Umlageverfahren U1/U2
Das Umlageverfahren U1 und U2 – die Arbeitgeberversicherung
Mit dem Umlageverfahren zum Aufwendungsausgleichsgesetz(AAG) können Arbeitgeber die finanzielle Belastung ausgleichen, welche durch Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Aufwendungen bei Mutterschaft der Beschäftigten entsteht. Die Teilnahme ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Entgeltfortzahlungsversicherung erstreckt sich auf zwei Bereiche:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1
- Mutterschaftsaufwendungen U2
Jeder Arbeitgeber mit einer Anzahl bis zu 30 Arbeitnehmern ist verpflichtet, Umlage zur U1 zu entrichten.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Umlage zur U2 zu entrichten, auch wenn nur männliche Arbeitnehmer beschäftigt werden.