Was sind Arzneimittelrabattverträge?

Die Ausgaben für Arzneimittel gehören zu einem der großen Kostenblöcke im Gesundheitswesen. Und jedes Jahr steigen sie stetig an.

Um diesem Kostenanstieg entgegenzutreten, hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, mit den pharmazeutischen Herstellern sogenannte Arzneimittelrabattverträge zu schließen. Krankenkassen erhalten dadurch Preisvorteile vor allem auf Generika (identischer Wirkstoff, anderer Hersteller), aber auch auf einige Originalpräparate.

Das Ziel: Sie sollen die Ausgaben im System der gesetzlichen Krankenkasse reduzieren und sicherstellen, dass alle gesetzlich Versicherten auch bei weiter steigenden Medikamentenpreisen dauerhaft von einer medizinisch hochwertigen, umfassenden und bezahlbaren Krankenversicherung profitieren.

Welche Bedeutung haben die Rabattverträge für Sie?

Die Therapiehoheit Ihres Arztes wird durch die Rabattverträge in keiner Weise eingeschränkt:

  • Ihr Arzt stellt Ihnen wie gewohnt ein Rezept mit dem benötigten Wirkstoff aus und Ihr Apotheker sucht Ihnen das passende Präparat heraus, für das Ihre Mobil Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller abgeschlossen hat.
  • Selbstverständlich erhalten Sie hier weiterhin geprüfte und hochwertige Medikamente, die alle den gesetzlichen Qualitätsanforderungen entsprechen.

Das Rabattarzneimittel kann sich ggf. in Form, Aussehen und Namen zu Ihrem bekannten Arzneimittel unterscheiden – es hat aber die gleiche geprüfte Qualität und enthält den identischen Wirkstoff. Nicht selten kommt es sogar aus derselben Arzneimittelherstellung.

Erstattung von Wahl-Arzneimitteln im Einzelfall

Abweichend von den oben erläuterten Regelungen sieht das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) die Möglichkeit vor, dass Versicherte grundsätzlich die Möglichkeit haben, ein anderes, identisches Arzneimittel als das Rabatt-Arzneimittel zu wählen:

  • Im Rahmen dieser Einzelfallregelung dürfen die Krankenkassen allerdings nur den Preis des Rabatt-Präparates erstatten – die mögliche Differenz zum Wunschpräparat muss dann selbst getragen werden.
  • Bitte beachten Sie auch, dass diese Mehrkosten nicht auf die Berechnung der Belastungsgrenze angerechnet werden können.

Wir finden: Diese Regelung ist teuer und kompliziert. Außerdem kann sie den falschen Eindruck erwecken, Patienten könnten gegen Aufpreis eine bessere medizinische Versorgung wählen. In der Realität bezahlen Sie jedoch deutlich mehr Geld für ein Medikament, das exakt den gleichen Wirkstoff mit der gleichen Wirkstärke enthält wie das ursprünglich verordnete Mittel. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Entscheidung im Vorfeld mit Ihrem Arzt abzusprechen.

So funktioniert die Kostenerstattung:

Reichen Sie folgendes bei uns per Post oder E-Mail ein:

  1. originale Quittung der Apotheke
  2. Kopie des Kassenrezeptes (Original behält die Apotheke)

Aktueller Fiebersaft-Engpass

Derzeit sorgen Lieferengpässe bei Schmerz- und Fiebersäften mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen bei Eltern von erkrankten Kindern für Verunsicherung. Die Mobil Krankenkasse bietet ihren Kunden daher unbürokratische Hilfe an und übernimmt bis auf Weiteres auch die Kosten für eine in der Apotheke hergestellte Rezeptur mit den Wirkstoffen.

Weiterhin erstatten wir auch die Mehrkosten für den Paracetamol-Saft "Ben-u-ron", dessen Preis weit über dem Festbetrag liegt. Diese Mehrkosten sind normalerweise vom Kunden selbst zu tragen. Bis zum Ende des Lieferengpasses kann die Apotheke diese Mehrkosten einfach direkt mit der Mobil Krankenkasse abrechnen. 

So entsorgen Sie Ihre abgelaufenen Arzneimittel

Spätestens beim alljährlichen Frühjahrsputz kommen sie zum Vorschein – abgelaufene Medikamente in der Hausapotheke. Doch wie können wir sie entsorgen, ohne Umwelt und Gewässer dabei zu verunreinigen? 

Hinweis: Waschbecken, Spüle und Toilette sind keine geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten.

1. Hausmüll – die einfachste Variante: Bei der Verbrennung unseres Restmülls werden die Wirkstoffe zerstört und können daher unsere Umwelt nicht mehr belasten. Spezielle, meist verschreibungspflichtige Arzneimittel, dürfen jedoch nicht im Hausmüll entsorgt werden. Fragen Sie in diesem Fall in Ihrer Arztpraxis nach einer umweltgerechten Entsorgung

2. Recyclinghöfe – die nachhaltige Variante: Recyclinghöfe bieten die Möglichkeit, Arzneimittel sicher und umweltgerecht zu entsorgen. Einige Gemeinden bieten mobile Schadstoff-Sammelstellen an, die eine nachhaltige Entsorgung garantieren.

3. Apotheken – nur auf freiwilliger Basis: Viele Apotheken bieten freiwillig eine Rücknahme an, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind.

 

Zusätzliche Informationen:

Eine Frau steht in der Küche und recherchiert zu verschiedenen Medikamenten am Laptop.

Infoblatt zur Entsorgung von Arzneimitteln

Laden Sie das Infoblatt herunter und erfahren Sie mehr über die Entsorgung von Arzneimitteln.

Mehr zu unseren Leistungen für Sie

Lupe liegt auf einigen Geldscheinen und einem Taschenrechner.

Zuzahlungsbefreiung

Verordnung einer Krankenbeförderung mit Geldscheinen darunter.

Fahrkostenerstattung

Eine Person tippt an einem Laptop.

Unsere Leistungen