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Datenübermittlung

Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkasse

Das Internet ist aus der modernen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Deshalb hat sich auch der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und deren Dienstleistern (zum Beispiel Rechenzentren, Steuerberatern) auf der einen sowie den gesetzlichen Krankenkassen auf der anderen Seite in den letzten Jahren grundlegend verändert. 

 

Meldungen zur Sozialversicherung

Meldungen zur Sozialversicherung dürfen seit dem 01.01.2006 nur noch auf dem maschinellen Weg erfolgen. Meldungen zur Sozialversicherung sind unter anderem:

 

  • Anmeldungen
  • Abmeldungen 
  • Jahresmeldungen
     

In entsprechenden Prüfschritten werden die als fehlerfrei qualifizierten Daten gebündelt an den im Datensatz benannten Empfänger weitergeleitet. Jeder Dateieingang sowie alle Verarbeitungsschritte und deren Ergebnisse werden dokumentiert und können bei Bedarf jederzeit nachvollzogen werden.


Als Arbeitgeber erhalten Sie über den Eingang ihrer Datei und über das Ergebnis einer fehlerfreien Verarbeitung eine Bestätigung. Bei fehlerhaften Sätzen in der Datei wird die Mitteilung - wie von Ihnen gewünscht - entweder per E-Mail in Form einer verschlüsselten Datei oder per Post verschickt.


Die Übermittlung der fehlerfreien Daten an die Empfänger (Krankenkassen)erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.


Die Übermittlung der Meldungen nehmen Sie in Ihrem Lohnprogramm vor. Sollte Ihr Lohnprogramm diese Übermittlung nicht unterstützen, finden Sie kostenlose Ausfüllhilfen und Übermittlungsmöglichkeiten unter sv.net.

Beitragsnachweise

Der Beitragsnachweis muss grundsätzlich für jeden Lohnabrechnungszeitraum eingereicht werden und ist seit dem 01.01.2006 ebenfalls maschinell zu übermitteln. 

Die Daten werden von unserer Kopfstelle angenommen, geprüft, auf die einzelnen Betriebs-und Innungskrankenkassen aufgeteilt und übermittelt. Daten mit Struktur- oder Syntaxfehlern werden bereits in der Clearingstelle erkannt, korrigiert und der Absender entsprechend informiert. Sofern eine Korrektur in der Clearingstelle nicht möglich ist, wird Kontakt mit dem Absender aufgenommen. 

 

Auch hierfür bietet Ihr Softwareprogramm eine Lösung an oder Sie nutzen die kostenlosen Angebote von sv.net.

Was ist sv.net?

Die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) hat mit sv.net ein Programm entwickelt, dass auf Standard-PC´s mit Internetzugang angewendet werden kann. Es dient der Erstellung und Weiterleitung von Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweisungen. Mit sv.net können Sie Ihre Daten dank einer komfortablen Nutzerführung schnell erfassen.

 

Ihre Firmen-, Personal- und Krankenkassendaten werden gespeichert. Zur Erstellung von Meldungen bietet Ihnen sv.net komfortable Eingabehilfen und eine interne Plausibilitätsprüfung. Zu Ihrer Unterstützung finden Sie außerdem ein vollständiges Tätigkeitsschlüssel-Verzeichnis, einen Fristenrechner, eine Hilfe bei Anträgen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft sowie ein Verzeichnis aller Krankenkassen. Auch eine versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen bietet sv.net an.

 

Bei technischen Problemen hilft Ihnen die ITSG unter der Nummer 06106 266-5970. Für fachliche Fragen hat Ihre BKK MOBIL OIL eine Hotline eingerichtet: Unter 0800 2553002821 erreichen Sie uns an jedem Arbeitstag zwischen 7.30 Uhr und 17.00 Uhr.


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.itsg.de

So übermitteln Sie die Daten an den BKK Bundesverband

Als Empfänger-Betriebsnummer (BKK Bundesverband) hinterlegen Sie dazu in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm bitte die Nummer 353 821 42. Ihre Daten senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse ag@bkk-bv.de. Eine Anmeldung zum maschinellen Verfahren ist nicht erforderlich.

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