kürze eine neue Karte mit Ihren aktuellen Daten.

Die BKK MOBIL OIL ist bereits seit 1952 erfolgreich als gesetzliche Krankenversicherung für ihre Kunden da. Inzwischen haben sich mehr als eine Million Versicherte für unsere Top-Leistungen und unseren Top-Service entschieden.