allgemeine Informationen zur eGK
Die elektronische Gesundheitskarte wird nach dem Willen des Gesetzgebers die bisherige Krankenversichertenkarte vollständig ablösen. Jeder Versicherte – ob gesetzlich oder privat – wird kostenfrei seine neue persönliche Karte mit einem Lichtbild erhalten. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die aus bestimmten gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild. Wie und wo Sie ihr Passbild bei uns einreichen können, erfahren Sie auf dieser Seite. Über den Zeitpunkt der Kartenausgabe werden die Versicherten rechtzeitig von ihrer Krankenkasse informiert. Bis dahin werden in sieben Testregionen die Karten eingehend geprüft. Versicherte, Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Krankenkassen testen den alltäglichen Umgang mit der Karte.
Kommunikation verbessern
Die elektronische Gesundheitskarte trägt in erster Linie dazu bei, die Kommunikation aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten zu optimieren. Dies betrifft sowohl die rein administrative als auch die medizinische Kommunikation.
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur werden medizinische Einrichtungen – von der Arztpraxis bis zum Krankenhaus – künftig schneller und direkter miteinander kommunizieren, wodurch Missverständnisse vermieden werden. Sofern Patienten in die Speicherung ihrer Gesundheitsdaten einwilligen, sind wichtige Gesundheitsdaten künftig schneller verfügbar (z. B. im Notfall und bei einem Arztwechsel). Das ermöglicht eine bessere medizinische Versorgung, reduziert unnötige und für den Versicherten oft gesundheitsbelastende Doppeluntersuchungen und verringert die Gefahr, dass dem Versicherten ungeeignete Arzneimittel verschrieben werden.
Kosten senken
Die elektronische Gesundheitskarte wird außerdem zu mehr Effizienz im Gesundheitswesen führen. Ihr Arzt erstellt Ihr persönliches Rezept auf Ihrer Gesundheitskarte (elektronisches Rezept). Der sichere Transport des Rezepts unter Ihrer Kontrolle wird durch die Gesundheitskarte auch weiterhin gewährleistet. Ihre Wahlmöglichkeiten bei der Einlösung werden durch das neue Verfahren nicht eingeschränkt. So können Sie zum Beispiel eine Medikamentenverordnung persönlich in der Apotheke einlösen (oder ein berechtigter Vertreter) oder aber auch das Versandverfahren (Internetapotheken) nutzen. Die flächendeckende Einführung erfolgt schrittweise, wenn das elektronische Rezept (eRezept) in den Testregionen ausreichend erprobt ist. Vorgesehen ist, die elektronische Verordnung zuerst auf Produkte zu beschränken, für die der Vertriebsweg Apotheke vorgeschrieben ist.
Patientenrechte stärken
Neben der Verbesserung der Behandlungs- und Lebensqualität für die Versicherten ist die Stärkung der Patientenrechte ein vordringliches Ziel der eGK-Einführung. Denn: Wer mehr über seinen Gesundheitszustand weiß, kann mehr Eigenverantwortung für seine Gesundheit übernehmen.
rechtliche Grundlagen und Informationen der Bundesregierung
Aktuelle Informationen und nähere Infos erhalten Sie unter:
http://www.die-gesundheitskarte.de/
http://www.gematik.de/
Ihre persönliche und lebenslange Krankenversichertennummer
Wenn die elektronische Gesundheitskarte eingeführt wird, erhalten auch alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine neue lebenslang gültige Krankenversichertennummer, die auf der Rentenversicherungsnummer basiert. Die Rentenversicherungsnummer dient als Grundlage für die neue Krankenversichertennummer zur Vergabe der eGK.
Sofern Sie noch keine Rentenversicherungsnummer haben, können Sie diese als Versicherter der BKK MOBIL OIL (als Hauptversicherter, Familienversicherter, Selbstständiger usw.) über den nachfolgenden Link beantragen:
eGK-Antragsformular zur Rentenversicherungsnummer
Wichtig: Möchten Sie als Hauptversicherter die Angaben auch für Ihre Familie machen, dann klicken Sie bitte auf „weiterer Familienversicherter“, und tragen Sie diese in den dann erscheinenden neuen Formularbereich ein. Diese Option können Sie für alle Familienmitglieder nutzen, die über Sie bei uns versichert sind. Klicken Sie dazu so oft auf „weiterer Familienversicherter“ wie notwendig.
Schicken Sie uns bitte anschließend das vollständige Formular durch einen Klick auf „senden“. Die Daten werden dann direkt an die zuständige Stelle bei Ihrer BKK MOBIL OIL übermittelt.
Die elektronische Gesundheitskarte, mit deren Einführung jeder Versicherte eine lebenslange Krankenversichertennummer (KVNR) erhält, wird nicht nur die administrativen Funktionen der heutigen Krankenversichertenkarte erfüllen, sondern außerdem mit neuen Funktionen ausgestattet sein: Ein wichtiger Bestandteil der neuen Gesundheitskarte ist beispielsweise das elektronische Rezept. So wird zukünftig Ihre neue Gesundheitskarte an die Stelle der Rezepte in Papierform treten. Mit ihr werden Sie, Ihr Arzt und Ihr Apotheker alles bequem elektronisch erledigen können.
Ihr Passbild
Die neue Gesundheitskarte verfügt zudem über ein Bild des jeweiligen Versicherten, wenn er das 15. Lebensjahr vollendet hat. Sie erhalten dazu im Juni 2009 weitere Informationen von der BKK MOBIL OIL per Post. Eine Informationsflyer zur Lichtbildbeschaffung und zur Karte selbst werden Sie ebenfalls mit dieser Information erhalten.
Einfache Übermittlung Ihres Passbilds:
Um Ihnen die Übermittlung Ihrer Bilder so einfach und bequem wie möglich zu gestalten, geben wir Ihnen die Möglichkeit uns sowohl per Post oder digital Ihr Bild zukommen zu lassen. Ihr Bild können Sie ab sofort bei uns hochladen.
Inhalte der Karte - bisher geplant
Grundbestandteile der eGK:
- Speicherung der Adresse, Krankenkasse, des Zuzahlungs- und Versichertenstatus, des Geburtsdatums und Geschlechts
- Lichtbild des Versicherten
- die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) auf der Rückseite der eGK
Zudem wird eine freiwillige medizinische Anwendung der eGK möglich sein, z. B. durch
- den elektronischen Notfallausweis (Vorerkrankungen, Allergien usw.)
- den elektronischen Arztbrief (Befunde, Diagnosen, Therapie-Empfehlungen und Behandlungsberichte an autorisierte Personen)
- die elektronische Patientenakte (Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen)
Welche Funktion die eGK tatsächlich bietet, wird durch die aktuelle Bundesregierung geklärt. Definitive Aussagen wurden noch nicht getroffen.
Einführung der Karte
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bereits begonnen, Lichtbilder von Ihren Versicherten abzufragen. Die aktuelle Regierung hat diesen Prozess jedoch vorerst gestoppt und es werden weitere Informationen erwartet. Ab wann die elektronischen Gesundheitskarten flächendeckend verteilt werden und somit alle gesetzlich Versicherten in Deutschland mit ihr versorgt sind, ist derzeit noch nicht bekannt. Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden.