Gemeinsam handeln gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Um Korruption im Gesundheitswesen verfolgen zu können, haben wir eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Aufgabe ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Um zu verhindern, dass bestimmte Berufsgruppen pauschal unter Verdacht gestellt werden, geht die Korruptionsbekämpfungsstelle nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach.

Melden Sie uns Ihren Verdacht

Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Nicht jede fehlerhafte Abrechnung bedeutet dabei Betrug oder Korruption, sondern kann auch auf ein Versehen zurückzuführen sein. Eine strafbare Handlung entsteht dann, wenn die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen, nachgewiesen werden kann.

Beschreiben Sie Ihren Verdacht möglichst detailliert

Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf Angaben über die Identität der Person gegenüber Dritten nur mit deren Genehmigung machen. Dies gilt allerdings nicht im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym abzugeben. Allerdings zeigen unsere bisherigen Erfahrungen, dass bei anonymen Hinweisen oft wesentliche Fragen offenbleiben, deren Beantwortung für eine Weiterverfolgung des Hinweises und somit zur Aufklärung unerlässlich sind.

Die Anti-Korruptionsbeauftragte prüft nach Eingang des Hinweises den Sachverhalt sehr sorgfältig und entscheidet nach pflichtgemäßer Prüfung, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist.
Wenn sich ein entsprechender Anfangsverdacht für ein Korruptionsdelikt ergibt, wird der Vorgang zu weitergehenden Ermittlungen an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie möchten auch für den Fall eines Strafverfahrens in jedem Fall anonym bleiben?

Dann können sich in anonymisierter Form schriftlich, per Post an die Korruptionsbekämpfungsstelle wenden oder Sie nutzen unser webbasiertes anonymes Hinweisgebersystem Vispato. Dieses bietet die Möglichkeit einer Nachfrage durch die Bearbeiter Ihres Hinweises, ohne dass Sie Ihre Anonymität aufgegeben müssen.

Wenn Sie Ihren Hinweis über das Hinweisgebersystem abgeben möchten, kopieren Sie sich bitte den nachfolgenden Link:

https://mobil-krankenkasse.vispato.com

Wie erreichen Sie unsere Korruptionsbekämpfungsstelle?

Britta Bernhorst
Compliance-Beauftragte und Anti-Korruptionsbeauftragte der Mobil Krankenkasse
Hühnerposten 2
20097 Hamburg
Telefon: 040 3002-17114
Telefax: 040 3002-917114
E-Mail: Compliance@mobil-krankenkasse.de

Unser Verhaltenskodex

Erfolg beruht auf einer guten Zusammenarbeit mit unseren Versicherten und Geschäftspartnern. Dies erfordert, dass sich alle an gemeinsame Regeln halten und ihre Entscheidungen so treffen, dass die Regeln eingehalten werden.

Unser Verhaltenskodex berücksichtigt neben der Einhaltung von Regeln auch unsere Werte und Prinzipien – Sicherheit, Integrität und Respekt.